Schweiz: 40 neue Ohren für Elon Musk in Leuk (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Donnerstag, 23.10.2025, 23:13 (vor 169 Tagen)

Seit 1974 stehen im Oberwallis am Nordhang des Tals oberhalb von Leuk riesige Satellitenschüsseln, von den Einheimischen die "großen Ohren" genannt. Früher von der Swisscom betrieben, wurde die Erdfunkstelle in den 2000er Jahren an ein US-amerikanisches Unternehmen verkauft. Jetzt will Elon Musk an Ort und Stelle 40 weitere Antennen für Starlink errichten lassen, was der Bevölkerung gar nicht passt. Am 25. September kam der Unmut im Nationalrat an.

Einem Bericht von SRF news zufolge hat die Leuker Ärztin Hanna Schnyder vor allem gesundheitliche Bedenken. Sie verweist auf eine WHO-Studie von Mai 2025: «Diese kam zum Schluss, dass man bei hochfrequenten elektromagnetischen Strahlen keine Entwarnung geben kann. Wir möchten nicht das meist bestrahlte Gebiet der Schweiz werden.» Da es sich bei der besagten Studie um eine Review von Tierstudien handelt, nicht um Humanstudien, ist die besorgte Ärztin möglicherweise Tierärztin. Elf weitere Reviews im Auftrag der WHO ergaben übrigens keine besorgniserregenden Befunde, so dass es 11:1 gegen die Einschätzung der Ärztin steht. Erstaunlicherweise ignoriert sie diese unübersehbare Entlastung jedoch völlig.

Frau Schnyder bestätigt mit ihrer Fehleinschätzung die seit langem bekannte Erkenntnis, dass Mediziner in EMF-Sachfragen erschreckende Kenntnislücken haben und deshalb zu einer verzerrten Risikoeinschätzung neigen.

Bekanntlich stehen Satelliten geostationär am Himmel oder ziehen wie die Starlink-Flotte im erdnahen Orbit am Himmel ihre Bahnen. Das bedeutet in erster Näherung, dass Erdfunkstellen nicht nach unten ins Dorf Leuk abstrahlen, sondern gebündelt immer nach oben. Allein deshalb wage ich zu behaupten, dass Leuk ganz bestimmt nicht zum meist bestrahlten Gebiet der Schweiz werden wird. Die extrem schwache HF-EMF-Exposition durch die Satelliten ist ohnehin nicht der Rede wert.

[image]Eine andere Frage ist, ob 40 weiße Tischtennisbälle mit rd. 2,5 Meter Durchmesser schön anzuschauen sind, denn so in etwa sollen die von Radomen geschützten Antennen aussehen.

Realistischer als das Gesundheitsrisiko ist das Risiko, dass Juri Jossen, ein anderer Arzt aus Leuk sieht. Er sagt zu dem Plan: «Das birgt ein grosses Reputationsrisiko für die Gemeinde, ausserdem gibt es sicherheitspolitische Bedenken.» Er befürchtet, die Satelliten-Anlage könnte in einer kriegerischen Auseinandersetzung zum Ziel werden.

Im Nationalrat der Schweiz hat sich Christophe Clivaz (Grüne Fraktion) unlängst des Themas angenommen. Mit seiner Interpellation (25.4236) stellt er dem Bundesrat sechs Fragen. Denen merkt man stellenweise an, dass sie am grünen Tisch ausbaldowert wurden, deshalb sind sie niedliche Retortenbabys, die den Mitarbeitern im Bundesamt für Kommunikation bestimmt ein freundliches Lächeln entlocken werden:

Die Signalhorn AG hat beim Bundesamt für Kommunikation ein Gesuch um eine Funkkonzession eingereicht. Sie will in Leuk 40 Antennen für das Satellitennetzwerk Starlink errichten. Das Baugesuch wurde am 28. Mai publiziert. Das BAKOM gibt keine Informationen bekannt, ausser dass Versuchskonzessionen nicht veröffentlicht werden.

Das Projekt, das die Errichtung von 40 Antennen vorsieht, birgt Gesundheits- und Umweltrisiken. Zunächst einmal besteht die Gefahr, dass man einer hohen Strahlenbelastung ausgesetzt ist, da diese Antennen starke hochfrequente elektromagnetische Felder erzeugen. Zurzeit gibt es keine Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung, dies im Gegensatz zu den Schutzbestimmungen bei Mobilfunkantennen. Aus ökologischer Sicht kommt hinzu, dass der Transport von Satelliten ins All hohe CO2-Emissionen verursacht und Weltraummüll hinterlässt, der immer mehr Probleme mit sich bringt. Die Energie, die für den Betrieb der 40 Antennen nötig ist, entspricht dem Jahresverbrauch von 400 4-Personen-Haushalten.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Welche strahlungsbedingten Risiken bestehen für Menschen, Tiere und die Vegetation? Wird dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen?

2. Warum stellt das BAKOM das Antennendiagramm nicht zur Verfügung, damit sich die Intensität der Strahlung und der Strahlungsbereich berechnen lassen?

3. Auf welche Entscheidgrundlagen stützt sich das BAKOM bei der Konzessionserteilung? Werden die Gesundheits- und Umweltrisiken beurteilt? Welche Frist besteht für die Erteilung einer endgültigen Funkkonzession?

4. Falls eine Konzession erteilt wird, werden dann Kontrollen durchgeführt? Wird das BAKOM einen Abbau der Anlage verlangen, falls die Bevölkerung übermässiger Strahlung ausgesetzt ist? Wird die Bevölkerung im Umkreis entschädigt, wenn gesundheitliche Probleme auftreten?

5. Ist angesichts der Tatsache, dass belastbare Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen einer solchen Infrastruktur auf lange Sicht angelegt sind, nicht eine Umkehr der Beweislast nötig?

6. Wie schätzt der Bundesrat die energetischen Auswirkungen einer solchen Infrastruktur ein? Ist eine solche Anlage mit den Zielen in Bezug auf die Energiesuffizienz vereinbar?

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

40 neue Ohren für Elon Musk: Antworten des Bundesrats (I)

H. Lamarr @, München, Freitag, 10.04.2026, 11:27 (vor 8 Stunden, 41 Minuten) @ H. Lamarr

Seit 1974 stehen im Oberwallis am Nordhang des Tals oberhalb von Leuk riesige Satellitenschüsseln, von den Einheimischen die "großen Ohren" genannt. Früher von der Swisscom betrieben, wurde die Erdfunkstelle in den 2000er Jahren an ein US-amerikanisches Unternehmen verkauft. Jetzt will Elon Musk an Ort und Stelle 40 weitere Antennen für Starlink errichten lassen, was der Bevölkerung gar nicht passt. Am 25. September kam der Unmut im Nationalrat an.

Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

Anmerkung Postingautor: Auf die Fragen des Abgeordneten antwortete der Bundesrat am 12. November 2025. Untenstehend sind die Antworten den Fragen zugeordnet.

1. Welche strahlungsbedingten Risiken bestehen für Menschen, Tiere und die Vegetation? Wird dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen?

Feste Satellitenbodenstationen, wie diejenigen in Leuk, senden äusserst zielgerichtet von Punkt zu Punkt nach oben in Richtung der Satelliten. Sie sind mit Richtfunkstrecken vergleichbar. Richtfunkantennen sind gemäss Anhang 1 Ziffer 61 der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) von den vorsorglichen Emissionsbegrenzungen ausgenommen. Die Immissionsgrenzwerte nach Anhang 2 NISV gelten jedoch weiterhin. Daher gilt es sicherzustellen, dass Personen nicht direkt vor die Sendeanlage gelangen. Ausserdem ist die Möglichkeit einer Exposition für Menschen nicht gegeben, da das Gelände in Leuk durch bauliche Massnahmen (Umzäunung) nicht öffentlich zugänglich ist. Der Schutz der NISV beschränkt sich auf Menschen. Tiere und Pflanzen sind davon ausgenommen.

2. Warum stellt das BAKOM das Antennendiagramm nicht zur Verfügung, damit sich die Intensität der Strahlung und der Strahlungsbereich berechnen lassen?

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erteilt auf Gesuch hin Auskunft über die Konzession und gewährt Zugang, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen dagegensprechen (vgl. Art. 24f des Fernmeldegesetzes [FMG; SR 784.10]) respektive keine Ausnahmegründe (vgl. Art. 7 des Öffentlichkeitsgesetzes [BGÖ; SR 152.3]) vorliegen. Solange es sich um ein hängiges Verfahren handelt, wird kein Zugang gewährt (vgl. Art. 8 Abs. 2 BGÖ). Zum Zeitpunkt der Einreichung der Interpellation war das Konzessionsgesuch noch hängig. Nach der Erteilung der Funkversuchskonzession können allfällige Zugangsgesuche behandelt werden.

3. Auf welche Entscheidgrundlagen stützt sich das BAKOM bei der Konzessionserteilung? Werden die Gesundheits- und Umweltrisiken beurteilt? Welche Frist besteht für die Erteilung einer endgültigen Funkkonzession?

Das BAKOM erteilt Funkkonzessionen auf Grundlage des Fernmelderechts. Eine Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken durch das BAKOM ist fernmelderechtlich nicht vorgesehen. Die Überprüfung der Einhaltung der umweltrechtlichen Bestimmungen obliegt den Kantonen. Sie wird im Rahmen der Baubewilligungsverfahren geprüft.

Die Behandlungsdauer von Konzessionsgesuchen hängt von der Komplexität des Geschäfts ab und kann bei internationalen Abklärungen längere Zeit in Anspruch nehmen. Eine definitive Funkkonzession wird erst dann erteilt, wenn sämtliche Konzessionsvoraussetzungen erfüllt sind.

4. Falls eine Konzession erteilt wird, werden dann Kontrollen durchgeführt? Wird das BAKOM einen Abbau der Anlage verlangen, falls die Bevölkerung übermässiger Strahlung ausgesetzt ist? Wird die Bevölkerung im Umkreis entschädigt, wenn gesundheitliche Probleme auftreten?

Das BAKOM wacht als Aufsichtsbehörde im Fernmeldebereich darüber, dass das internationale Fernmelderecht, das Fernmeldegesetz, die Ausführungsvorschriften und die Konzessionen eingehalten werden (Art. 58 FMG). Es ergreift im Verletzungsfall die geeigneten Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Dabei können Massnahmen bis hin zu einem Konzessionsentzug ausgesprochen werden. Die Aufsicht über die Einhaltung der umweltrechtlichen Bestimmungen obliegt jedoch den Kantonen.

Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Munz (19.3113) dargelegt hat, könnte Schadenersatz wegen Gesundheitsschädigung infolge von Funkstrahlung gestützt auf verschiedene Gesetzesbestimmungen verlangt werden, sofern der Nachweis des Schadens durch die Funkstrahlung erbracht wird.

5. Ist angesichts der Tatsache, dass belastbare Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen einer solchen Infrastruktur auf lange Sicht angelegt sind, nicht eine Umkehr der Beweislast nötig?

Eine Beweislastumkehr erscheint aus Sicht des Bundesrates nicht sachgerecht. Der Nachweis der völligen Unschädlichkeit ist wissenschaftlich nicht möglich, da sich negative Wirkungen grundsätzlich nicht vollständig ausschliessen lassen. Eine solche Regelung würde daher faktisch auf ein Verbot der entsprechenden Technologie hinauslaufen.

6. Wie schätzt der Bundesrat die energetischen Auswirkungen einer solchen Infrastruktur ein? Ist eine solche Anlage mit den Zielen in Bezug auf die Energiesuffizienz vereinbar?

Bei der Satellitenkommunikation handelt es sich um eine komplexe Spitzentechnologie. Funktechnologien zur Sprach- und Datenübertragung haben einen gewissen Energiebedarf. Aus ökonomischen Gründen besteht seitens der Betreiberinnen ein erhebliches Interesse, den Energieverbrauch ihrer Systeme so weit wie möglich zu minimieren.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

40 neue Ohren für Elon Musk: Antworten des Bundesrats (II)

H. Lamarr @, München, Freitag, 10.04.2026, 11:43 (vor 8 Stunden, 24 Minuten) @ H. Lamarr

Mit Interpellation 25.4239 richtete der grüne Nationalrat Clivaz vier weitere Fragen an den Bundesrat, welche dieser am 19. November 2025 beantwortete.

1. Wenn ein privates ausländisches Unternehmen eine Infrastruktur für satellitengestützte Telekommunikation errichtet, stellen sich dann nicht drängende Fragen in Bezug auf die Souveränität und die digitale Unabhängigkeit der Schweiz?

Seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in den 1990er Jahren werden die meisten Telekommunikationsinfrastrukturen von privaten Unternehmen gebaut und betrieben. Die Errichtung physischer Telekommunikationsinfrastruktur und damit weiterer Kapazitäten in diesem Bereich führt zu einer zusätzlichen Diversifizierung des Angebots. Angesichts dessen, dass die Schweiz sich nicht selbständig via Tiefseekabel international vernetzen kann, sind zusätzliche Anschlüsse an Satellitennetzwerke zu begrüssen. Solche Installationen schränken die Kontroll- und Handlungsfähigkeiten der Schweiz bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben im digitalen Raum nicht ein, sondern erweitern sie und stärken damit die digitale Souveränität.

2. Beabsichtigt der Bundesrat, für den Bau dieser Anlage spezifische Bedingungen vorzugeben, insbesondere was die Unternehmensführung, die Transparenz und die Kontrolle über die Daten betrifft?

Das BAKOM erteilt eine Funkkonzession unter Berücksichtigung der fernmelderechtlichen Grundlagen. Diese sehen keine Kontrolle bezüglich Governance, Transparenz und des Inhaltes von Datenströmen vor.

3. Wie schätzt der Bundesrat das Risiko ein, dass diese Antennen für Abhör- oder Überwachungsaktionen oder für das Abfangen sensibler Daten verwendet werden? Öffnet dieses Projekt nicht Tür und Tor für ausländische Spionagetätigkeiten oder für Cyberangriffe?

Satellitenkommunikation kann mit geeigneten Empfangsstationen abgehört werden. Um die Vertraulichkeit der Kommunikation zu sichern, wird Satellitenkommunikation deshalb gewöhnlich verschlüsselt. Die Errichtung von Empfangsstationen stellt deshalb kein erhöhtes Risiko zum Abfangen sensibler Daten dar.

Genau wie bodengestützte Kommunikationsinfrastruktur, wie beispielsweise Glasfaserkabel, können auch Satellitenverbindungen für Cyberangriffe genutzt werden. Die Art der zugrundeliegenden Kommunikationsinfrastruktur hat dabei keinen nennenswerten Einfluss auf das Risiko von Cyberangriffen.

4. Welche Haltung hat der Bundesrat in Bezug auf die Risiken, die mit einer militärischen Nutzung einer solchen Infrastruktur verbunden sind, und in Bezug auf die Gefahr, dass die Region Leuk ein militärisches Ziel werden könnte? Werden die Aspekte, die mit der Neutralitätspolitik der Schweiz in Zusammenhang stehen, berücksichtigt?

Prinzipiell kann jede Netzwerkinfrastruktur auch zur Übermittlung militärischer Daten genutzt werden. Dies gilt sowohl für bodengestützte als auch für satellitengestützte Kommunikationsinfrastrukturen. SpaceX betreibt auch in verschiedenen anderen europäischen Staaten ähnliche Anlagen. Weltweit sind es über 150 Stationen. Starlink funktioniert zudem auch mit Intra-Satelliten-Kommunikation (direkte Kommunikation zwischen Satelliten). Diese Funktion macht das Netzwerk extrem robust gegenüber dem Ausfall einer oder mehrerer Bodenstationen. Vor diesem Hintergrund erscheint es äusserst unwahrscheinlich, dass die geplante Anlage in Leuk einem speziellen Risiko ausgesetzt wäre.

Die Anlage wird von einem privaten Unternehmen errichtet und betrieben. Das Neutralitätsrecht sieht explizit keine Pflicht des neutralen Staates vor, die Übertragung von militärischen Daten über Netzwerkinfrastruktur auf seinem Gebiet zu unterbinden. Auch das Fernmelderecht sieht keine Inhaltskontrolle der übermittelten Informationen vor.

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– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

40 neue Ohren für Elon Musk: Clivaz lässt nicht locker

H. Lamarr @, München, Freitag, 10.04.2026, 11:56 (vor 8 Stunden, 11 Minuten) @ H. Lamarr

Seit 1974 stehen im Oberwallis am Nordhang des Tals oberhalb von Leuk riesige Satellitenschüsseln, von den Einheimischen die "großen Ohren" genannt. Früher von der Swisscom betrieben, wurde die Erdfunkstelle in den 2000er Jahren an ein US-amerikanisches Unternehmen verkauft. Jetzt will Elon Musk an Ort und Stelle 40 weitere Antennen für Starlink errichten lassen, was der Bevölkerung gar nicht passt. Am 25. September kam der Unmut im Nationalrat an.

Nach zwei Fragenkatalogen im September 2025 legte Nationalrat Christophe Clivaz am 19. März 2026 noch einmal nach und stellte dem Bundesrat mit Interpellation 26.3282 fünf weitere Fragen zu den 40 neuen Ohren für Elon Musk:

1) Da die 40 Hightech-Antennen adaptiv in einem wenig erforschten Frequenzband von 25–30 GHz und mit einer deutlich höheren Leistung in einem breiten Abstrahlwinkel von 140 Grad (ab 20 Grad über der Horizontalen) senden, könnte die Bevölkerung der Strahlung der Antennen direkt ausgesetzt sein, insbesondere oberhalb der Bodenstation von Brentjong. Welche Massnahmen zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat das BAKOM vor der Erteilung der Versuchskonzession hinsichtlich der Risiken für Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Ökosysteme in der Region Leuk getroffen?

2) Stand das BAKOM in dieser Angelegenheit mit den Walliser Kantonsbehörden in Kontakt, und wenn ja, mit welcher Stelle oder welchen Stellen?

3) Welche anderen Bundesämter wurden vom BAKOM in dieser Angelegenheit konsultiert?

4) Das Starlink-Netzwerk ist eine sogenannte strategische Satellitenkonstellation. Mehrere Grossmächte richten derzeit aus strategischen Gründen solche Satellitenkonstellationen ein. Ist sich das BAKOM der Auswirkungen auf die Neutralität bewusst, wenn dieses Netz und die Bodenstation in Leuk gezielt genutzt werden können, um militärische Ziele in Europa und im Mittelmeerraum zu erreichen, und die Hoheit über die Daten bei einem amerikanischen Unternehmen liegt?

5) Welche Überlegungen wurden angestellt und welche Schutzmassnahmen wurden vorgesehen, um einem möglichen Drohnen- oder Raketenangriff auf die Starlink-Bodenstation in Leuk vorzubeugen?

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