Wir üben Desinformieren (21): Desinformation durch Weglassung (Allgemein)

H. Lamarr, München, (vor 2 Tagen)

Eine der beliebtesten und auch simpelsten Desinformationspraktiken ist die Weglassung. So berichten organisierte Mobilfunkgegner liebend gerne über alarmierende Studien, die einem Gänsehaut bereiten können, entwarnende Studien, die zu einer ausgewogenen Meinungsbildung beitragen könnten, werden hingegen weggelassen. Auch Beschlüsse aller Art sind häufig Opfer von Weglassung. Was damit gemeint ist, schauen wir uns an einem konkreten Beispiel aus der Schweiz an. Akteure sind der Verein Gigaherz und die Stadt Bern.

Am 30. April 2011 begrüßte der damalige Gigaherz-Präsiden Hans-U. Jakob im Hotel Kreuz zu Bern die Teilnehmer am 8. Nationalen Elektrosmog-Kongress seines Vereins. Ein Video seiner Begrüßungsrede kann man sich hier anschauen. Jakob bedauert zunächst, dass die Stadt Bern keinen Vertreter zu seinem Kongress entsandt hat, verkündet dann aber die gute Nachricht (Minute 2:55), Bern habe sich geweigert, das seit 2005 bestehende Errichtungsverbot für Mobilfunkantennen auf städtischen Gebäuden aufzuheben. Der Saal honorierte diese für Mobilfunkgegner begrüßenswerte Verkündung mit Beifall.

So weit, so gut.

Danach war von dem Antennenverbot in Bern bei Gigaherz nie wieder die Rede. Also ist anzunehmen, dass sich nichts geändert hat und das Verbot nach wie vor gilt. Das aber ist so ein Trugschluss, der aufgrund von Weglassung entsteht, weil Gigaherz eben nur die Aufrechterhaltung des Errichtungsverbots 2011 als "gute Nachricht" verbreitete, nicht aber die "schlechte Nachricht" von der Aufhebung dieses Verbots (das eigentlich ein Moratorium war) 13 Jahre später.

Das 2005 in Bern eingeführte Moratorium gilt seit dem 21. November 2024 nicht mehr.

Am 16. November 2005 beschloss der Berner Gemeinderat ein Moratorium für neue Mobilfunkanlagen auf stadteigenen Liegenschaften. Es handelte sich ausdrücklich nicht um ein allgemeines Bauverbot für das gesamte Stadtgebiet, sondern lediglich um eine Selbstbeschränkung der Stadt als Grundeigentümerin. Ausnahmen galten etwa für Sicherheitsdienste und den Betriebsfunk von Bernmobil. Der Gemeinderat betonte damals, dass den Gemeinden im Mobilfunkrecht nur ein sehr geringer Handlungsspielraum zukommt und ein generelles Bewilligungsmoratorium wegen des Bundesrechts unzulässig wäre.

Am 21. November 2024 hob der Gemeinderat das seit 2005 bestehende Moratorium mit sofortiger Wirkung auf. Anlass war eine Motion des Stadtrats.

Es gibt also kein generelles Errichtungsverbot mehr für Mobilfunkantennen auf öffentlichen bzw. stadteigenen Gebäuden in Bern. Ob eine städtische Liegenschaft für eine Mobilfunkanlage zur Verfügung gestellt wird, entscheidet nun die jeweils zuständige Verwaltungseinheit im Einzelfall.

Hintergrund
Alle Folgen der Reihe "Wir üben Desinformieren"

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Desinformation, Manipulation, Gigaherz, Weglassen, Irreführung, Stopfgänse

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