Trittin bewegt sich in Sachen 'Lärmschutz'
Jetzt bewegt sich BM Trittin schon mal in Sachen 'Lärmschutz' und erkennt die alte Gesetzeslage als reformbedürftig. Und wann kommt der große Schritt beim 'Mobilfunk'?
Interessant auch die Überlegungen zur Selbstverpflichtung der Industrien. Wenn da etwas nicht freiwillig eingehalten wird, muss der Staat garantieren etwas zu unternehmen. Nur schnarchen geht nicht. RH
DIE WELT
Donnerstag, 6. Mai 2004 Berlin,
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Trittin verspricht mehr Lärmschutz
Sachverständige legen Umweltgutachten 2004 vor
Rüge beim Klimaschutz
Berlin - Gerade hatte der Sachverständigenrat für Umweltfragen sein Umweltgutachten 2004 vorgelegt und gefordert, endlich das völlig veraltete Fluglärmschutzgesetz zu novellieren. Da sorgte Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) für eine Überraschung und erklärte, der seit Jahren versprochene Entwurf sei fertig. "Die Blockade ist durchbrochen", sagte Trittin. Der erste Schritt sei getan, um in der Nähe von Airports deutlich schärfere Lärmauflagen zu verhängen und den Menschen vor allem nachts etwas mehr Ruhe zu verschaffen. Das geltende Fluglärmgesetz stammt von 1971. Schon damals gab es für die Umweltschützer große Probleme, sich durchzusetzen, wie der Vorsitzende des Umweltrates, Professor Hans-Joachim Koch, berichtete. Der mangelnde Lärmschutz sei eines der größten Defizite im umweltpolitischen Bereich.
In seinem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Gutachten fordert der Umweltrat mehr Gesetzgebungskompetenz für den Bund. Während im Rahmen der Föderalismus-Debatte mehr Kompetenzen für die Länder im umweltpolitischen Bereich gefordert werden, hält Koch eine Stärkung des Bundes für "dringend erforderlich". Das gelte insbesondere für den Gewässerschutz und den Naturschutz. Es drohten sonst Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Vorgaben aus Brüssel.
Eine Rüge erteilten die Sachverständigen rot-grünen Bundesregierung, weil das nationale Klimaschutzziels für das Jahr 2005 verfehlt werde. Die Vergabe von Emissionsrechten an die Betreiber von Kraftwerken müsse strenger gehandhabt werden. Die erhoffte Lenkungswirkung des Emissionshandels würde sonst mit der derzeitigen Praxis "in dramatischem Umfang abgeschwächt". An dem Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent zu verringern, müsse festgehalten werden. Die Bundesregierung hatte das nationale Ziel, bis zum Jahr 2005 eine Reduzierung um 25 Prozent gegenüber 1990 zu erreichen, nach unten korrigiert. Gute Noten erteilte der Umweltrat für die Förderung erneuerbarer Energien.
Die Übertragung von umweltpolitischer Verantwortung auf die Wirtschaft im Rahmen von so genannten freiwilligen Selbstverpflichtungen wurde vom Umweltrat zwar grundsätzlich positiv bewertet. Der Staat müsse dabei aber die tatsächliche Einhaltung der Verpflichtungen von Anfang an gewährleisten können. "Es muss klar sein, was passiert, wenn die Industrie ihre Verpflichtungen nicht einhält", verlangte der Umweltrat.
Trotz "bemerkenswerter Erfolge der Luftreinhaltepolitik" forderte der Rat zur Verminderung der Feinstaubemissionen strengere Grenzwerte insbesondere für Dieselfahrzeuge. Er regte zudem die Einführung einer Abgabe für die Neuversiegelung von Flächen an. Damit könne der "immensen Flächeninanspruchnahme" in Deutschland entgegengewirkt werden. Die Versiegelung von Flächen stelle eine der gravierendsten Bedrohungen von Natur und Landschaft dar. Jeden Tag würden in Deutschland Grünflächen in der Größe von 150 Fußballfeldern zubetoniert. Auch im Bereich der Abfallpolitik sieht der Umweltrat Reformbedarf. Allen EU-Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit haben, Abfallexporte zu verhindern, die offensichtlich "auf eine Umgehung der gemeinsamen Umweltstandards abzielen". DW
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