Verdunsterröhrchen sind bald Geschichte (Technik)

Gast, Donnerstag, 05.02.2026, 13:41 (vor 10 Stunden, 57 Minuten)

Eine Ära geht zu Ende: Fast 100 Jahre seit der Entwicklung von Heizkostenverteilern nach dem Verdunsterprinzip sind ab 2027 nur noch funkfähige Geräte zulässig. Die Montageplatten der Verdunstungsheizkostenverteiler können in den meisten Fällen für die neuen elektronischen Funk-Heizkostenverteiler weiterverwendet werden.

Im Dezember 2021 trat die Novelle der Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft. Damit wurden die Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie der EU (EED) in deutsches Recht umgesetzt. Die Ziele: Emissionen reduzieren und den Klimaschutz verstärken. Ein wichtiger Bestandteil davon ist die unterjährige Verbrauchsinformation. Dadurch können Mieter ihren aktuellen Verbrauch insbesondere bei Wärme und Warmwasser jederzeit einsehen, Einsparpotenziale erkennen und nutzen.

Die richtige Messtechnik installieren

Nicht alle Messgeräte sind für eine unterjährige Verbrauchsabrechnung geeignet, denn sie müssen dafür unter anderem funkfähig sein. Verdunstungsheizkostenverteiler sind nicht funkfähig und erfüllen demnach die Anforderungen der HKVO nicht. Außerdem haben Heizungsanlagen heutzutage oft niedrigere Vorlauftemperaturen, für die Verdunsterröhrchen nicht mehr geeignet sein könnten. Die Alternative sind elektronische Heizkostenverteiler. Bereits seit den 1990er Jahren weisen sie mehr Funktionen auf als Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip, aber bisher waren die Funktionen nicht gesetzlich verpflichtend. Verdunstungsheizkostenverteiler waren eine wirtschaftliche Möglichkeit der Verbrauchserfassung und bei richtiger Anwendung zuverlässig. Elektronische Heizkostenverteiler entsprechen dagegen dem neuesten Stand der Technik.

Je früher, desto besser

Mit der HKVO kam nun eine neue gesetzliche Pflicht: Bis spätestens Ende 2026 müssen Vermieter und Verwalter auf Funk-Heizkostenverteiler umrüsten. Bei Neuausstattungen dürfen bereits seit Dezember 2021 nur noch elektronische Heizkostenverteiler verwendet werden. Ab 2027 gilt die Pflicht für Funk-Heizkostenverteiler auch in Bestandsgebäuden.

Vorteile und Ablauf des Wechsels

Bei der Verwendung von funkfähigen Geräten entfallen Jahresablesungen vor Ort. So können Vermieter, Verwalter und Mieter ihre Zeit anders nutzen und müssen keine jährlichen Termine mehr abstimmen. Zwischenablesungen bei Nutzerwechseln sind nicht mehr notwendig, weil das Funksystem die Monatswerte speichert. Außerdem sind stichtagsgenaue Verbrauchsmessungen möglich und Schätzungen, aufgrund von nicht erreichbaren Messstellen, nicht mehr nötig.

So funktioniert der Wechsel

Bei den Verdunstungsheizkostenverteilern können in den meisten Fällen die vorhandenen Montageplatten für die neuen elektronischen Funk-Heizkostenverteiler weiterverwendet werden. So gelingt der Wechsel ganz ohne größere Montagearbeiten und es entstehen keine Beschädigungen am Heizkörper. Der Wechsel zur Funktechnologie bietet zudem Mehrwerte, denn auch Wasserzähler können eingebunden werden. So werden alle Verbrauchswerte unterjährig fernausgelesen und sicher in eine in Deutschland betriebene Cloud übertragen. Erst mit funkfähiger Messtechnik ist die unterjährige Verbrauchsinformation für die Hausbewohner möglich und nur damit erfüllen Vermieter und Verwalter alle Anforderungen der HKVO. Damit wirklich alle Geräte nicht mehr manuell abgelesen und gewartet werden müssen, bietet es sich an, auch die herkömmlichen Rauchwarnmelder durch Funk-Rauchwarnmelder zu ersetzen.

Auch in Zukunft weiterhin Verdunster einsetzen?

Niemand kontrolliert, ob Vermieter und Verwalter den Vorgaben der HKVO nachkommen. Doch der Gesetzgeber hat einen anderen Hebel angesetzt: Mieter haben das Recht, den auf sie nach der alten Methode gemessenen Anteil der Heizkosten um drei Prozent zu kürzen. Angesichts der kontinuierlich steigenden Energiekosten könnten sich dadurch beträchtliche Beträge ansammeln. Die Entscheidung für neue Messgeräte ist daher weitaus kostengünstiger, insbesondere wenn sich Gebäudeeigentümer dazu entscheiden, die Geräte zu mieten.

Was Immobilienbetreiber jetzt tun sollten

Doch Vermieter und Verwalter sollten sich nicht zu viel Zeit für den Wechsel lassen. Messdienstleiter warnen bereits jetzt vor dem erwarteten Ansturm 2026 und einer damit einhergehenden möglichen Verzögerung. Insbesondere Eigentümergemeinschaften mit längeren Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen sollten sich beizeiten mit der Modernisierung ihrer Messausstattungen befassen.

Quelle: "Lesenswert" 1/24, Das Minol Magazin für die Immobilienwirtschaft

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