Obis Spendenaufruf: Heiligt der Zweck die Mittel? (Elektrosensibilität)
Auf seiner Website sammelt Daniel Obi Spenden für seine beiden "Musterprozesse" im Arbeitsrecht und im Nachbarrecht.
Bemerkenswert ist dies deshalb, weil er beide Prozesse bereits verloren hat. Den im Arbeitsrecht letztinstanzlich am Schweizer Bundesgericht, den im Nachbarrecht am Obergericht Solothurn (und wie wir weiter unten erfahren werden, letztinstanzlich auch am Bundesgericht).
So richtig bemerkenswert wird Obis Vogel-Strauß-Methode jedoch erst, schaut man sich an, seit wann der gescheiterte "Elektrosensible" seinen Kopf schon in den Sand steckt:
Arbeitsrecht: Obi scheiterte am Bundesgericht am 9. August 2019. Das war auf heute bezogen vor 1854 Tagen (5 Jahre, 3 Wochen, 6 Tage).
Nachbarrecht: Obi scheiterte am Obergericht des Kantons Solthurn am 18. Januar 2024, also vor 231 Tagen (7 Monate, 2 Wochen, 4 Tage).
Obi sammelt unbeirrt weiter Spenden für seine beiden längst verloren gegangenen "Musterprozesse". Das wäre nicht weiter erwähnenswert, würde er den Besuchern seiner Website reinen Wein einschenken und unmissverständlich deutlich machen, dass sein Spendenaufruf retrospektiv ist, er beide Prozesse letztinstanzlich verloren hat und dennoch weiter um Spenden bittet, um die hohen Gerichtskosten abzustottern. Da aber tut er nicht. Er erweckt nach wie vor den Eindruck, als steckten beide Prozesse mit Erfolgsaussichten noch mitten im Verfahrensgang.
Leitseite von Obis Webauftritt am 2. Juni 2025.
Da Obi aus meiner Sicht falsche Tatsachen vorspiegelt, er dafür aber womöglich einen nicht ersichtlichen guten Grund hat, hatte ich ihn im September 2024 angeschrieben und um Auskunft gebeten, warum er die Besucher seiner Website täuscht. Der "Elektrosensible" antwortete, ging auf mein Auskunftersuchen jedoch mit keinem Wort ein.
Da die Hauptperson nichts sagen möchte, fragte ich heute ChatGPT, ob die KI in dem Verhalten möglicherweise doch noch ein verstecktes integres Motiv erkennen kann. Leidenschaftslos ließ sie mich wissen:
Ja, das Verhalten wirkt auf den ersten Blick täuschend und unredlich. Es entsteht der Eindruck, dass für laufende oder erfolgversprechende Verfahren gesammelt wird. Wer den gescheiterten Ausgang nicht offenlegt, verschweigt einen wesentlichen Umstand, der für eine informierte Spendenentscheidung entscheidend wäre.
Auf den zweiten Blick:
Auch unter wohlwollender Betrachtung gibt es wenig Raum für ein integres Motiv, sofern nicht klar und transparent über die Niederlagen informiert wird. Mögliche Einwände wie:
„Die juristische Auseinandersetzung geht auf anderer Ebene weiter.“
„Wir kämpfen weiter für das gleiche Ziel, auch wenn diese Verfahren verloren gingen.“
„Die Spenden finanzieren auch Öffentlichkeitsarbeit oder Folgeklagen.“
… könnten legitim sein – aber nur, wenn deutlich und unmissverständlich gemacht wird, dass die konkreten Musterverfahren verloren wurden und wofür die Spenden jetzt tatsächlich eingesetzt werden.
Juristisch betrachtet:
Ein solches Vorgehen könnte unter Umständen den Straftatbestand des Betrugs (§ 263 StGB) erfüllen, wenn jemand vorsätzlich durch Täuschung Spenden erschleicht, die unter anderen Voraussetzungen nicht geleistet worden wären. Auch zivilrechtlich könnte eine Rückforderung der Spenden möglich sein.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
gesamter Thread:
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- Arbeitsrecht: Obi am Bundesgericht angeblich gescheitert -
H. Lamarr,
18.12.2019, 12:48
- Arbeitsrecht: Obi am Bundesgericht angeblich gescheitert -
H. Lamarr,
19.12.2019, 21:44
- Arbeitsrecht: Obi-Urteil unbedenklich -
H. Lamarr,
20.12.2019, 15:35
- Arbeitsrecht: Obi-Urteil unbedenklich -
hans,
20.12.2019, 16:31
- Arbeitsrecht: Obi-Urteil unbedenklich -
H. Lamarr,
20.12.2019, 19:29
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- Arbeitsrecht: Obi-Urteil unbedenklich -
H. Lamarr,
20.12.2019, 19:29
- Arbeitsrecht: Obi-Urteil unbedenklich -
hans,
20.12.2019, 16:31
- Arbeitsrecht: Obi-Urteil unbedenklich -
H. Lamarr,
20.12.2019, 15:35
- Arbeitsrecht: Obi am Bundesgericht angeblich gescheitert -
H. Lamarr,
19.12.2019, 21:44
- Arbeitsrecht: Obi am Bundesgericht tatsächlich gescheitert - H. Lamarr, 20.12.2019, 02:22
- Nachbarrecht: Obi am Obergericht Solothurn gescheitert -
H. Lamarr,
12.03.2024, 22:17
- Nachbarrecht: Obi am Obergericht Solothurn gescheitert - H. Lamarr, 13.03.2024, 02:01
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05.09.2024, 20:53
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