Strahlenrisiko während der pränatalen Entwicklung des Menschen (Forschung)

Gast, Mittwoch, 25.02.2026, 23:00 (vor 12 Stunden, 0 Minuten)

Strahlenrisiko während der pränatalen Entwicklung des Menschen:
Aktuelle Bewertung der Strahlenschutzkommission

Referent: Prof. Friedo Zölzer, Strahlenschutzkommission
Anfang 05.03.2026 10:30 Uhr
Ende 05.03.2026 11:30 Uhr

Die SSK hat ihre Empfehlungen zum Strahlenrisiko während der Schwangerschaft neu bewertet. Im Rahmen des BfS-Kolloquium wird Prof. Zölzer, SSK, die Ergebnisse am 05.03.2026 online vorstellen. Die neuen wissenschaftlichen Untersuchungen bestätigen die bisherigen Erkenntnisse.

Bei Interesse an diesem Vortrag bitten wir um eine E-Mail-Anfrage an kolloquium@bfs.de. Der Link zum Vortrag wird Ihnen dann per E-Mail mitgeteilt.

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Hintergrund
Die Strahlenschutzkommission (SSK) hat das Strahlenrisiko während der Schwangerschaft im Jahr 1984 bewertet und festgestellt, dass die in der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) festgelegten Dosisgrenzwerte "einen hinreichenden Schutz für das sich in utero entwickelnde Leben gewährleisten". Nun sollte überprüft werden, ob unter Berücksichtigung von neueren wissenschaftlichen Untersuchungen, die Empfehlungen der SSK beibehalten werden können.

Es wurde festgestellt, dass die seit 1984 hinzugekommene Literatur zwar zur Klärung von Detailfragen beiträgt, aber keine Anhaltspunkte für nötige Änderungen der bisher existierenden Empfehlungen gab.

Während der ersten zwei Monate der Schwangerschaft kann es durch Strahlenexposition zu einem Frühabort oder einer Fehlbildung kommen, wenn die Strahlendosis einige mGy überschreitet. Danach können (bei vielfach höheren Dosen) Störungen der Gehirnentwicklung auftreten. Während der ganzen Schwangerschaft besteht ein gewisses Risiko für die Krebs- oder Leukämie-Entstehung.

Die SSK empfiehlt daher, den Grenzwert für die Organ-Äquivalentdosis am Uterus von 2 mSv pro Monat für beruflich strahlenexponierte gebärfähige Personen beizubehalten; die maximale Uterus-Dosis, die eine beruflich exponierte schwangere Person vom Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft bis zu deren Ende erhalten darf, weiterhin auf 1.mSv zu begrenzen; sowie den Nutzen und die Risiken von radiodiagnostischen oder radiotherapeutischen Maßnahmen während der Schwangerschaft sorgfältig abzuwägen.

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