Schweiz: 40 neue Ohren für Elon Musk in Leuk (Allgemein)
Seit 1974 stehen im Oberwallis am Nordhang des Tals oberhalb von Leuk riesige Satellitenschüsseln, von den Einheimischen die "großen Ohren" genannt. Früher von der Swisscom betrieben, wurde die Erdfunkstelle in den 2000er Jahren an ein US-amerikanisches Unternehmen verkauft. Jetzt will Elon Musk an Ort und Stelle 40 weitere Antennen für Starlink errichten lassen, was der Bevölkerung gar nicht passt. Am 25. September kam der Unmut im Nationalrat an.
Einem Bericht von SRF news zufolge hat die Leuker Ärztin Hanna Schnyder vor allem gesundheitliche Bedenken. Sie verweist auf eine WHO-Studie von Mai 2025: «Diese kam zum Schluss, dass man bei hochfrequenten elektromagnetischen Strahlen keine Entwarnung geben kann. Wir möchten nicht das meist bestrahlte Gebiet der Schweiz werden.» Da es sich bei der besagten Studie um eine Review von Tierstudien handelt, nicht um Humanstudien, ist die besorgte Ärztin möglicherweise Tierärztin. Elf weitere Reviews im Auftrag der WHO ergaben übrigens keine besorgniserregenden Befunde, so dass es 11:1 gegen die Einschätzung der Ärztin steht. Erstaunlicherweise ignoriert sie diese unübersehbare Entlastung jedoch völlig.
Frau Schnyder bestätigt mit ihrer Fehleinschätzung die seit langem bekannte Erkenntnis, dass Mediziner in EMF-Sachfragen erschreckende Kenntnislücken haben und deshalb zu einer verzerrten Risikoeinschätzung neigen.
Bekanntlich stehen Satelliten geostationär am Himmel oder ziehen wie die Starlink-Flotte im erdnahen Orbit am Himmel ihre Bahnen. Das bedeutet in erster Näherung, dass Erdfunkstellen nicht nach unten ins Dorf Leuk abstrahlen, sondern gebündelt immer nach oben. Allein deshalb wage ich zu behaupten, dass Leuk ganz bestimmt nicht zum meist bestrahlten Gebiet der Schweiz werden wird. Die extrem schwache HF-EMF-Exposition durch die Satelliten ist ohnehin nicht der Rede wert.
Eine andere Frage ist, ob 40 weiße Tischtennisbälle mit rd. 2,5 Meter Durchmesser schön anzuschauen sind, denn so in etwa sollen die von Radomen geschützten Antennen aussehen.
Realistischer als das Gesundheitsrisiko ist das Risiko, dass Juri Jossen, ein anderer Arzt aus Leuk sieht. Er sagt zu dem Plan: «Das birgt ein grosses Reputationsrisiko für die Gemeinde, ausserdem gibt es sicherheitspolitische Bedenken.» Er befürchtet, die Satelliten-Anlage könnte in einer kriegerischen Auseinandersetzung zum Ziel werden.
Im Nationalrat der Schweiz hat sich Christophe Clivaz (Grüne Fraktion) unlängst des Themas angenommen. Mit seiner Interpellation (25.4236) stellt er dem Bundesrat sechs Fragen. Denen merkt man stellenweise an, dass sie am grünen Tisch ausbaldowert wurden, deshalb sind sie niedliche Retortenbabys, die den Mitarbeitern im Bundesamt für Kommunikation bestimmt ein freundliches Lächeln entlocken werden:
Die Signalhorn AG hat beim Bundesamt für Kommunikation ein Gesuch um eine Funkkonzession eingereicht. Sie will in Leuk 40 Antennen für das Satellitennetzwerk Starlink errichten. Das Baugesuch wurde am 28. Mai publiziert. Das BAKOM gibt keine Informationen bekannt, ausser dass Versuchskonzessionen nicht veröffentlicht werden.
Das Projekt, das die Errichtung von 40 Antennen vorsieht, birgt Gesundheits- und Umweltrisiken. Zunächst einmal besteht die Gefahr, dass man einer hohen Strahlenbelastung ausgesetzt ist, da diese Antennen starke hochfrequente elektromagnetische Felder erzeugen. Zurzeit gibt es keine Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung, dies im Gegensatz zu den Schutzbestimmungen bei Mobilfunkantennen. Aus ökologischer Sicht kommt hinzu, dass der Transport von Satelliten ins All hohe CO2-Emissionen verursacht und Weltraummüll hinterlässt, der immer mehr Probleme mit sich bringt. Die Energie, die für den Betrieb der 40 Antennen nötig ist, entspricht dem Jahresverbrauch von 400 4-Personen-Haushalten.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Welche strahlungsbedingten Risiken bestehen für Menschen, Tiere und die Vegetation? Wird dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen?
2. Warum stellt das BAKOM das Antennendiagramm nicht zur Verfügung, damit sich die Intensität der Strahlung und der Strahlungsbereich berechnen lassen?
3. Auf welche Entscheidgrundlagen stützt sich das BAKOM bei der Konzessionserteilung? Werden die Gesundheits- und Umweltrisiken beurteilt? Welche Frist besteht für die Erteilung einer endgültigen Funkkonzession?
4. Falls eine Konzession erteilt wird, werden dann Kontrollen durchgeführt? Wird das BAKOM einen Abbau der Anlage verlangen, falls die Bevölkerung übermässiger Strahlung ausgesetzt ist? Wird die Bevölkerung im Umkreis entschädigt, wenn gesundheitliche Probleme auftreten?
5. Ist angesichts der Tatsache, dass belastbare Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen einer solchen Infrastruktur auf lange Sicht angelegt sind, nicht eine Umkehr der Beweislast nötig?
6. Wie schätzt der Bundesrat die energetischen Auswirkungen einer solchen Infrastruktur ein? Ist eine solche Anlage mit den Zielen in Bezug auf die Energiesuffizienz vereinbar?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
40 neue Ohren für Elon Musk: Antworten des Bundesrats (I)
Seit 1974 stehen im Oberwallis am Nordhang des Tals oberhalb von Leuk riesige Satellitenschüsseln, von den Einheimischen die "großen Ohren" genannt. Früher von der Swisscom betrieben, wurde die Erdfunkstelle in den 2000er Jahren an ein US-amerikanisches Unternehmen verkauft. Jetzt will Elon Musk an Ort und Stelle 40 weitere Antennen für Starlink errichten lassen, was der Bevölkerung gar nicht passt. Am 25. September kam der Unmut im Nationalrat an.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:
Anmerkung Postingautor: Auf die Fragen des Abgeordneten antwortete der Bundesrat am 12. November 2025. Untenstehend sind die Antworten den Fragen zugeordnet.
1. Welche strahlungsbedingten Risiken bestehen für Menschen, Tiere und die Vegetation? Wird dem Vorsorgeprinzip Rechnung getragen?
Feste Satellitenbodenstationen, wie diejenigen in Leuk, senden äusserst zielgerichtet von Punkt zu Punkt nach oben in Richtung der Satelliten. Sie sind mit Richtfunkstrecken vergleichbar. Richtfunkantennen sind gemäss Anhang 1 Ziffer 61 der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) von den vorsorglichen Emissionsbegrenzungen ausgenommen. Die Immissionsgrenzwerte nach Anhang 2 NISV gelten jedoch weiterhin. Daher gilt es sicherzustellen, dass Personen nicht direkt vor die Sendeanlage gelangen. Ausserdem ist die Möglichkeit einer Exposition für Menschen nicht gegeben, da das Gelände in Leuk durch bauliche Massnahmen (Umzäunung) nicht öffentlich zugänglich ist. Der Schutz der NISV beschränkt sich auf Menschen. Tiere und Pflanzen sind davon ausgenommen.
2. Warum stellt das BAKOM das Antennendiagramm nicht zur Verfügung, damit sich die Intensität der Strahlung und der Strahlungsbereich berechnen lassen?
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) erteilt auf Gesuch hin Auskunft über die Konzession und gewährt Zugang, sofern keine überwiegenden öffentlichen oder privaten Interessen dagegensprechen (vgl. Art. 24f des Fernmeldegesetzes [FMG; SR 784.10]) respektive keine Ausnahmegründe (vgl. Art. 7 des Öffentlichkeitsgesetzes [BGÖ; SR 152.3]) vorliegen. Solange es sich um ein hängiges Verfahren handelt, wird kein Zugang gewährt (vgl. Art. 8 Abs. 2 BGÖ). Zum Zeitpunkt der Einreichung der Interpellation war das Konzessionsgesuch noch hängig. Nach der Erteilung der Funkversuchskonzession können allfällige Zugangsgesuche behandelt werden.
3. Auf welche Entscheidgrundlagen stützt sich das BAKOM bei der Konzessionserteilung? Werden die Gesundheits- und Umweltrisiken beurteilt? Welche Frist besteht für die Erteilung einer endgültigen Funkkonzession?
Das BAKOM erteilt Funkkonzessionen auf Grundlage des Fernmelderechts. Eine Bewertung der Gesundheits- und Umweltrisiken durch das BAKOM ist fernmelderechtlich nicht vorgesehen. Die Überprüfung der Einhaltung der umweltrechtlichen Bestimmungen obliegt den Kantonen. Sie wird im Rahmen der Baubewilligungsverfahren geprüft.
Die Behandlungsdauer von Konzessionsgesuchen hängt von der Komplexität des Geschäfts ab und kann bei internationalen Abklärungen längere Zeit in Anspruch nehmen. Eine definitive Funkkonzession wird erst dann erteilt, wenn sämtliche Konzessionsvoraussetzungen erfüllt sind.
4. Falls eine Konzession erteilt wird, werden dann Kontrollen durchgeführt? Wird das BAKOM einen Abbau der Anlage verlangen, falls die Bevölkerung übermässiger Strahlung ausgesetzt ist? Wird die Bevölkerung im Umkreis entschädigt, wenn gesundheitliche Probleme auftreten?
Das BAKOM wacht als Aufsichtsbehörde im Fernmeldebereich darüber, dass das internationale Fernmelderecht, das Fernmeldegesetz, die Ausführungsvorschriften und die Konzessionen eingehalten werden (Art. 58 FMG). Es ergreift im Verletzungsfall die geeigneten Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes. Dabei können Massnahmen bis hin zu einem Konzessionsentzug ausgesprochen werden. Die Aufsicht über die Einhaltung der umweltrechtlichen Bestimmungen obliegt jedoch den Kantonen.
Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Munz (19.3113) dargelegt hat, könnte Schadenersatz wegen Gesundheitsschädigung infolge von Funkstrahlung gestützt auf verschiedene Gesetzesbestimmungen verlangt werden, sofern der Nachweis des Schadens durch die Funkstrahlung erbracht wird.
5. Ist angesichts der Tatsache, dass belastbare Studien zu den gesundheitlichen Auswirkungen einer solchen Infrastruktur auf lange Sicht angelegt sind, nicht eine Umkehr der Beweislast nötig?
Eine Beweislastumkehr erscheint aus Sicht des Bundesrates nicht sachgerecht. Der Nachweis der völligen Unschädlichkeit ist wissenschaftlich nicht möglich, da sich negative Wirkungen grundsätzlich nicht vollständig ausschliessen lassen. Eine solche Regelung würde daher faktisch auf ein Verbot der entsprechenden Technologie hinauslaufen.
6. Wie schätzt der Bundesrat die energetischen Auswirkungen einer solchen Infrastruktur ein? Ist eine solche Anlage mit den Zielen in Bezug auf die Energiesuffizienz vereinbar?
Bei der Satellitenkommunikation handelt es sich um eine komplexe Spitzentechnologie. Funktechnologien zur Sprach- und Datenübertragung haben einen gewissen Energiebedarf. Aus ökonomischen Gründen besteht seitens der Betreiberinnen ein erhebliches Interesse, den Energieverbrauch ihrer Systeme so weit wie möglich zu minimieren.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
40 neue Ohren für Elon Musk: Antworten des Bundesrats (II)
Mit Interpellation 25.4239 richtete der grüne Nationalrat Clivaz vier weitere Fragen an den Bundesrat, welche dieser am 19. November 2025 beantwortete.
1. Wenn ein privates ausländisches Unternehmen eine Infrastruktur für satellitengestützte Telekommunikation errichtet, stellen sich dann nicht drängende Fragen in Bezug auf die Souveränität und die digitale Unabhängigkeit der Schweiz?
Seit der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in den 1990er Jahren werden die meisten Telekommunikationsinfrastrukturen von privaten Unternehmen gebaut und betrieben. Die Errichtung physischer Telekommunikationsinfrastruktur und damit weiterer Kapazitäten in diesem Bereich führt zu einer zusätzlichen Diversifizierung des Angebots. Angesichts dessen, dass die Schweiz sich nicht selbständig via Tiefseekabel international vernetzen kann, sind zusätzliche Anschlüsse an Satellitennetzwerke zu begrüssen. Solche Installationen schränken die Kontroll- und Handlungsfähigkeiten der Schweiz bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben im digitalen Raum nicht ein, sondern erweitern sie und stärken damit die digitale Souveränität.
2. Beabsichtigt der Bundesrat, für den Bau dieser Anlage spezifische Bedingungen vorzugeben, insbesondere was die Unternehmensführung, die Transparenz und die Kontrolle über die Daten betrifft?
Das BAKOM erteilt eine Funkkonzession unter Berücksichtigung der fernmelderechtlichen Grundlagen. Diese sehen keine Kontrolle bezüglich Governance, Transparenz und des Inhaltes von Datenströmen vor.
3. Wie schätzt der Bundesrat das Risiko ein, dass diese Antennen für Abhör- oder Überwachungsaktionen oder für das Abfangen sensibler Daten verwendet werden? Öffnet dieses Projekt nicht Tür und Tor für ausländische Spionagetätigkeiten oder für Cyberangriffe?
Satellitenkommunikation kann mit geeigneten Empfangsstationen abgehört werden. Um die Vertraulichkeit der Kommunikation zu sichern, wird Satellitenkommunikation deshalb gewöhnlich verschlüsselt. Die Errichtung von Empfangsstationen stellt deshalb kein erhöhtes Risiko zum Abfangen sensibler Daten dar.
Genau wie bodengestützte Kommunikationsinfrastruktur, wie beispielsweise Glasfaserkabel, können auch Satellitenverbindungen für Cyberangriffe genutzt werden. Die Art der zugrundeliegenden Kommunikationsinfrastruktur hat dabei keinen nennenswerten Einfluss auf das Risiko von Cyberangriffen.
4. Welche Haltung hat der Bundesrat in Bezug auf die Risiken, die mit einer militärischen Nutzung einer solchen Infrastruktur verbunden sind, und in Bezug auf die Gefahr, dass die Region Leuk ein militärisches Ziel werden könnte? Werden die Aspekte, die mit der Neutralitätspolitik der Schweiz in Zusammenhang stehen, berücksichtigt?
Prinzipiell kann jede Netzwerkinfrastruktur auch zur Übermittlung militärischer Daten genutzt werden. Dies gilt sowohl für bodengestützte als auch für satellitengestützte Kommunikationsinfrastrukturen. SpaceX betreibt auch in verschiedenen anderen europäischen Staaten ähnliche Anlagen. Weltweit sind es über 150 Stationen. Starlink funktioniert zudem auch mit Intra-Satelliten-Kommunikation (direkte Kommunikation zwischen Satelliten). Diese Funktion macht das Netzwerk extrem robust gegenüber dem Ausfall einer oder mehrerer Bodenstationen. Vor diesem Hintergrund erscheint es äusserst unwahrscheinlich, dass die geplante Anlage in Leuk einem speziellen Risiko ausgesetzt wäre.
Die Anlage wird von einem privaten Unternehmen errichtet und betrieben. Das Neutralitätsrecht sieht explizit keine Pflicht des neutralen Staates vor, die Übertragung von militärischen Daten über Netzwerkinfrastruktur auf seinem Gebiet zu unterbinden. Auch das Fernmelderecht sieht keine Inhaltskontrolle der übermittelten Informationen vor.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
40 neue Ohren für Elon Musk: Clivaz lässt nicht locker
Seit 1974 stehen im Oberwallis am Nordhang des Tals oberhalb von Leuk riesige Satellitenschüsseln, von den Einheimischen die "großen Ohren" genannt. Früher von der Swisscom betrieben, wurde die Erdfunkstelle in den 2000er Jahren an ein US-amerikanisches Unternehmen verkauft. Jetzt will Elon Musk an Ort und Stelle 40 weitere Antennen für Starlink errichten lassen, was der Bevölkerung gar nicht passt. Am 25. September kam der Unmut im Nationalrat an.
Nach zwei Fragenkatalogen im September 2025 legte Nationalrat Christophe Clivaz am 19. März 2026 noch einmal nach und stellte dem Bundesrat mit Interpellation 26.3282 fünf weitere Fragen zu den 40 neuen Ohren für Elon Musk:
1) Da die 40 Hightech-Antennen adaptiv in einem wenig erforschten Frequenzband von 25–30 GHz und mit einer deutlich höheren Leistung in einem breiten Abstrahlwinkel von 140 Grad (ab 20 Grad über der Horizontalen) senden, könnte die Bevölkerung der Strahlung der Antennen direkt ausgesetzt sein, insbesondere oberhalb der Bodenstation von Brentjong. Welche Massnahmen zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat das BAKOM vor der Erteilung der Versuchskonzession hinsichtlich der Risiken für Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Ökosysteme in der Region Leuk getroffen?
2) Stand das BAKOM in dieser Angelegenheit mit den Walliser Kantonsbehörden in Kontakt, und wenn ja, mit welcher Stelle oder welchen Stellen?
3) Welche anderen Bundesämter wurden vom BAKOM in dieser Angelegenheit konsultiert?
4) Das Starlink-Netzwerk ist eine sogenannte strategische Satellitenkonstellation. Mehrere Grossmächte richten derzeit aus strategischen Gründen solche Satellitenkonstellationen ein. Ist sich das BAKOM der Auswirkungen auf die Neutralität bewusst, wenn dieses Netz und die Bodenstation in Leuk gezielt genutzt werden können, um militärische Ziele in Europa und im Mittelmeerraum zu erreichen, und die Hoheit über die Daten bei einem amerikanischen Unternehmen liegt?
5) Welche Überlegungen wurden angestellt und welche Schutzmassnahmen wurden vorgesehen, um einem möglichen Drohnen- oder Raketenangriff auf die Starlink-Bodenstation in Leuk vorzubeugen?
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
40 neue Ohren für Elon Musk: Antworten des Bundesrates (III)
Am 6. Mai antwortete der Bundesrat:
1) Da die 40 Hightech-Antennen adaptiv in einem wenig erforschten Frequenzband von 25–30 GHz und mit einer deutlich höheren Leistung in einem breiten Abstrahlwinkel von 140 Grad (ab 20 Grad über der Horizontalen) senden, könnte die Bevölkerung der Strahlung der Antennen direkt ausgesetzt sein, insbesondere oberhalb der Bodenstation von Brentjong. Welche Massnahmen zur Umweltverträglichkeitsprüfung hat das BAKOM vor der Erteilung der Versuchskonzession hinsichtlich der Risiken für Menschen, Tiere, Pflanzen und deren Ökosysteme in der Region Leuk getroffen?
Zur Frage der vorsorglichen Emissionsbegrenzungen im Zusammenhang mit der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV; SR 814.710) verweist der Bundesrat auf seine Stellungnahme zur Interpellation Clivaz (25.4236). Die Einhaltung der Bestimmungen der NISV wurde durch die zuständige Behörde des Kantons Wallis überprüft.
2) Stand das BAKOM in dieser Angelegenheit mit den Walliser Kantonsbehörden in Kontakt, und wenn ja, mit welcher Stelle oder welchen Stellen?
Nein, die Erteilung von Funkkonzessionen ist Sache des Bundes und erfolgt ohne Beizug von Kantonsbehörden. Die Versuchskonzession wurde der Starlink Switzerland GmbH erteilt. Es handelt sich dabei um eine juristische Person nach Schweizer Recht, die sich – soweit ersichtlich – in ausländischem Besitz befindet.
3) Welche anderen Bundesämter wurden vom BAKOM in dieser Angelegenheit konsultiert?
Im Rahmen der Erteilung der Versuchskonzession wurden die üblichen Abklärungen getroffen. Es wurden das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) konsultiert.
4) Das Starlink-Netzwerk ist eine sogenannte strategische Satellitenkonstellation. Mehrere Grossmächte richten derzeit aus strategischen Gründen solche Satellitenkonstellationen ein. Ist sich das BAKOM der Auswirkungen auf die Neutralität bewusst, wenn dieses Netz und die Bodenstation in Leuk gezielt genutzt werden können, um militärische Ziele in Europa und im Mittelmeerraum zu erreichen, und die Hoheit über die Daten bei einem amerikanischen Unternehmen liegt?
Der Bundesrat ist sich der strategischen Bedeutung moderner Satellitenkonstellationen wie Starlink bewusst. Grundsätzlich kann jede Netzwerkinfrastruktur militärische Daten übertragen – ob boden- oder satellitengestützt. Die Satellitenfunkanlage wird privat errichtet und betrieben. Das Neutralitätsrecht sieht keine Pflicht des neutralen Staates vor, die Übertragung von militärischen Daten über Netzwerkinfrastruktur auf seinem Gebiet zu unterbinden. Auch das Fernmelderecht sieht keine Inhaltskontrolle der übermittelten Informationen vor.
5) Welche Überlegungen wurden angestellt und welche Schutzmassnahmen wurden vorgesehen, um einem möglichen Drohnen- oder Raketenangriff auf die Starlink-Bodenstation in Leuk vorzubeugen?
Der Anlage in Leuk kommt aufgrund der Funktionsweise des Starlink-Netzwerks keine besondere strategische Verwundbarkeit zu, da die Kommunikation auch ohne einzelne Bodenstationen über Intra-Satelliten-Verbindungen aufrechterhalten werden kann. Der Schutz kritischer Infrastrukturen muss gesamtheitlich und nicht isoliert für ein einzelnes Objekt betrachtet werden. Unabhängig davon misst der Bundesrat der Verbesserung des Schutzes des Schweizer Luftraums bei der Verteidigung eine hohe Priorität bei.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
40 Ohren: Schnyder vs. Musk
Einem Bericht von SRF news zufolge hat die Leuker Ärztin Hanna Schnyder vor allem gesundheitliche Bedenken. Sie verweist auf eine WHO-Studie von Mai 2025: «Diese kam zum Schluss, dass man bei hochfrequenten elektromagnetischen Strahlen keine Entwarnung geben kann. Wir möchten nicht das meist bestrahlte Gebiet der Schweiz werden.» Da es sich bei der besagten Studie um eine Review von Tierstudien handelt, nicht um Humanstudien, ist die besorgte Ärztin möglicherweise Tierärztin. Elf weitere Reviews im Auftrag der WHO ergaben übrigens keine besorgniserregenden Befunde, so dass es 11:1 gegen die Einschätzung der Ärztin steht. Erstaunlicherweise ignoriert sie diese unübersehbare Entlastung jedoch völlig.
Trotzdem hat es Frau Schnyder jetzt in das Magazin "Blick" geschafft ...
Leuk gerät auf die politische Weltbühne
Wie sich zwei Walliser gegen Elon Musk wehren
Elon Musk will in Leuk Europas grösste Starlink-Bodenstation bauen. Doch zwei Ärzte protestieren vehement: Sie fürchten Elektrosmog und geopolitische Gefahren.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
40 Ohren: Hanna Schnyder bestätigt Dunning-Kruger-Effekt
Trotzdem hat es Frau Schnyder jetzt in das Magazin "Blick" geschafft ...
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Bei Licht besehen sind es die beiden Ärzte, die in Leuk die Leute gegen das Projekt aufhetzen. Und es gibt reichlich Trittbrettfahrer, wie hier, die ihren Profit aus dem Protest der beiden ziehen und Beifall klatschen. Mittlerweile hat sich das Theater um Musks 40 Ohren in Leuk ziemlich herumgesprochen, hier ein kleiner Auszug:
► Arte - Starlink: Schweizer Bergdorf gegen Musk
► Website der Antennengegner von Leuk
► SRF – Wie Elon Musks Starlink ein Dorf im Wallis spaltet
► SRF – Musk kommt ins Wallis
► Infosperber – Zwei Schweizer Dorfärzte gegen Elon Musk
◄ Bild: Microsoft Copilot
Das Erste, was bei solchen Protesten bei den Betroffenen den Bach runtergeht, ist die nüchterne Betrachtung des Sachstands. Das lässt sich sehr schön an der Website der Antennengegner erkennen. Denn dort werden ausschließlich Fotos gewaltiger Satellitenantennen gezeigt mit Spiegeldurchmesser um 15 Meter. Das aber ist eine grobe Irreführung der Websitebesucher, denn die Bodenantennen für das Starlinknetz haben lediglich 1,85 Meter Durchmesser, mit dem Radom (kugelförmige Schutzhülle) sind es dann etwa 2 Meter pro Antenne. Diese Antennen sehen eher putzig aus als angsteinflößend.
Könnte man diese Antennen vom Dorf aus sehen, würden sie aus der Ferne wie 40 Tischtennisbälle am Berg wirken. Da die Erdfunkstelle aber auf einem Plateau liegt, sind sie vom Dorf aus mutmaßlich nicht oder nur zum Teil zu sehen. Die Hauptkeulen solcher Antennen sind nicht auf den Boden gerichtet, sondern auf die jeweils angepeilten Satelliten am Himmel. Damit unterscheidet sich eine Erdfunkstelle grundlegend von einem Mobilfunkstandort, dessen Antennen gezielt Versorgungsgebiete am Boden bestrahlen.
Erschreckend weit neben der Spur ist die Ärztin Hanna Schnyder-Etienne mit ihrer Einschätzung: "Wir sind Ärzte. Das Strahlenrisiko dieser 40 Antennen ist zu gross und gefährdet die Gesundheit" (Quelle). Ganz schön überheblich, die selbstgewisse Dame! Dabei haben Studien gezeigt, dass ausgerechnet Ärzte im Hinblick auf elektromagnetische Felder eine völlig überzogene Risikoeinschätzung haben, weitab von dem, was wissenschaftlich haltbar ist. Das wurde 2005 beobachtet und 20 Jahre später hatte sich daran nichts geändert. Mit ihrer Äußerung gibt Schnyder-Etienne zu erkennen, dass sie von Satellitenfunktechnik nicht die geringste Ahnung hat aber trotzdem laut protestiert. Sie ist damit ein überzeugender Beweis für den Dunning-Kruger-Effekt.
Es ist völlig absurd, dieser Technik ein Gesundheitsrisiko für die Dorfbewohner anzudichten. Aus meiner Sicht ist Schnyder-Etienne selbst das wahre Gesundheitsrisiko, weil sie mit ihrer voreiligen unqualifizierten Einschätzung den Dorfbewohnern unbegründet irrationale Ängste vor den harmlosen Antennen einjagt. Es wäre verantwortungsbewusst von ihr gewesen, sich zuerst angemessen bei seriösen Quellen zu informieren, bevor sie die Pferde scheu macht. Wie es aussieht, hat sie dies jedoch nicht getan oder sie ist nicht imstande, seriöse Quellen von unseriösen zu unterscheiden.
Warum so viele Antennen?
Weil eine Starlink-Bodenstation nicht mit einem einzelnen Satelliten kommuniziert, sondern gleichzeitig mit sehr vielen Satelliten.
Die 40 Antennen in Leuk sind sogenannte Gateway-Antennen. Sie bilden die Schnittstelle zwischen dem Starlink-Satellitennetz und dem terrestrischen Internet.
Anders als die früheren großen Satellitenschüsseln in Leuk, die meist einen einzelnen geostationären Satelliten anpeilten, ziehen Starlink-Satelliten der Reihe nach in nur etwa 550 km Höhe in wenigen Minuten den Himmel über Leuk entlang. Die Antennen verfolgen daher ständig einen oder mehrere vorbeifliegende Satelliten und übergeben die Verbindung fortlaufend an den nächsten. Das heißt: Die kleinen Antennen sind von außen nicht sichtbar ständig mechanisch in Bewegung, um den Kontakt zu den Satelliten bis zu deren Abtauchen am Horizont nicht zu verlieren. ChatGPT zufolge werden 40 Antennen benötigt für ...
► gleichzeitige Verbindungen zu mehreren Satelliten,
► hohe Gesamtkapazität (viele Gbit/s bis Tbit/s),
► Redundanz bei Ausfällen,
► unterschiedliche Frequenzbänder und Polarisationen,
► Reserven für zukünftiges Verkehrswachstum.
Interessant ist noch etwas anderes: Die Zahl 40 klingt riesig, die effektive Antennenfläche ist aber deutlich kleiner als die einer einzigen klassischen Satellitenschüssel.
Eine alte Leuk-Schüssel mit 18 m Durchmesser hat eine geometrische Fläche von etwa 254 Quadratmeter. Eine 2-Meter-Starlink-Antenne kommt auf ungefähr 3 Quadratmeter. Selbst 40 solcher Antennen ergeben zusammen nur etwa 120 Quadratmeter Antennenfläche. Die Anlage gewinnt ihre Leistungsfähigkeit also nicht aus der Größe der Antennen, sondern durch Parallelisierung.
Mit Umweltschutz & politischen Einwänden erfolgreicher
Mit ihren Gesundheitsbedenken haben sich die Leuker Antennengegner selbst einen Bärendienst erwiesen, der ihre Glaubwürdigkeit pulverisiert. Geschickter wäre es gewesen, den Protest gegen die möglicherweise am Berg sichtbaren Tischtennisbälle zu richten (Umweltschutz) und gegen das möglicherweise militärische Ziel. Der Bundesrat hat den militärischen Bedenken zwar schon eine Absage erteilt, ganz ausschließen kann man den Fall indes nicht, dass die Erdfunkstelle im Fall einer militärischen Auseinandersetzung zerstört und das Dorf dabei in Mitleidenschaft gezogen wird. Im Konfliktfall ließe sich die Anlage jedoch auch vorsorglich zerstören, um einen Angriff erst gar nicht zu provozieren. Für diese möglicherweise lebensrettende Aufgabe ließen sich wahrscheinlich mühelos einige überzeugte Mobilfunkgegner anwerben, die den Job mit Begeisterung honorarfrei erledigen würden
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
40 Ohren: der Selbstbetrug der Hanna Schnyder
Dort ist zu lesen:
«Roman und ich sind bei den Ärztinnen und Ärzten für Umweltschutz, und eine Woche vor der Gemeindeversammlung hatte ich eine neue WHO-Studie zur Antennenstrahlung gelesen. Da habe ich gedacht, offenbar muss man das Thema viel ernster nehmen», sagt Schnyder-Etienne.
Aha, AefU, daher also weht der Wind. Und die "WHO-Studie", die Frau Schnyder gelesen haben will, ist – Tusch + Trommelwirbel – selbstverständlich keine andere als die Tierreview von Meike Mevissen!
Das ist aus meiner Sicht Dunning-Kruger pur. Die WHO hatte zwölf systematische Reviews in Auftrag gegeben, elf fanden keine belastbare Evidenz für Gesundheitsrisiken infolge HF-EMF-Befeldung, die hat Frau Schnyder geflissentlich wohl nicht gelesen. Sie hat einzig und allein die alarmierende Tierreview von Mevissen gelesen. Dass es gut begründete Zweifel an dieser Review gibt, dürfte mit einiger Sicherheit an Frau Schnyder wieder spurlos vorbei gegangen sein.
Der helle Wahnsinn!
Oder sachlicher formuliert: Frau Schnyder wurde durch ihre Mitgliedschaft bei AefU so konditioniert, dass sie HF-EMF schon länger latent für gesundheitsschädlich hält. Dieses Überzeugungssystem führte bei ihr zum Bestätigungsfehler (Confirmation Bias). Das heißt, die Frau rezipiert nur noch das, was ihre Überzeugung stützt und sie ignoriert, was ihre Überzeugung gefährdet. Deshalb hat nur die Mevissen-Review sie gefesselt.
Bei z.B. einer gelernten Bäckereifachverkäuferin wäre so ein Verhalten entschuldbar, da das Erkennen von Wahrnehmungsverzerrungen nicht zu deren Ausbildung gehört. Bei Ärzten ist dies aber Bestandteil der Ausbildung, weshalb die selektive Wahrnehmung von Schnyder für sie kein Ruhmesblatt ist. Sie hat ja bereits angekündigt bis vors Bundesgericht zu klagen, um Musk zu stoppen. In Anbetracht der Umstände wünsche ich Frau Schnyder wegen ihrer unerträglichen Selbstgewissheit, dass ihr spätestens das Bundesgericht die Augen über ihren eigenen Dilettantismus öffnet
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
40 Ohren: Munkeln und Raunen seit 30 Jahren
Frage an ChatGPT: Musks 40 kleine Starlink-Antennen sind in Leuk umstritten. Aber wie war das früher, als in Leuk noch riesige Satellitenschüsseln aufgestellt wurden. Gab es auch damals schon erbitterten Streit?
Antwort der KI
Ja, aber anders als heute.
Die großen Satellitenschüsseln oberhalb von Leuk wurden ab den frühen 1970er-Jahren errichtet. Sie waren von Anfang an auffällig und wurden im Wallis bald als "grandes oreilles" ("große Ohren") bekannt. Ein Teil der Bevölkerung empfand die Anlage als Fremdkörper in der Landschaft, doch ein breiter lokaler Widerstand wie heute gegen Starlink ist aus den Anfangsjahren nicht dokumentiert. Die Anlage brachte Arbeitsplätze und verschaffte dem strukturschwachen Tal einen technologisch bedeutenden Standort.
Der eigentliche Streit begann später und hatte wenig mit elektromagnetischen Feldern zu tun. Seit den 1990er-Jahren und besonders nach den Snowden-Enthüllungen 2013 kursierten immer wieder Vorwürfe, die Station sei in internationale Überwachungsprogramme oder sogar Aktivitäten der NSA eingebunden. Diese Vorwürfe wurden nie eindeutig bewiesen, sorgten aber für politische Debatten bis ins Schweizer Parlament.
Interessanterweise sagte Leuks Gemeindepräsident 2025 mit Blick auf die neuen Starlink-Antennen sinngemäß, solche Bedenken habe es schon bei den alten Anlagen gegeben – und diese hätten "noch weiter gestrahlt". Das deutet darauf hin, dass auch früher Gesundheits- und Strahlungsängste existierten, allerdings offenbar nicht in der heutigen Intensität.
Die entscheidenden Unterschiede von früher zu heute:
Früher (Satellitenschüsseln)
► Debatten vor allem über Geheimdienste, Militär und Landschaftsbild
► Langsamer Aufbau über Jahre
► Wenig organisierter lokaler Widerstand dokumentiert
► Betreiber waren PTT, Swisscom, Signalhorn, Bund
Heute (Starlink)
► Debatten über HF-EMF, Elon Musk, digitale Souveränität und Geopolitik
► Großprojekt mit 40 Antennen auf einen Schlag
► Bürgerinitiative, Einsprachen und laufende Rechtsverfahren
► Verbindung zu SpaceX und Elon Musk steht im Mittelpunkt
Bemerkenswert ist, dass die heute als Wahrzeichen von Leuk geltenden Riesenschüsseln selbst jahrzehntelang umstritten waren. Die ZEIT formulierte es 2025 so, dass in Leuk "seit 1974" um die Anlage gestritten werde – zunächst wegen angeblicher Geheimdienstaktivitäten, heute wegen Starlink.
Mein Eindruck: Die alten Schüsseln wurden zwar nie von allen geliebt, aber sie galten als Teil der technischen Infrastruktur. Der aktuelle Konflikt ist deutlich emotionaler aufgeladen, weil sich die Diskussion an der Person Elon Musk, an geopolitischen Fragen und an der Mobilfunk- bzw. HF-EMF-Debatte entzündet. Die Antennen sind dabei fast nur der sichtbare Auslöser.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
40 Ohren: neue Fassaufmacher hat das Land
Bei ChatGPT nachgefragt: Sind die heutigen Wortführer des Protestes auch damals schon aktiv gewesen?
Antwort der KI
Nach dem, was öffentlich bekannt ist, eher nicht.
Die heutigen Wortführer des Widerstands sind vor allem die Ärzte Hanna Schnyder-Etienne und Roman Kuonen. Beide geben an, erst 2025 durch einen Zeitungsbericht vom Starlink-Projekt erfahren zu haben und sich erst danach organisiert zu haben.
Die von Schnyder-Etienne gegründete Interessengemeinschaft "40 neue Satellitenantennen: NEIN, so nicht!" entstand ebenfalls erst im Zusammenhang mit dem Starlink-Vorhaben.
Für die früheren Kontroversen um die Leuker Satellitenstation – etwa die jahrzehntelangen NSA-Gerüchte oder Diskussionen über das Landschaftsbild – finden sich in den zugänglichen Quellen keine Hinweise darauf, dass dieselben Personen damals bereits als Protestführer auftraten. Die bekannten Auseinandersetzungen der 1970er- bis 2010er-Jahre wurden vielmehr von anderen Akteuren getragen oder waren eher mediale und politische Debatten als organisierte Bürgerproteste.
Interessant ist allerdings ein anderer Aspekt: Das Alter der heutigen Wortführer. Schnyder-Etienne und Kuonen sind heute etwa 69 bzw. 70 Jahre alt. Sie haben die Errichtung der großen Satellitenschüsseln in den 1970er-Jahren also als junge Erwachsene miterlebt. Dass sie damals in Leuk lebten, ist plausibel; dass sie damals öffentlich gegen die Anlage kämpften, dafür habe ich keinen Beleg gefunden.
Mein Eindruck nach Sichtung der Berichte: Der aktuelle Widerstand wirkt nicht wie die Fortsetzung einer seit Jahrzehnten bestehenden lokalen Protestbewegung. Eher handelt es sich um eine neue Mobilisierung, ausgelöst durch die Kombination aus Elon Musk, Starlink, geopolitischen Fragen und Befürchtungen hinsichtlich HF-EMF. Die alten Satellitenschüsseln waren längst Teil der Landschaft geworden; die neuen Antennen haben das Thema wieder politisiert.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
40 Ohren: zwei Bilder sagen mehr als viele Worte
Könnte man diese Antennen vom Dorf aus sehen, würden sie aus der Ferne wie 40 Tischtennisbälle am Berg wirken. Da die Erdfunkstelle aber auf einem Plateau liegt, sind sie vom Dorf aus mutmaßlich nicht oder nur zum Teil zu sehen.
Wer auf der Kantonsstraße 6 Richtung Leuk fährt, kann die Erdfunkstelle mit ihren bis zu 18 Metern durchmessenden Parabolspiegeln aus der Ferne gut erkennen.
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Die großen Satellitenschüsseln sind auch vom Dorf aus zu sehen, von dort aus werden die 40 kleinen Starlink-Antennen auf dem Brentjong-Plateau am Berg mit hoher Wahrscheinlichkeit von den meisten Dorfbewohnern jedoch nicht zu sehen sein. Mit Googles Streetview lässt sich die Gegend wunderbar erkunden.
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Bilder: Google Maps
In Anbetracht der Bilder wirkt die von Schnyder-Etienne ins Spiel gebrachte Furcht vor Erkrankungen infolge "Satellitenstrahlung" archaisch.
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –