40 neue Ohren für Elon Musk: Antworten des Bundesrats (II) (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 10.04.2026, 11:43 (vor 60 Tagen) @ H. Lamarr

Mit Interpellation 25.4239 richtete der grüne Nationalrat Clivaz vier weitere Fragen an den Bundesrat, welche dieser am 19. November 2025 beantwortete.

1. Wenn ein privates ausländisches Unternehmen eine Infrastruktur für satellitengestützte Telekommunikation errichtet, stellen sich dann nicht drängende Fragen in Bezug auf die Souveränität und die digitale Unabhängigkeit der Schweiz?

Seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in den 1990er Jahren werden die meisten Telekommunikationsinfrastrukturen von privaten Unternehmen gebaut und betrieben. Die Errichtung physischer Telekommunikationsinfrastruktur und damit weiterer Kapazitäten in diesem Bereich führt zu einer zusätzlichen Diversifizierung des Angebots. Angesichts dessen, dass die Schweiz sich nicht selbständig via Tiefseekabel international vernetzen kann, sind zusätzliche Anschlüsse an Satellitennetzwerke zu begrüssen. Solche Installationen schränken die Kontroll- und Handlungsfähigkeiten der Schweiz bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben im digitalen Raum nicht ein, sondern erweitern sie und stärken damit die digitale Souveränität.

2. Beabsichtigt der Bundesrat, für den Bau dieser Anlage spezifische Bedingungen vorzugeben, insbesondere was die Unternehmensführung, die Transparenz und die Kontrolle über die Daten betrifft?

Das BAKOM erteilt eine Funkkonzession unter Berücksichtigung der fernmelderechtlichen Grundlagen. Diese sehen keine Kontrolle bezüglich Governance, Transparenz und des Inhaltes von Datenströmen vor.

3. Wie schätzt der Bundesrat das Risiko ein, dass diese Antennen für Abhör- oder Überwachungsaktionen oder für das Abfangen sensibler Daten verwendet werden? Öffnet dieses Projekt nicht Tür und Tor für ausländische Spionagetätigkeiten oder für Cyberangriffe?

Satellitenkommunikation kann mit geeigneten Empfangsstationen abgehört werden. Um die Vertraulichkeit der Kommunikation zu sichern, wird Satellitenkommunikation deshalb gewöhnlich verschlüsselt. Die Errichtung von Empfangsstationen stellt deshalb kein erhöhtes Risiko zum Abfangen sensibler Daten dar.

Genau wie bodengestützte Kommunikationsinfrastruktur, wie beispielsweise Glasfaserkabel, können auch Satellitenverbindungen für Cyberangriffe genutzt werden. Die Art der zugrundeliegenden Kommunikationsinfrastruktur hat dabei keinen nennenswerten Einfluss auf das Risiko von Cyberangriffen.

4. Welche Haltung hat der Bundesrat in Bezug auf die Risiken, die mit einer militärischen Nutzung einer solchen Infrastruktur verbunden sind, und in Bezug auf die Gefahr, dass die Region Leuk ein militärisches Ziel werden könnte? Werden die Aspekte, die mit der Neutralitätspolitik der Schweiz in Zusammenhang stehen, berücksichtigt?

Prinzipiell kann jede Netzwerkinfrastruktur auch zur Übermittlung militärischer Daten genutzt werden. Dies gilt sowohl für bodengestützte als auch für satellitengestützte Kommunikationsinfrastrukturen. SpaceX betreibt auch in verschiedenen anderen europäischen Staaten ähnliche Anlagen. Weltweit sind es über 150 Stationen. Starlink funktioniert zudem auch mit Intra-Satelliten-Kommunikation (direkte Kommunikation zwischen Satelliten). Diese Funktion macht das Netzwerk extrem robust gegenüber dem Ausfall einer oder mehrerer Bodenstationen. Vor diesem Hintergrund erscheint es äusserst unwahrscheinlich, dass die geplante Anlage in Leuk einem speziellen Risiko ausgesetzt wäre.

Die Anlage wird von einem privaten Unternehmen errichtet und betrieben. Das Neutralitätsrecht sieht explizit keine Pflicht des neutralen Staates vor, die Übertragung von militärischen Daten über Netzwerkinfrastruktur auf seinem Gebiet zu unterbinden. Auch das Fernmelderecht sieht keine Inhaltskontrolle der übermittelten Informationen vor.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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