Bundesgericht pulverisiert Rechtsgutachten der Netzbetreiber (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 27.06.2025, 20:12 (vor 5 Tagen) @ H. Lamarr

Die Mobilnetzbetreiberinnen haben diese Bedenken aufgenommen und die Sachlage in einem Rechtsgutachten (PDF, 48 Seiten) erläutern lassen. Das Rechtsgutachten wurde von Frau Prof. Dr. Isabelle Häner, Titularprofessorin für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich und Partnerin der Zürcher Rechtsanwaltskanzlei Bratschi AG, erstellt. Das Gutachten zeigt, dass die Rechtslage klar ist und weder von den Vollzugsempfehlungen des Bafu vom 23. Februar 2021 noch von den bisherigen Verfahrensweisen ohne ausreichende rechtliche Grundlagen abgewichen werden darf. [...]

Und dann kam es doch ganz anders, weiß ChatGPT auf Anfrage zu berichten.

Prof. Dr. Isabelle Häner vertrat in ihrem Rechtsgutachten vom Juni 2021 die Auffassung, dass selbst der Ersatz einer konventionellen Antenne durch eine adaptive Antenne als Bagatelländerung im Sinne der kantonalen ­Verkürzungsverfahren zu bewilligen sei. Sie betonte ausdrücklich, «dass … auch bei einem Antennenersatz [von konventionell auf adaptive Antenne] die Bagatellkriterien erfüllt sein können und verkürzte Baubewilligungsverfahren … auch bei einem Antennenersatz zur Anwendung [kommen]».

Das Bundesgericht hingegen stellte in seinem Leiturteil 1C_414/2022 vom 29. August 2024 klar, dass der Ersatz einer konventionellen Mobilfunkantenne durch eine adaptive Antenne eine materielle Änderung darstellt, die nicht im vereinfachten «Bagatellverfahren» abgewickelt werden darf (ordentliches Verfahren mit Einsprachemöglichkeit erforderlich). Damit ist die von Häner vertretene Rechtsauffassung, adaptive Antennenersätze im Bagatellverfahren zu bewilligen, durch höchstrichterliche Rechtsprechung widerlegt.

Fazit: Die Gutachterin hat sich insofern geirrt, als ihr 2021er Rechtsverständnis von der zwischenzeitlich ergangenen Bundesgerichtsentscheidung 1C_414/2022 nicht mehr getragen wird.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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