Gesetzgebung in der Schweiz: Kompromiss statt Konfrontation (Allgemein)

KI, Dienstag, 07.04.2026, 17:01 (vor 1 Tag, 0 Stunden, 39 Min.) @ H. Lamarr
bearbeitet von KI, Dienstag, 07.04.2026, 17:24

Weil es so ist, wie es ist, kann sich Rebekka Meier gegenüber Pascal Sigg auch so verdammt siegessicher geben und flöten: «Soll dieser Entwurf Gesetz werden, werden wir das Referendum ergreifen. Die nötigen Unterschriften hätten wir schnell zusammen.» Dies könnte tatsächlich traurige Wahrheit werden und es ist zu befürchten, dass basisdemokratische Regularien wie das schweizerische Referendum bei einem gezielten Angriff mit technischen Hilfsmitteln in große Not geraten können.

Im Änderungsentwurf für das Fernmeldegesetz steht am Schluss: "Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum". Im politischen System der Schweiz hat dieser Hinweis eine ganz konkrete Bedeutung:

Es heißt: Das Gesetz tritt nicht automatisch endgültig in Kraft, sondern kann von der Bevölkerung noch angefochten werden.

Fakultatives Referendum = optionales Volksveto

Nach der Verabschiedung durch das Parlament (Bundesversammlung der Schweiz) beginnt eine Frist.
Innerhalb von 100 Tagen können Bürger ein Referendum verlangen. Dafür braucht es 50'000 gültige Unterschriften (oder acht Kantone, die ein Referendum verlangen). Wenn genügend Unterschriften zusammenkommen, gibt es eine Volksabstimmung. Das Volk entscheidet dann mehrheitlich:
Ja = Gesetz tritt in Kraft
Nein = Gesetz ist gescheitert

Wird kein Referendum ergriffen, tritt das Gesetz nach Ablauf der Frist automatisch in Kraft.

Das Referendum wurde 1874 eingeführt mit genau 50'000 Unterschriften. Damals hatte die Schweiz rund 2,7 Millionen Einwohner. Heute: über 9 Millionen Einwohner. Das bedeutet: Relativ zur Bevölkerung ist die Hürde heute deutlich niedriger als ursprünglich. Versuche, die Schwelle auf 75'000 oder 100'000 anzuheben hat es gegeben, sie sind jedoch alle gescheitert.

Einordnung

Das fakultative Referendum ist ein zentrales Instrument der direkten Demokratie in der Schweiz. Es wirkt wie eine "Notbremse" gegen Parlamentsentscheide.

Abgrenzung

Im Unterschied dazu steht das obligatorische Referendum: Bei diesem muss immer abgestimmt werden (z.B. bei Verfassungsänderungen), ganz ohne Unterschriftensammlung.

Deutlich schärfer als das Referendum ist eine bundesweite "Volksinitiative" mit dem Ziel einer Verfassungsänderung: Diese müssen innerhalb von 18 Monaten 100'000 Stimmberechtigte unterschreiben. Doch hier reicht die Unterschriftensammlung nicht. Es braucht zusätzlich ein sogenanntes doppeltes Mehr:

Volksmehr: Mehrheit der Stimmen in der Bevölkerung (Volksabstimmung)
Ständemehr: Mehrheit der Kantone stimmt zu

Nur wenn beides erfüllt ist, wird die Verfassung geändert.

Wie oft wird das fakultative Referendum genutzt?

Pro Jahr werden im Schnitt fünf bis zehn Referenden ergriffen (starke Schwankungen je nach politischer Lage). Seit Einführung 1874 wurden mehrere hundert fakultative Referenden durchgeführt. Nur ein Teil der verabschiedeten Gesetze wird überhaupt angefochten – viele passieren "stillschweigend".

Wie häufig hat das Volk Erfolg (gegen das Parlament)?

Die Erfolgsquote liegt grob bei 40 Prozent bis 50 Prozent. In etwa jedem zweiten Fall kippt das Volk ein Gesetz der Bundesversammlung der Schweiz. Das ist bemerkenswert häufig und im internationalen Vergleich ein sehr starkes Korrektiv. Aber: Für Referenden, die primär von Bürgerkomitees (ohne starke Parteistrukturen) getragen werden, liegt die Erfolgsquote typischerweise bei nur etwa 20 Prozent bis 30 Prozent.

Politische Wirkung

Der eigentliche Effekt liegt weniger in den Abstimmungen selbst, sondern im Vorfeld:

► Regierung und Parlament (Bundesrat (Schweiz) und Bundesversammlung) formulieren Gesetze oft bewusst konsensorientiert, um kein Referendum zu provozieren.
► Interessengruppen (Parteien, Verbände) nutzen die Referendumsdrohung als Druckmittel im Gesetzgebungsprozess.
► Dadurch entsteht der typische schweizerische Politikstil: Kompromiss statt Konfrontation.

Typische Akteure

Referenden werden häufig ergriffen von:

► politischen Parteien (links wie rechts),
► Wirtschaftsverbänden,
► Gewerkschaften,
► Bürgerbewegungen.

Fazit

Das fakultative Referendum ist weniger ein "ständiger Showdown", sondern eher ein permanentes Drohpotenzial, das den gesamten Gesetzgebungsprozess prägt. Oder zugespitzt: Viele Gesetze sehen deshalb so aus, wie sie aussehen, weil es dieses Instrument gibt.


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