Verein für Elektrosensible: 34 Fehler in nur 180 Zeilen (Allgemein)

H. Lamarr, München, (vor 1 Tag, 3 Stunden, 11 Min.)

Ein Text des Münchener Vereins für Elektrosensiblen umfasst rund 180 Zeilen. Darin finden sich neben persönlichen Einschätzungen und Verweisen auf externe Quellen zahlreiche Tatsachenbehauptungen. Diese wurden von ChatGPT daraufhin überprüft, ob sie mit dem Stand von Wissenschaft, Technik oder den zitierten Dokumenten übereinstimmen. Das Ergebnis stimmt nachdenklich.

Der untersuchte Text steht auf der Seite "Aktuelles" vom 23. Dezember 2025 mit dem Titel "Unsere Plakat-Aktion in München und Umgebung". Das Ergebnis ist ernüchternd: Insgesamt fanden sich 34 sachlich fehlerhafte oder irreführende Aussagen. Nachfolgend sind sie – je nach Schweregrad – in drei Kategorien eingeordnet. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit; sie beschränkt sich auf die auffälligsten sachlichen Mängel.

Schon die Behauptung "elektrosensibler" Personen, elektromagnetische Felder ungewollt wahrnehmen zu können, verlangt ein erhebliches Maß an Glaubensbereitschaft. Mit 34 unzutreffenden allgemeinen Behauptungen auf einer einzigen Seite seines Webauftritts untergräbt der Verein für Elektrosensible seine eigene Glaubwürdigkeit zusätzlich. Niemand darf sich anschließend darüber wundern, wenn "Elektrosensiblen" mit Misstrauen begegnet wird. Die folgende Liste nennt bei jedem Punkt zuerst die Behauptung der "Elektrosensiblen" und danach den Grund, warum die KI die Behauptung nicht anerkennt.

Schwer falsch (14)

1. "Immer mehr Menschen leiden an den Auswirkungen von Hochfrequenz-Strahlung."
Als Tatsache behauptet, wissenschaftlich nicht belegt.

2. "EHS entsteht als Überempfindlichkeit gegen Funk."
Ursache wird als erwiesen dargestellt, obwohl sie wissenschaftlich nicht nachgewiesen ist.

3. Liste nahezu aller Funktechniken als Auslöser von EHS.
Kausalbehauptung ohne wissenschaftlichen Nachweis.

4. Schwangerschaftsabgänge durch Funk als EHS-Symptom.
Dafür gibt es keine belastbare Evidenz.

5. Tumore als Folge von EHS.
Medizinisch unzutreffend; EHS ist keine Tumorerkrankung.

6. "Es ist ein schleichender Prozess, der immer weiter voranschreitet."
Behauptung eines typischen Krankheitsverlaufs ohne wissenschaftliche Grundlage.

7. "Weltweit warnen Ärzte vor den schädlichen Auswirkungen von Funk."
Erweckt den Eindruck eines medizinischen Konsenses, den es nicht gibt.

8. "Leitlinien zur Diagnostik für Ärzte."
Die genannten Leitlinien sind keine allgemein anerkannten medizinischen Leitlinien.

9. "Das Europa-Parlament hat EHS anerkannt."
Institution verwechselt; die Resolution stammt nicht vom Europäischen Parlament.

10. "Europarats-Resolution 1815 hat EHS als Krankheit anerkannt."
Inhalt der Resolution falsch wiedergegeben.

11. "Die europäischen Länder sind angehalten worden, EHS anzuerkennen und Schutzzonen ohne Funk einzurichten."
Die Resolution empfiehlt Schutzmaßnahmen für Menschen, die sich als elektrosensibel bezeichnen. Eine Aufforderung, EHS als Krankheit oder medizinisch anzuerkennen, enthält sie nicht.

12. Zitat aus dem EU-Amtsblatt: "Europäisches Parlament, EWSA und Europarat haben anerkannt, dass Elektrosensibilität eine Krankheit ist."
Der Satz steht zwar im Amtsblatt, er stammt jedoch aus einer unverbindlichen Stellungnahme des EWSA. Inhaltlich ist die Behauptung unzutreffend, da weder das Europäische Parlament noch der Europarat EHS als Krankheit anerkannt haben.

13. "Hunderte unabhängige Studien untermauern die Schädlichkeit von Funk."
Die Behauptung bleibt unbelegt. Der bloße Verweis auf eine von Diagnose-Funk zusammengestellte private Studiendatenbank ersetzt keine systematische Evidenzbewertung und belegt nicht, dass ein wissenschaftlicher Konsens über die Schädlichkeit besteht.

14. "Je mehr mobile Daten übertragen werden, desto stärker strahlen neben dem Smartphone auch die Mobilfunkmasten."
Die Aussage vereinfacht die Funktechnik unzulässig. Während die Sendeaktivität des Smartphones mit der Datenübertragung typischerweise zunimmt, lässt sich für Mobilfunkbasisstationen kein einfacher Zusammenhang "mehr Daten = stärkere Strahlung" herstellen.

Mittel falsch (11)

1. "Meist fängt es mit Schlaflosigkeit oder Kopfschmerzen an."
Verallgemeinerung ohne belastbare Evidenz.

2. Schweizer Fernsehbeitrag als Beleg für EHS.
Ein Medienbericht aus dem Hause Gigaherz ist kein wissenschaftlicher Nachweis.

3. Vollständige Symptomliste als typische EHS-Beschwerden.
Zahlreiche Erkrankungen werden ohne Evidenz EHS zugeschrieben.

4. Mastzellaktivierungssyndrom als EHS-Symptom.
Medizinisch nicht belegt.

5. MCS als Folge von EHS.
Nicht wissenschaftlich belegt.

6. CFS als Folge von EHS.
Nicht wissenschaftlich belegt.

7. "Mit Einführung von 5G verschärft sich das Problem."
Behauptung ohne belastbare Evidenz.

8. "Es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Elektrosensiblen zunimmt."
Prognose ohne wissenschaftliche Grundlage.

9. "In manchen anderen Ländern ist EHS bereits anerkannt."
Stark vereinfachende Darstellung; meist handelt es sich um sozialrechtliche oder arbeitsrechtliche Regelungen, nicht um eine medizinische Anerkennung.

10. "Viele Ärzte sind nicht ausreichend informiert."
Pauschale Tatsachenbehauptung ohne Nachweis.

11. "Beschwerden werden oft falsch interpretiert."
Ebenfalls eine pauschale Behauptung ohne belastbare Daten.

Leicht falsch (9)

1. "Alles, was ohne Kabel Informationen überträgt, ist Hochfrequenz-Strahlung."
Zu pauschal formuliert (Flaggensignale, Rauchzeichen, Akustik ...); verschiedene Funktechniken arbeiten in unterschiedlichen Frequenzbereichen.

2. "Elektromagnetische Strahlung" als Synonym für Funk.
Fachlich unpräzise; elektromagnetische Strahlung umfasst weit mehr als Funk.

3. "Elektrosmog (kurz: Esmog)."
"Esmog" ist keine etablierte Fachabkürzung.

4. "Reine Empfangsgeräte sind nicht betroffen."
Unpräzise; viele moderne Empfangsgeräte senden ebenfalls periodisch.

5. "Smartmeter = funkende Verbrauchszähler."
Unzutreffende Verallgemeinerung; viele Smart Meter kommunizieren leitungsgebunden.

6. "PKW-Technik" wird pauschal als Auslöser gesundheitlicher Probleme genannt.
Nicht jede Fahrzeugtechnik nutzt Funk.

7. "Receiver" werden pauschal als Auslöser gesundheitlicher Probleme genannt.
Viele Receiver besitzen keinerlei Funkmodule.

8. "TV-Anlagen" werden pauschal als Auslöser gesundheitlicher Probleme genannt.
Nur ein Teil der Geräte verfügt überhaupt über WLAN oder Bluetooth.

9. "Die ICNIRP berücksichtigt lediglich Erwärmung."
Verkürzte Darstellung; die Grenzwertableitung berücksichtigt zwar thermische Endpunkte, basiert aber nicht ausschließlich auf einer simplen Betrachtung der Erwärmung.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
MCS, Hirntumor, Unglaublich, Elektrosensibilität, Irreführung, Glaubwürdigkeit, Misstrauen, Tatsachenbehauptung, Mutation, EWSA, Resolution 1815, Elektrochoner, Tinitus

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