10. Die Karawane zieht weiter ans OVG Rheinland-Pfalz (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 06.05.2025, 15:45 (vor 1 Tag, 2 Stunden, 38 Min.) @ H. Lamarr

Die Entscheidung des VG Mainz ist für die Kläger, für Diagnose-Funk und für organisierte Mobilfunkgegner eine empfindliche Niederlage – aber (noch) nicht das Ende. Denn die Kläger können gegen Urteile von Verwaltungsgerichten Berufung einlegen, so diese zugelassen wird. Das Oberverwaltungsgericht/der Verwaltungsgerichtshof prüft dann vor allem, ob das VG richtig entschieden hat – auch Tatsachen können nochmals überprüft werden. Gegen Urteile des OVG/VGH ist Revision möglich – aber nur, wenn sie ausdrücklich zugelassen ist. Das Bundesverwaltungsgericht prüft dann nur noch Rechtsfragen, nicht aber neue Tatsachen.

Auf Anfrage teilte das VG Mainz mit, gegen das Urteil 3 K 299/24.MZ vom 12. März 2025 wurde Rechtsmittel eingelegt. Das Verfahren wird nun unter dem Aktenzeichen 1 A 10416/25.OVG beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Koblenz, geführt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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