WLAN: Bundesgericht akzeptiert Klage nicht (Allgemein)
Es gibt nichts, womit sich Gerichte nicht befassen müssen: auch mit der WLAN-Strahlung aus Nachbars Haus.
Hätte das Bundesgericht anders geurteilt, dann wäre vielleicht eine Prozesslawine ungekannten Ausmasses in Gang gekommen.
Solothurner Zeitung
[Admin – Nachtrag vom 21.12.2019: Bei diesem zunächst rätselhaften Urteil handelt sich um die Ablehnung einer einstweiligen Verfügung gegen den Betrieb eines W-Lan-Routers. Erst später wurde klar, dass der "elektrosensible" Kläger noch zwei weitere Verfahren anstrengte. Mehr dazu hier].