Objekt der Belustigung im Kollegenkreis (Allgemein)
Die Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Umwelt wegen Zusammenarbeit mit einer kriminellen Organisation, resp. mit der Agentur Schall in München, wurde heute, am 29.6.2015 der Post übergeben. Amtsmissbrauch nach Art 312 Strafgesetzbuch. Die Beweislage ist eindeutig.
Bei unbefriedigendem Ergebnis steht uns immer noch der Weg einer Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft offen. Mal sehen, was jetzt passiert.
Wir werden die Oeffenlichkeit an dieser Stelle laufend über den Stand des Verfahrens informieren. Nötigenfalls mit Originaldokumenten auf unserer Hauptseite.
Hans-U. Jakob ( Präsident von Gigaherz.ch )
Quelle: http://forum.gigaherz.ch/viewtopic.php?p=68536#p68536
Datum: 29. Juni 2015
Hintergrund: 128. Gigaherz: Die Unterstellungen des Hans-Ulrich JakobKommentar: Dass Herr Jakob ein Denunziant ist, das ist hinreichend belegt. Aber ist er auch ein Querulant? Ich meine ja. Der Duden weiß über den Querulanten: "Jemand, der sich unnötigerweise beschwert und dabei starrköpfig auf sein [vermeintliches] Recht pocht." Bingo!
Nimmt den eigentlich noch irgend jemand ernst?
Der Sachbearbeiter einer Behörde, der wiederholt mit derartigen Schreiben aus der Feder seiner speziellen, meistens schon "gut bekannten Kunden" konfrontiert ist, wird mit einem zwar formal korrekten, letztlich jedoch unverbindlichen Antwortschreiben reagieren; im Zweifelsfall nach Rücksprache mit dem Vorgesetzten. Das fällt unter Routineverfahren. Der Aktenordner in den derartige Ergüsse abgelegt werden, ist ein beliebtes Objekt der Belustigung im Kollegenkreis.
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