Fantasieprofessor: albern, aber möglicherweise rechtssicher (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 07.09.2025, 14:59 (vor 4 Tagen) @ H. Lamarr

Die neue "Kompetenzinitiative" legt zum Dr. noch ein Brikett nach und so wurde aus Dr. med. Mutter im Handumdrehen Prof. med. Mutter. Die Beförderung ist gegenwärtig allerdings einzig und allein im Webauftritt der "Kompetenzinitiative" zu sehen und ich habe berechtigte Zweifel, dass sie dort noch lange zu sehen sein wird.

Große Eile ihren vermeintlchen Prof. wieder zum Dr. zu degradieren, legt die "Kompetenzinitiatve" bis heute nicht an den Tag. Das gab mir Gelegenheit, die KI ChatGPT nach ihrer Einschätzung der Angelegenheit zu fragen.

Frage an ChatGPT: Gibt es den Titel "Prof. med.", z.B. Prof. med. Karl Napf?

Antwort: Nein, den Titel „Prof. med.“ gibt es in Deutschland nicht.

„Prof.“ ist eine akademische Bezeichnung (Professor), die allein steht und in Verbindung mit einem Fachgebiet, einer Hochschule oder einer Institution geführt werden kann, aber nicht mit „med.“.
„Dr. med.“ ist ein akademischer Grad (Doktor der Medizin).
Wer beides hat, führt korrekt „Prof. Dr. med. Karl Napf“.

Ein „Prof. med.“ wäre also eine Mischform, die nicht existiert und in offiziellen Kontexten als falsch gilt.

Kommentar: Es sieht also danach aus, um ihre "Kompetenz" ostentativ zur Schau zu stellen, hat die "Kompetenzinitiative" ihrem Experten Dr. med. J. Mutter den wertlosen aber mutmaßlich rechtssicheren Fantasietitel "Prof. med." verliehen. Das wäre zwar lächerlch, rechtliche Schritte müssten der Verein oder der Mediziner jedoch nicht fürchten, sollte die "Kompetenzinitiative" ihren Fantasieprofessor behalten wollen.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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