HUJs Irrtümer (19): 1 V/m ist Schwellenwert für Krebsentstehung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Sonntag, 18.05.2025, 12:28 (vor 1 Tag, 8 Stunden, 34 Min.) @ H. Lamarr

Behauptung: In der vorliegenden umfassenden systematischen Übersichtsarbeit von Mevissen und ihrem Team, wird erstmals ein klarer Level aufgezeigt, ab welchem hochfrequente elektromagnetische Strahlung, zu welcher auch die Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen gehört, als krebserzeugend einzustufen ist. Es sind dies: 2.5Milliwatt/m2 entsprechend 1V/m oder 2.7mA/m.
[...]
Da das schweizerische Mobilfunknetz vorwiegend aus gemischten Anlagen besteht, gilt für Daueraufenthalt gesetzlich ein Level von 5V/m. Dieser wird vom Bundesgericht der Bevölkerung sogar noch als Vorsorge-Wert ohne wissenschaftlichen Hintergrund verkauft. (!!)
Verglichen mit dem Level von 1V/m, welcher laut Mevissen und ihrem Team als krebserzeugend angesehen wird, muss dies als Verbrechen bezeichnet werden!

Quelle: Die 3 Stufen der Eskalation
Jahr: 2025

Berichtigung: Gigaherz-Jakob (87) fantasiert wieder einmal. Es gibt nicht den geringsten Hinweis darauf, dass Mevissen et al. eine Exposition ab 1 V/m aufwärts als "krebserzeugend" betrachten. Jakob interpretiert diese Behauptung fälschlich und geradezu bösartig in Ausführungen der Arbeitsgruppe Mevissen hinein, weil er die Zusammenhänge um die genannte Feldeinwirkung inhaltlich nicht verstanden hat.

In der Review von Mevissen et al. wird tatsächlich eine einfallende elektrische Feldstärke von mindestens 1 V/m (entspricht 2,5 mW/m²) genannt, jedoch nicht als Schwellenwert für Krebs, sondern als ein Einschlusskriterium für die Primärstudien der Review. Die Arbeitsgruppe schließt mit diesem Kriterium Primärstudien aus, die Versuchstiere nur schwach mit Feldstärken unter 1 V/m befeldet haben. Warum das? Weil bei derart geringen Feldstärken ein substanzieller Unterschied zur allgegenwärtigen Hintergrundexposition nicht mehr gewährleistet ist. Das bedeutet, dass der Expositionsunterschied zwischen einer gezielt befeldeten Verumgruppe und einer nur der Hintergrundstrahlung ausgesetzen Kontrollgruppe nicht mehr groß genug ist, um überhaupt valide Aussagen treffen zu können.

Im Protokoll ihrer Review erklären Mevissen et al. ausdrücklich: Wir werden nur Studien berücksichtigen, wenn diese im Fernfeld (am Tier) einen Expositionspegel von >1 V/m zeigen und der Expositionspegel mindestens um den Faktor 10 (Leistungsflussdichte) oder √10 (Feldstärke) über dem Hintergrundwert liegt. Für den Fall, dass kein spezifischer Hintergrund-Expositionspegel angegeben ist, nehmen wir einen Wert von 0,25 mW/m² (entspricht 0,3 V/m bzw. 0,9 mA/m) als Hintergrund-Expositionspegel an.

Damit ist alles gesagt. Wie Ex-Elektriker Jakob aus diesem im Studienprotokoll unmissverständlich dokumentierten Sachverhalt einen Schwellenwert für die Krebsentstehung (bei Versuchstieren) unter Mobilfunkeinwirkung herausdestillieren konnte, wissen nur er, sein Internist und wahrscheinlich Baron von Münchhausen. Ich habe nur eine für Jakob wenig schmeichelhafte Vermutung. Nicht nur unqualifiziert, sondern verantwortungslos sind Jakobs haltlose Behauptungen, weil er keine Differenzierung zwischen Mensch und Tier vornimmt und so inkauf nimmt, dass seine dumme Schlussfolgerung von verstörten Menschen fälschlich auf Menschen bezogen wird.

"Es gibt gute Studien und schlechte Studien. Jeder untersucht einfach irgendwas, und in der Summe kommt dann auch irgendwann irgendwo etwas raus."

Sarah Drießen, Leiterin EMF-Portal, auf medwatch.de

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –


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