Streit um Mobilfunkmast vor Gericht (Allgemein)

Gast, Freitag, 20.03.2009, 17:10 (vor 5560 Tagen)

Ein Ehepaar aus Mainz klagt am Freitag vor dem Verwaltungsgericht wegen eines Mobilfunkmasts auf dem Grundstück ihrer Nachbarn. Auf dem Nachbargrundstück befindet sich seit 2003 in einer Entfernung von 22 Metern zur Grundstücksgrenze eine Mobilfunksendeanlage. Im Juli 2006 wurde dort eine weitere Mobilfunksendeanlage genehmigt, die in einem Abstand von 7,60 Metern zur Grundstücksgrenze steht. Angeblich werde der vorgeschriebene Sicherheitsabstand zum Grundstück der Kläger nicht eingehalten. Das habe zum einen einen erheblichen Wertverlust für die eigene Immobilie zur Folge, zum anderen werde eine geplante Aufstockung des eigenen Hauses dadurch unmöglich.

Außerdem führt das Ehepaar gesundheitliche Gründe für seine Klage an: Die ganze Familie, so die Anklage, leide seit Inbetriebnahme der Anlage beim Nachbarn unter anderem unter Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Gereiztheit.

Der Nachbar hält dagegen, dass der Sendemast auf seinem Grundstück den gesetzlichen Vorgaben entspreche und das die Anlage vom Haus der Familie wegstrahle. Es fehle auch jeder Nachweis dafür, dass die geltend gemachten gesundheitlichen Beschwerden auf die Sendeanlage zurückgeführt werden könnten. Im Übrigen sei die erteilte Genehmigung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben erteilt worden.

© Copyright Allgemeine Zeitung (Erschienen am 20.03.2009)

Tags:
Klage, Wertverlust, Recht, Verwaltungsgericht


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