TK-NaBeG lebt unter neuer Vaterschaft wieder auf (Allgemein)
Künftig soll der Ausbau digitaler Infrastrukturen in Deutschland schneller und einfacher werden, geht es nach der Bundesregierung. Bis 2030 steht er deshalb im „überragenden öffentlichen Interesse“ – allerdings mit Einschränkungen.
Liveübertragung 1. Lesung: Donnerstag, 5. Juni, 9 Uhr
Der Bundestag berät am Donnerstag, 5. Juni 2025, den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD angekündigten Gesetzentwurf „zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den TK-Netzausbau“ (TKG-Änderungsgesetz 2025). Nach einstündiger Debatte ist die Überweisung des Entwurfes an den federführenden Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur weiteren Beratung geplant.
Auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen zielte schon das von der Ampel-Regierung in der letzten Legislaturperiode eingebrachte, schlussendlich aber nicht verabschiedete TK-Netzausbau-Beschleunigungs-Gesetz (20/13171) ab. Die Definition des TK-Netzausbaus „im überragenden öffentlichen Interesse“ sollte der damaligen Regelung nach für alle Ausbauvorhaben in sämtlichen Genehmigungsverfahren gelten und damit den Netzausbau dort stärken, „wo er bislang in Abwägungen mit anderen gleichrangigen Belangen unterlegen war“. (hau/23.05.2025)
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –
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