Flächennutzungsplan - Mobilfunk (Allgemein)

Raylauncher @, Freitag, 22.08.2008, 22:20 (vor 5743 Tagen) @ Karl

Das Konzept berücksichtigt ausschließlich die Immissionen der (ausgelagerten) Basisstationen. Aufgrund der Distanz zu den Basisstationen erhöhte Immissionen der Endgeräte werden in Frage gestellt und als ausschließlich den Nutzer selbst betreffend abgetan. Dabei wird übersehen, dass die Feldstärken mobiler Endgeräte auch für andere Personen im näheren Umkreis eine dominante Immission darstellen. Einwände der Netzbetreiber in Bezug auf Netzkapazität etc. und die Nutzung von Datendienste werden schlichtweg ignoriert. Faktisch ist das Konzept wenn überhaupt, dann nur für die Nutzung des GSM-900 MHz-Bereiches konzipiert worden, was auch eingeräumt wird. Damit bleiben 3G-Datendienste und LTE weitgehend ausgeschlossen. Diese ließen sich nur mit nutzernahen Standorten sinnvoll betreiben. Die Argumentation der Gemeinde bezüglich funktechnischer Gegebenheiten beinhaltet zudem eine Reihe von Irrtümern und Widersprüchen, auf die ich hier nicht im einzelnen eingehen möchte. Das Konzept in der hier vorgestellten Form würde einer rechtlichen Überprüfung kaum standhalten, da es u.a. die Gewerbefreiheit der Netzbetreiber bezüglich des Diensteangebotes unzulässig einschränkt.

Raylauncher

Tags:
Recht, Basisstation, Bauordnung, Mobilfunk Standorte, Immissionen, Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden


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