"Mobilfunkkritiker" beim munteren Denunzieren? (Allgemein)

AnKa, Mittwoch, 31.01.2007, 21:05 (vor 6323 Tagen) @ Gast

In den USA hat der "Rat für Strahlenschutz" (NCRP) einen Richtwert von nur 0,2 µT festgelegt; auch in der Schweiz wurde eine deutliche Reduzierung vorgenommen.

Der deutsche Wert ist 500 mal höher als die fixierte Vorsorgerichtlinie.

Das Herumreiten auf dem deutschen Grenzwert ändert nichts an der Tatsache, daß sich schon in wenigen Metern Entfernung von einer solchen Trafostation Werte von 0,x Tesla ermitteln lassen. In der Nacht, wenn der Stromverbrauch sowieso sinkt, geht es nochmal nach unten.

Was die Abstandsangabe "1 Meter" betrifft, frage ich mich, wie die bemessen ist. Ob das Nachbarsanwesen etwa aus einer punktförmigen Entität bestehen soll, für die universell "1 Meter" Abstand gelten kann. Ob der Abstand als zur Grundstücksgrenze bemessen zu gelten hat. Oder ob der Schreiber dieses bei genauerem Hinsehen wenig aussagekräftigen Geschreibsels überhaupt sich erst einmal selbst ein Bild gemacht hat von der Situation vor Ort, bevor es ihn zum internetweiten Diffamieren einer doch immerhin von ihm mit Namen benannten Person getrieben hat.

Letzter Abschnitt vom Moderator gelöscht, da Sie, AnKa eine Person beleidigen.

Tags:
Denunzieren, Diffamierung


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