Die International Commission on the Biological Effects of Electromagnetic Fields (ICBE-EMF) wird in Medienberichten, Stellungnahmen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen häufig wie eine eigenständige internationale Fachorganisation behandelt. Die genauere Betrachtung der bislang verfügbaren Unterlagen zeigt jedoch ein differenzierteres Bild. Lesen Sie hier und jetzt eine Zusammenfassung dessen, was sich derzeit belegen lässt – und ebenso wichtig: dessen, was sich bislang nicht belegen lässt.
Zwischen wissenschaftlichem Gremium und Organisation
ICBE-EMF trat 2022 erstmals öffentlich in Erscheinung. Sie veröffentlicht wissenschaftliche Stellungnahmen, Reviews und Kommentare zu Fragen der Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern und den daraus abgeleiteten Grenzwerten. Nach außen präsentiert sie sich als internationale Kommission von Wissenschaftlern und Gegengewicht zu Icnirp. Auf den ersten Blick entsteht dadurch leicht der Eindruck, es handele sich um eine eigenständige wissenschaftliche Organisation, vergleichbar etwa mit einer Fachgesellschaft oder Stiftung. Für eine solche Annahme konnten bislang jedoch keine belastbaren Nachweise gefunden werden.
Die Spur führt zur ESA
Von zentraler Bedeutung sind die Steuerunterlagen der ESA (Electromagnetic Safety Alliance), einer in den USA als gemeinnützig anerkannten Organisation. Die Electromagnetic Safety Alliance ist keine Graswurzelinitiative und auch kein wissenschaftlicher Fachverband im klassischen Sinn. Sie ist eine kleine, professionell geführte US-Non-Profit-Organisation, die sich als Drehscheibe der internationalen Mobilfunkkritik etabliert hat.
In den öffentlichen Steuerunterlagen der ESA für das Jahr 2022 wird ICBE-EMF ausdrücklich als "a project of ESA" bezeichnet. Die Gründung der Kommission wird dort als Aktivität der ESA beschrieben.
Auch in der Steuererklärung für 2023 erscheint die ICBE-EMF erneut. Dort wird sie als "a major project of ESA" bezeichnet.
Diese Formulierungen sind bemerkenswert. Sie sprechen nicht von einer Partnerorganisation, einer unabhängigen Institution oder einer externen Fachgesellschaft, sondern ausdrücklich von einem Projekt der ESA.
Für das Jahr 2024 konnte in den bislang ausgewerteten ESA-Unterlagen kein vergleichbar ausführlicher Abschnitt zur ICBE-EMF festgestellt werden. Das Fehlen einer solchen Beschreibung ist jedoch kein Beleg dafür, dass die Kommission inzwischen ausgegliedert oder verselbstständigt worden wäre. Ein entsprechender Hinweis findet sich in den bekannten Unterlagen nicht.
Was bislang nicht gefunden wurde
Ebenso aufschlussreich wie die vorhandenen Dokumente sind die Unterlagen, die bislang nicht aufgefunden werden konnten.
Bei den bisherigen Recherchen konnten keine öffentlich zugänglichen Belege gefunden werden für:
► eine eigene Rechtspersönlichkeit der ICBE-EMF,
► eine eigene Satzung,
► eigene Gründungsdokumente,
► eine eigene IRS-Anerkennung als steuerbefreite Organisation,
► eine eigene Employer Identification Number (EIN),
► eigene Steuererklärungen (Form 990).
Natürlich beweist das Fehlen solcher Nachweise nicht zwingend, dass sie nicht existieren. Es bedeutet jedoch, dass bei den bisherigen Recherchen keine öffentlich zugänglichen Belege für eine organisatorische Eigenständigkeit der ICBE-EMF festgestellt werden konnten.
Eine offene Frage bleibt die Satzung
Besonders interessant wäre eine Satzung oder ein vergleichbares Gründungsdokument. Bislang konnte jedoch keine Satzung der ICBE-EMF aufgefunden werden. Weder auf der Website der Kommission noch in den bekannten öffentlichen Dokumenten fanden sich entsprechende Unterlagen. Dadurch bleiben wichtige Fragen unbeantwortet, die bei Icnirp von der Satzung eindeutig beantwortet werden:
► Wer bestimmt die Mitglieder der Kommission?
► Wie erfolgt die Nachwahl neuer Mitglieder?
► Wer kann Kandidaten vorschlagen?
► Welche Regeln gelten für Amtszeiten?
► Welche institutionellen Kontrollmechanismen existieren?
Gerade weil ICBE-EMF häufig Kritik an der Zusammensetzung anderer Expertengremien übt, wäre Transparenz über die eigene Organisationsstruktur von besonderem Interesse.
Zweierlei Maß bei der Beurteilung institutioneller Unabhängigkeit
Bemerkenswert ist ein weiterer Aspekt, der über die reine Organisationsfrage hinausgeht. Seit vielen Jahren wird die International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (Icnirp) von Mobilfunkgegnern und einschlägigen Aktivistengruppen als angeblich industrienah, befangen oder von wirtschaftlichen Interessen beeinflusst dargestellt. Entsprechende Vorwürfe gehören mittlerweile zum Standardrepertoire der Kritik an den Icnirp-Grenzwerten.
Auffällig ist dabei, dass trotz langjähriger Vorwürfe konkrete Nachweise einer Einflussnahme der Mobilfunkindustrie auf die wissenschaftlichen Bewertungen der Icnirp von den Kritikern nicht vorgelegt werden. Stattdessen stützen sich viele Argumentationen auf personelle Überschneidungen, frühere Tätigkeiten einzelner Wissenschaftler sowie auf allgemein oder vage formulierte Verdachtsmomente.
Gegenüber ICBE-EMF ist hingegen ein deutlich anderer Maßstab zu beobachten. Obwohl die Kommission nach bisheriger Aktenlage als Projekt der ESA beschrieben wird, obwohl ihre organisatorische Struktur weitgehend intransparent bleibt und obwohl bislang weder Satzung noch eigenständige Organisationsunterlagen öffentlich bekannt geworden sind, spielt dies in der Wahrnehmung vieler Mobilfunkgegner keine Rolle. In Veröffentlichungen von Mobilfunkgegnern wird ICBE-EMF gerne als unabhängige wissenschaftliche Instanz zitiert, ohne dass ihre organisatorische Einbindung erkennbar thematisiert wird. Dabei wäre gerade dies naheliegend.
Wer von Icnirp detaillierte Offenlegungen zu Strukturen, Entscheidungswegen und möglichen Interessenkonflikten verlangt, müsste dieselben Maßstäbe konsequenterweise auch auf ICBE-EMF anwenden. Die Frage, wer ein Gremium gegründet hat, wer seine Mitglieder auswählt, wer seine Aktivitäten finanziert und welchen organisatorischen Regeln es unterliegt, ist unabhängig von der jeweiligen wissenschaftlichen Position relevant.
Tatsächlich entscheidet jedoch häufig das Ergebnis über die Intensität der Prüfung. Gremien, deren Bewertungen die eigene Überzeugung stützen, werden großzügig behandelt. Gremien, die zu anderen Schlussfolgerungen gelangen, werden dagegen bis ins Detail auf Abhängigkeiten untersucht.
Eben deshalb ist die bislang ungeklärte institutionelle Stellung von ICBE-EMF von Interesse. Nicht weil daraus automatisch Rückschlüsse auf die Qualität ihrer wissenschaftlichen Arbeit gezogen werden könnten, sondern weil sie einen aufschlussreichen Testfall dafür darstellt, ob Transparenz- und Unabhängigkeitsanforderungen tatsächlich prinzipiell gelten – oder nur gegenüber jeweils unerwünschten Akteuren eingefordert werden.
Libby Kelley, graue Eminenz der Szene
Werfen wir zum Schluss noch einen Blick auf die ESA-Präsidentin Elizabeth ("Libby") Kelley. Die gegenwärtig geschätzt zwischen 75 und 80 Jahre alte US-Amerikanerin zählt seit Jahren zu den einflussreichsten Organisatorinnen der internationalen Mobilfunkkritik. Über die von ihr geführte ESA werden wissenschaftliche Publikationen, Konferenzen, politische Initiativen und internationale Vernetzungsaktivitäten koordiniert. Die Organisation bewegt dabei keineswegs nur symbolische Beträge: Die Steuerunterlagen weisen für die ESA Bruttoeinnahmen von rund 100'000 US-Dollar im Jahr 2019, rund 137'000 US-Dollar im Jahr 2023 und rund 74'000 US-Dollar im Jahr 2024 aus. Kelley erhielt von der Organisation unterschiedlich hohe Vergütungen von 27'000 $ (2021), 24'000 $ (2022), 10'000 $ (2023) und 0 $ (2024). Vizepräsident William Dingeldein wurde mit deutlich geringeren Beträgen vergütet.
Diese Zahlen belegen keine unzulässige Einflussnahme. Sie zeigen jedoch, dass auch die organisierte Mobilfunkkritik über personelle Führungsstrukturen, finanzielle Ressourcen und etablierte Netzwerke verfügt. Wer aus solchen Strukturen wie bei Icnirp Zweifel an Unabhängigkeit und Objektivität ableitet, sollte plausibel erklären können, weshalb dieselben Kriterien bei den eigenen Akteuren plötzlich keine Rolle mehr spielen.