Icnirp mit neuer Satzung 2025 (Allgemein)

H. Lamarr, München, (vor 8 Stunden, 24 Minuten)

Anlässlich der Mitgliederversammlung 2025 hat Icnirp eine neue Satzung bekommen. Zuletzt wurde die Satzung 2023 aktualisiert.

Was ist neu an der Satzung 2025 gegenüber der von 2023? ChatGPT hat es herausgefunden und schreibt:

Ich habe beide Satzungen eingelesen und bereits grob verglichen.

Mein erster Eindruck: Es handelt sich nicht um eine bloße redaktionelle Überarbeitung. Die Satzung 2025 enthält zahlreiche inhaltliche Änderungen. Einige davon sind aus Sicht der Vereinsorganisation durchaus bemerkenswert.

Die wichtigsten Änderungen sind:

1. Vereinszweck vollständig neu gefasst
Der Zweck wird nun ausdrücklich an der deutschen Abgabenordnung (§ 52 AO) ausgerichtet ("Förderung von Wissenschaft und Forschung"). Außerdem wird erläutert, wie der Satzungszweck verwirklicht wird.

2. Bezug zur IRPA deutlich reduziert
In der Präambel entfällt die Passage, wonach die Charter die Beziehung zur IRPA regelt und Änderungen der Charter einer Zweidrittelmehrheit der IRPA-Generalversammlung bedürfen. Ebenfalls verschwindet der Hinweis, ICNIRP setze die Arbeit des INIRC fort. Stattdessen bleibt praktisch nur noch die historische Gründungserwähnung.

3. Beziehungen nach außen neu organisiert
Der bisherige § 5 "Relationship with IRPA" wird zu "External relations". Die Pflicht, Entwürfe vor Veröffentlichung der IRPA und deren Mitgliedsgesellschaften vorzulegen, entfällt. Stattdessen führt ICNIRP ein offenes Konsultationsverfahren ein, zu dem IRPA, WHO, ILO, EU-Kommission und weitere von ICNIRP selbst ausgewählte öffentliche Stellen eingeladen werden.

Das ist meines Erachtens eine der wichtigsten Änderungen.

4. Deklaration von Interessenkonflikte erheblich ausgeweitet
2023 ging es nur um Beschäftigungsverhältnisse. 2025 werden zusätzlich "any other interest" beziehungsweise "irgendeine Interessenslage" aufgenommen. Außerdem wird für Kandidaten nun ausdrücklich eine "Declaration of Interests (DOI)" verlangt.

5. Wahlverfahren modernisiert
Neu sind unter anderem:

► elektronische Abstimmungen,
► elektronische Einreichung von Unterlagen,
► Verkürzung der Einreichungsfrist von acht auf vier Wochen,
► Erweiterung des Kreises der Vorschlagsberechtigten um nationale Strahlenschutzbehörden, internationale Strahlenschutzorganisationen und weitere Kooperationspartner.

6. Amtszeiten völlig neu geregelt
Bisher orientierte sich alles am vierjährlichen IRPA-Kongress. Jetzt gilt eine feste vierjährige Amtszeit, unabhängig vom IRPA-Kongress. Wahl- und Amtsbeginn werden an die ICNIRP-Hauptversammlung gekoppelt. Auch das ist eine strukturell bedeutsame Änderung.

7. Ausschluss von Mitgliedern vereinfacht
2023 konnte ein Mitglied ausgeschlossen werden, wenn es zweimal unentschuldigt an ICNIRP-Aktivitäten nicht teilnahm. 2025 genügt wesentlich allgemeiner, dass sich ein Mitglied "nicht ausreichend an der Arbeit der Kommission beteiligt". Der Vorstand erhält dadurch größeren Beurteilungsspielraum.

8. Digitalisierung der Vereinsarbeit
Neu aufgenommen wurden zahlreiche Regelungen zu

► Online- und Hybridversammlungen,
► elektronischen Abstimmungen,
► E-Mail-Kommunikation,
► elektronischer Beschlussfassung,
► elektronischer Vertretungsvollmacht.

9. Vorstand rechtlich abgesichert
Neu ist die Bestimmung, dass Vorstandsmitglieder bis zur Eintragung ihrer Nachfolger im Vereinsregister im Amt bleiben. Das entspricht einer heute üblichen vereinsrechtlichen Absicherung.

Mein Eindruck

Die Satzung 2025 verfolgt drei erkennbare Ziele:

1. Anpassung an das deutsche Vereins- und Gemeinnützigkeitsrecht.

2. Modernisierung der Vereinsorganisation durch Einführung digitaler Verfahren.

3. Stärkere Eigenständigkeit von ICNIRP gegenüber der IRPA. Der Bezug zur IRPA wird deutlich reduziert; gleichzeitig definiert ICNIRP seine Verfahren, etwa das Konsultationsverfahren, eigenständig.

Eine Anmerkung noch: Beim ersten Vergleich sind mir vor allem die strukturellen Änderungen aufgefallen. Für eine belastbare Aussage, ob sich daraus auch Änderungen der tatsächlichen Machtverhältnisse innerhalb von ICNIRP ergeben, wäre eine paragraphenweise Synopse sinnvoll. Dabei lassen sich auch kleinere, aber möglicherweise folgenreiche Änderungen identifizieren, die in einer ersten Übersicht leicht übersehen werden.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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