Urteil in II. Instanz bestätigt (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 06.02.2009, 00:50 (vor 5581 Tagen) @ Doris

Und als Konsequenz nun ein Urteil, das in Frankreich bisher einmalig ist ...

... und Anfang 2009 in II. Instanz bestätigt wurde und Rechtskraft erlangte.

Französisches Gericht verbietet Handy-Mast

Das Urteil ist rechtskräftig: Weil eine Gesundheitsgefährdung nicht auszuschließen sei, muss ein Handy-Funkmast in Frankreich wieder abgebaut werden. Anwohner hatten gegen die Riesenantenne geklagt.

Versaillles - Das Unternehmen hatte den Ärger offenbar kommen sehen. Statt die Mobilfunkantenne einfach am Rand der Stadt aufzubauen, hatte man sich für ein aufwendigeres Verfahren entschieden, das Bauwerk, so gut es eben ging, als großen Nadelbaum getarnt. Die Anwohner aber ließen sich von dem Mummenschanz nicht irreleiten, klagten gegen den Sendemast - mit Erfolg. Das Berufungsgericht von Versailles verurteilte das Telefonunternehmen Bouygues Telecom nun, die Relais-Antenne wieder zu entfernen.

Eine Entscheidung aus erster Instanz wurde damit bestätigt. "Nichts erlaubt es, klar die Wirkung auf die öffentliche Gesundheit auszuschließen, wenn Personen elektromagnetischen Wellen oder Feldern ausgesetzt werden", heißt es in dem am Mittwochabend veröffentlichten Urteil.

Auch wenn das Risiko "hypothetisch" sei, zeigten wissenschaftliche Studien und unterschiedliche Vorschriften in verschiedenen Ländern, dass es "Unsicherheit über die Unschädlichkeit" von Mobilfunkstrahlung gebe, erklärten die Richter. Bouygues hatte die Antenne 2006 am Rande einer Siedlung in der Kleinstadt Tassin-la-Demi-Lune errichtet. Anwohner klagten daraufhin über Schlafstörungen und Ekzeme.

Kompletter Beitrag auf - unglaublich - Spiegel online ;-)

--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Recht, Medien, Schlafstörung, Ekzeme


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum