Oberes 6-GHz-Band: EU-Recht über nationales Recht (Technik)
Frage an ChatGPT: Die deutsche Bundesregierung hat verlauten lassen, sie wolle das obere 6-GHz-Band für 6G-Mobilfunk reservieren. Nehmen wir mal an, die EU-Kommission entscheidet anders und weist das Band der W-Lan-Nutzung zu. Wie ist es dann, muss sich die Bundesregierung beugen oder kann sie ihren Plan trotzdem umsetzen?
Antwort der KI
Eine aktuelle Frage – und gar nicht so trivial.
Ich erklär’s dir in zwei Schritten: rechtlich und praktisch.
1. Rechtliche Ebene
In der EU ist die Frequenzpolitik teilweise harmonisiert, aber nicht vollständig vergemeinschaftet. Das bedeutet:
Die EU-Kommission kann auf Grundlage der Frequenzentscheidung 676/2002/EG (sog. Radio Spectrum Decision) verbindliche Harmonisierungsmaßnahmen erlassen, meist in Form von Durchführungsbeschlüssen. Diese Beschlüsse beruhen auf technischen Vorarbeiten der CEPT/ECC und sind für alle Mitgliedstaaten verbindlich – allerdings nur hinsichtlich der Nutzung, nicht der Vergabeform (also z.B. ob ein Band versteigert oder ohne Lizenz freigegeben wird).
Wenn also die EU-Kommission per Durchführungsbeschluss festlegt, dass das 6,425–7,125-GHz-Band EU-weit für W-Lan (R-Lan) zu öffnen ist, muss Deutschland diese Entscheidung umsetzen. Ein nationaler Alleingang zugunsten 6G wäre dann rechtswidrig und würde von der Kommission beanstandet werden. Im Extremfall könnte das ein Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen.
2. Praktische Ebene
Deutschland hätte trotzdem etwas Spielraum, aber sehr begrenzt:
► Zeitliche Verzögerung: Die Bundesnetzagentur könnte die Umsetzung "prüfen" oder verzögern, aber nicht dauerhaft blockieren.
► Teilnutzungen: Möglich wäre eine Koexistenzregelung, z.B. W-Lan drinnen und 6G draußen – wenn die EU das Band "nicht exklusiv" harmonisiert.
► Politische Einflussnahme: Deutschland könnte im Vorfeld (über den Ausschuss für Frequenzpolitik und die CEPT-Arbeitsgruppen) versuchen, die Entscheidung der Kommission zu beeinflussen – aber nicht danach.
Wenn die EU-Kommission das obere 6-GHz-Band für W-Lan harmonisiert, muss Deutschland sich beugen.
Die Bundesregierung kann zwar mitgestalten, aber nicht eigenmächtig das Band für 6G reservieren, solange ein verbindlicher EU-Beschluss gilt.
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