Spendenaufruf: Familie Kind aus Dresden klagt! (Allgemein)

Franz, Donnerstag, 16.09.2004, 22:21 (vor 7184 Tagen)

Liebe Freunde und Mitstreiter,

nachdem der Widerspruch gegen die Baugenehmigung im reinen Wohngebiet am 25.08.2004 zurückgewiesen wurde, steht der Familie Kind aus Dresden jetzt nur noch der Klageweg offen.

Rechtsanwalt Frank Sommer bei einer Anhörung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag 2. April 2004:

"...Zum anderen hat der BGH klargestellt, dass der Einhaltung der Grenzwerte nur eine Indizwirkung für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung (hier durch hochfrequente elektromagnetische Felder) zukommt. Der Tatrichter kann, so der BGH ausdrücklich, von diesem Regelfall abweichen, wenn dies besondere Umstände des Einzelfalls gebieten. Das bedeutet, dass Fälle denkbar sind, in denen trotz Einhaltung der Grenzwerte von einer wesentlichen Beeinträchtigung auszugehen ist, etwa weil der Kläger gesundheitliche Beeinträchtigungen durch den Sendebetrieb nachweisen kann."

BGH Urteil V ZR 218/03 vom 13.02.2004:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=afc9ce86299d8f7da5e6f69e72d2fc3a&client=3&nr=28557&pos=5&anz=7

Die Familie Kind hat ihre gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit dem Mobilfunksendemast außergewöhnlich sorgfältig und professionell dokumentiert, so dass bei exzellenter juristischer Begleitung eine Erschütterung der Grenzwerte und auch evtl. eine positive Grundsatzentscheidung zu erwarten ist.

Die Kosten für die Klage werden über 4500 Euro betragen. Da die Familie bereits sehr hohe finanzielle Belastungen für die Abschirmung, die Blutuntersuchungen und jetzt noch für hochdosierte Vitamine zu tragen hat und bereits an der Grenze ihrer finanziellen Möglichkeiten steht, wird um finanzielle Unterstützung gebeten.

Vor zwei Wochen haben wir die Familie Kind in Dresden besucht und uns die Situation an Ort und Stelle angeschaut. Es ist genau so, wie in folgenden Fernsehbeiträgen beschrieben:

MDR, Sachsenspielgel vom 27.03.04:
http://home.arcor.de/reinhardkind/videomediaplayer.wmv

RTL, Guten Abend RTL vom 12.05.04 18.19 Uhr:
http://home.arcor.de/reinhardkind/RTL12.05.04.wmv

Weitere Informationen: http://omega.twoday.net/stories/330534/

Bitte stellen Sie durch Ihre Spende sicher, dass die Klage nicht am fehlenden Geld scheitert.

Spendenkonto:
Christine Kind, BLZ 500 10 517, Konto-Nr.: 0130778765, Allgemeine Deutsche Direktbank AG

Wir haben unseren Spendenbeitrag schon überwiesen!

Bitte helfen Sie mit und beteiligen auch Sie sich an den Prozesskosten. Wenn es gelingt, eine positive Grundsatzentscheidung zu erstreiten, hilft das für alle weiteren Fälle.

Überweisen Sie Ihren Beitrag auf das oben genannte Spendenkonto oder rufen Sie Famile Kind an.

Christine Kind
Alfred-Thiele-Str. 40
01159 Dresden
Tel/Fax.: 0351/4121793

Helfen Sie im Rahmen Ihrer persönlichen bzw. BI- Möglichkeiten.

Sie oder wir oder auch andere könnten die nächsten sein, die Hilfe brauchen!

Herzliche Grüße
Franz Titscher

Tags:
Recht, Opfer, Spendenaufruf, Geschichte, Prozesskosten, Rechtsanwalt, Sommer, Kind, Hannemann


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