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<title>Forum Faktencheck Elektrosmog - HUJs Irrtümer (26): Keine Mindestsendeleistung für Antennen (IIIb)</title>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/</link>
<description>Faktenchecks von Behauptungen, die von Mobilfunkgegnern und Mobilfunkkritikern aufgestellt werden</description>
<language>de</language>
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<title>HUJs Irrtümer (26): Keine Mindestsendeleistung für Antennen (IIIb) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="font-size:x-large;">Warum wird ein Papier von 2020 heute noch zitiert?</span></p>
<p>Wenn ein technisches Papier durch nachfolgende Regulierung und Messkampagnen in seinem zentralen Punkt überholt ist, aber weiterhin als aktueller Beleg zirkuliert, lohnt sich die Frage, was dabei &quot;aus dem Ruder läuft&quot;. Einige plausible Faktoren, ohne dass hier jemandem böse Absicht unterstellt werden soll:</p>
<p><span class="underline">Autoritätssignale ohne Aktualitätsprüfung</span>: Ein Papier mit Ingenieurbüro-Briefkopf, Formeln, Fussnoten und Herstellerdatenblatt-Referenzen wirkt auf fachfremde Leser rigoros und schwer angreifbar. Um es einzuordnen, muss man aber wissen, dass zwei Monate später eine einschlägige Vollzugshilfe erschien und die Rechtslage seither mehrfach durch Bundesgerichtsurteile weiterentwickelt wurde – dieses Hintergrundwissen ist nicht im Papier selbst enthalten und für Laien nicht ohne eigene Recherche zugänglich.<br />
<span class="underline">Asymmetrischer Aufwand</span>: Ein PDF weiterzuverbreiten kostet nichts; die Einordnung, ob und wie sich die Faktenlage seither verändert hat (wie in diesem Chat), erfordert das Zusammentragen mehrerer Jahre an Vollzugshilfen, Messberichten und Gerichtsurteilen. Veraltetes Material hat dadurch einen strukturellen Verbreitungsvorteil gegenüber der Korrektur.<br />
Bestätigungstendenz in Netzwerken: In einschlägigen Interessennetzwerken (auf beiden Seiten der Debatte) werden Dokumente bevorzugt geteilt, die die eigene Grundhaltung stützen, unabhängig davon, ob ihre Einzelaussagen noch aktuell sind. Ein Papier, das Betreibern &quot;Manipulation&quot; unterstellt, passt in ein bereits vorhandenes Misstrauens-Narrativ und wird deshalb eher weitergereicht als hinterfragt.<br />
<span class="underline">Reale Restkontroverse als Deckung</span>: Weil die Rechtslage zum Korrekturfaktor tatsächlich bis heute nicht abschliessend geklärt ist, lässt sich das alte Papier plausibel als &quot;die Sache ist ja immer noch strittig&quot; weiterverwenden – auch wenn der spezifische technische Kern des Papiers (20-%-PA-Argumentation) mit dieser fortbestehenden Kontroverse nichts mehr zu tun hat. Die berechtigte Restkontroverse wird so unbeabsichtigt zum Trittbrett für eine überholte Einzelbehauptung.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Fazit</span></p>
<p>Fluris Diagnose einer damals bestehenden Kontrolllücke – fehlende Messvorschrift, fehlendes Monitoring, fehlende Vollzugshilfe – war für den Stand Dezember 2020 nachvollziehbar. Die daraus gezogene Schlussfolgerung, wonach eine künstliche 20-%-Mindest-ERP verordnet werden müsse, beruhte jedoch auf einer Vermengung der instantanen PA-Aussteuerkennlinie mit der zeitlich/räumlich gemittelten regulatorischen Zielgrösse und ignorierte, dass bedarfsgerecht dimensionierte, kleine Anlagen legitim niedrige ERP-Werte aufweisen können.</p>
<p>Die real umgesetzte Lösung – ein aus Messungen abgeleiteter, antennenspezifischer Korrekturfaktor kombiniert mit einer hart durchgesetzten 6-Minuten-Leistungsbegrenzung – löst das eigentliche, berechtigte Anliegen (Vertrauenswürdigkeit und Durchsetzbarkeit des deklarierten Höchstwerts) methodisch stringenter, als es eine pauschale Mindestleistung könnte, und wird durch tiefere statt höhere gemessene Expositionswerte bestätigt.</p>
<p>Wer Fluris Papier noch heute unverändert als Beleg für angeblich &quot;manipulative&quot; ERP-Deklarationen zitiert, blendet aus, dass seine zentrale technische Kritik (20-%-Mindestleistung aus PA-Kennlinien) durch den NISV-Nachtrag vom Februar 2021 sachlich überholt ist.</p>
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<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75902</link>
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<pubDate>Sun, 13 Sep 2026 11:32:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (26): Keine Mindestsendeleistung für Antennen (IIIa) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><span style="color:#666;"><strong>Die KI <em>Claude</em> war so freundlich, Fluris ERP-Papier vom Dezember 2020 auf fachliche Richtigkeit hin zu prüfen. Der &quot;elektrosensible&quot; Elektroingenieur schneidet dabei gar nicht so schlecht ab wie erwartet. Und doch läuft Fluri mit seiner zentralen Forderung nach einer Mindestsendeleistung für Massive-Mimo-Antennen heute ins Leere. Maßgeblich dafür ist der NISV-Nachtrag vom Februar 2021, denn dieser macht Fluris ERP-Papier obsolet. </strong></span></p>
<p>Fluris &quot;<a href="https://www.e-smog-hadlikon.ch/images/Eingaben_an_Bundesgericht/2020-12-14_Fluri_ERP_Leistungsangaben_StDb_5G_massiv_MIMO-komprimiert.pdf">Fachtechnische Beurteilung</a>&quot; vom 14.12.2020 stellte fest, dass die in den Standortdatenblättern (StDb) für adaptive Massiv-Mimo-5G-Antennen deklarierten ERP-Werte (50–150 W) im Vergleich zur theoretischen Maximal-ERP einer Antenne wie der Ericsson AIR6488B42 (30&#039;500 W) extrem niedrig erscheinen. Rechnerisch entspräche das bei 200 W nominaler HF-Ausgangsleistung einer Nutzung von nur 0,17 % bis 0,5 %.</p>
<p>Daraus leitete das Papier ab: Leistungsverstärker (PA) haben eine begrenzte lineare Regelbarkeit (Abschnitt 23a: &quot;nur sehr bedingt im Bereich von 20–100 % möglich&quot;). Die Power-Added-Efficiency (PAE) geht bei kleinen Ausgangsleistungen gegen Null – der Betrieb bei &lt;1 % Nominalleistung sei technisch unplausibel und wirtschaftlich unsinnig (&quot;die Antenne wird eigentlich zur Elektroheizung&quot;). Daher müsse für StDb-Deklarationen adaptiver Antennen eine Mindest-ERP von rund 20 % der Maximalleistung verlangt werden – niedrigere Werte seien &quot;manipulativ und irreführend&quot;. Ergänzend fordert das Papier ein Online-Monitoring der tatsächlichen HF-Ausgangsleistung, da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung weder Messvorschrift noch Vollzugshilfe für adaptive Antennen existierten.</p>
<p><span class="underline">Dahinter stand ein konkreter Verdacht</span>: Die im StDb deklarierte ERP bestimmt direkt die rechnerische Ausschlusszone (Compliance Distance) in der ein bestimmter Grenzwert der Funkstrahlung nicht überschritten werden darf. Ein niedriger deklarierter Wert bedeutet eine kleine Zone – und damit eine deutlich leichtere Baubewilligung in dichter städtischer Bebauung, wo eine grosse Zone den Standort faktisch verunmöglichen würde (worauf auch die im Papier zitierte Ericsson-Folie &quot;Size of exclusion zone makes 5G network roll-out a major problem or impossible&quot; hinweist). Da die verbaute Hardware technisch zu einer weit höheren ERP fähig ist als deklariert, lag für Fluri der Verdacht nahe, dass Betreiber den tatsächlichen Sendebetrieb bei Bedarf über den deklarierten Wert hinaus &quot;aufdrehen&quot; könnten, ohne dass dies auffällt – die kleine Ausschlusszone wäre dann nur ein Papierkonstrukt für die Bewilligung, ohne reale Bindungswirkung.</p>
<p>War das damals wirklich unprüfbar? Nicht vollständig, aber praktisch weitgehend ja. Punktuelle Feldstärkemessungen vor Ort waren grundsätzlich möglich – das Papier zitiert selbst ANFR-Messungen in Frankreich (Mérignac, Toulouse, Nozay), bei denen der Sendebeam gezielt durch grosse Downloadanforderungen (150 MB – 100 GB) &quot;festgehalten&quot; werden musste, um überhaupt einen aussagekräftigen Spitzenwert erfassen zu können. Das zeigt zweierlei: Eine Kontrolle war mit gezieltem Aufwand technisch machbar, aber sie war weder Standardverfahren noch Teil einer routinemässigen, automatisierten Überwachung. Das vorhandene Schweizer QS-System beschränkte sich zudem auf eine einmal täglich automatisiert ausgeführte Prüfroutine – konzipiert für statische, passive Antennen mit fixen Parametern. Für adaptive Antennen, die ihr Antennendiagramm im DDDSU-Takt bis zu 400-mal pro Sekunde ändern können, konnte eine solche tägliche Stichprobe eine kurzzeitige Überschreitung des deklarierten Werts praktisch nicht erfassen. Eine routinemässige, für Behörden alltagstaugliche Verifikation des deklarierten Werts gab es damit faktisch nicht – Fluris Verdacht war unter diesen Bedingungen nicht völlig aus der Luft gegriffen.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Warum die 20 %-Mindestwert-Forderung methodisch nicht trägt</span></p>
<p>Bei näherer Prüfung vermischt die Argumentation zwei unterschiedliche physikalische Grössen:</p>
<p>► Die &quot;20–100 %&quot;-Angabe beschreibt den instantanen, linearen Aussteuerbereich des PA während aktiven Sendens.<br />
► Die im StDb deklarierte ERP ist dagegen eine über Zeit (Duty-Cycle des TDD-Verfahrens) und Raum (Verteilung der Beam-Richtungen) gemittelte regulatorische Grösse.</p>
<p>Ein HF-Verstärker kann problemlos einen Grossteil der Zeit inaktiv oder in eine andere Richtung sendend sein und dabei, wenn er tatsächlich sendet, innerhalb seines linearen Bereichs (≥20 %) bleiben – der zeitlich gemittelte Wert an einem bestimmten Ort ergibt sich dann trotzdem als sehr klein. Das ist kein technischer Widerspruch, sondern normales Verhalten eines gepulsten, richtungsgesteuerten Systems. Aus einer Untergrenze für die instantane Aussteuerung folgt daher keine zwingende Untergrenze für die gemittelte, deklarierte ERP.</p>
<p><strong>Klarstellung, weil dies von Gigaherz-Jakob gerne verwechselt wird</strong>: Die Behauptung, eine Massiv-Mimo-Antenne &quot;funktioniere nicht mehr&quot; oder &quot;könne technisch nicht arbeiten&quot;, wenn sie mit weniger als rund 20 % ihrer Nominalleistung betrieben wird, ist falsch. Ein PA lässt sich kontinuierlich von nahe null bis zur Maximalleistung ansteuern; er hört unterhalb einer bestimmten Schwelle nicht auf zu funktionieren. Was sich verändert, sind zwei graduelle Grössen: die Energieeffizienz (PAE) sinkt, weil ein wachsender Anteil der zugeführten Gleichstromleistung als Wärme statt als HF-Leistung abgegeben wird, und die Linearität nimmt ab, weil Class-AB/B/C-Verstärker nahe ihrem unteren Arbeitspunkt stärkere Verzerrungen zeigen. Beides sind Qualitäts- bzw. Wirkungsgrad-Fragen, die mit geeigneten Massnahmen (Envelope Tracking, dynamische Bias-Anpassung, digitale Vorentzerrung/DPD) weitgehend kompensiert werden – kein Betriebsverbot. Der Betrieb einer Antenne bei einem Bruchteil ihrer Nennleistung ist ein völlig normaler, dauerhaft beobachtbarer Zustand (siehe die von Fluri selbst zitierten Ericsson-Messwerte: Mittelwert ≈21 %, Median ≈20 % der Maximalleistung in der verkehrsreichen Stunde) – kein Ausnahmefall und keine technische Fehlfunktion.</p>
<p>Auch das ergänzende Kapazitätsargument des Papiers (Abschnitt 4: &quot;die deklarierte ERP erlaubt rechnerisch nur X gleichzeitige Verbindungen&quot;) überzeugt nicht: Der Kapazitätsgewinn von Massiv-Mimo beruht primär auf räumlichem Multiplexing und Beamforming-Gewinn, nicht auf einer linearen Kopplung von Sendeleistung und Nutzerzahl.</p>
<p>Schliesslich gibt es auch keinen technischen Zwang, überhaupt mit einer für hohe Leistung ausgelegten Hardware zu arbeiten, wenn der tatsächliche Versorgungsbedarf gering ist: Wer nur ein kleines Areal mit z.B. 50 W ERP versorgen will, kann von vornherein kleiner dimensionierte Hardware (kleinere Antenne, weniger Sub-Arrays) einsetzen – dann liegt der Arbeitspunkt automatisch nahe dem Nominalwert dieser kleineren Einheit, ohne dass sich die Effizienz-/Linearitätsfragen aus den Abschnitten 21–25 in extremer Form stellen. Eine erzwungene Mindestleistung würde in einem solchen Fall realen, bedarfsgerechten Netzausbau bestrafen, ohne dass ihr ein sachlicher Nutzen gegenüberstünde.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Was sich seit Februar 2021 geändert hat</span></p>
<p>Am 23.02.2021 – gut zwei Monate nach Fluris Papier – veröffentlichte das Bafu den Nachtrag zur Vollzugshilfe zur NISV für adaptive Antennen. Dieser beruht auf Testmessungen und Simulationen, die das Bakom im Auftrag des UVEK im Sommer 2020 durchgeführt hatte, und führt zwei zentrale Elemente ein, die später auch in der NISV selbst verankert wurden:</p>
<p><span class="underline">Korrekturfaktor</span>: gestuft nach der Anzahl Sub-Arrays/Antennenelemente, empirisch aus realen Messungen und Simulationen abgeleitet – kein pauschaler Prozentsatz, sondern eine je Antennentyp differenzierte Grösse, die abbildet, dass eine adaptive Antenne ihre Maximalleistung nie gleichzeitig in alle Richtungen senden kann.<br />
<span class="underline">Automatische Leistungsbegrenzung (&quot;Power-Lock&quot;)</span>: gewährleistet, dass die für die Bewilligung zugrunde gelegte Sendeleistung, gemittelt über ein gleitendes 6-Minuten-Fenster, nicht überschritten wird. Kurzzeitige Spitzen nach oben über den Anlagegrenzwert hinaus sind zulässig, müssen aber durch entsprechend geringere Leistung in den übrigen Minuten dieses Fensters kompensiert werden.</p>
<p>Wichtig zur Einordnung: Das ist ein Paradigmenwechsel gegenüber der zuvor geltenden Praxis, wonach der Anlagegrenzwert an einem Ort zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden musste. Neu gilt die Einhaltung nur noch im 6-Minuten-Mittel.</p>
<p>Dieser Wechsel ist allerdings differenzierter zu bewerten, als &quot;Lockerung&quot; suggeriert: Die 6-Minuten-Mittelungszeit ist keine schweizspezifische Erfindung, sondern entspricht dem international etablierten Icnirp-Mittelungsfenster für thermische HF-Grenzwerte – sowohl Icnirp 1998 als auch Icnirp 2020 legen für den hier relevanten Frequenzbereich eine Mittelungszeit von 360 s (6 Minuten) zugrunde, begründet durch die thermische Trägheit von Gewebe (Temperaturanstieg durch HF-Absorption ist ein träger, kein instantaner Prozess). Da die Grenzwerte selbst als Effektivwerte über dieses Zeitfenster definiert sind, war die frühere Praxis, bei konventionellen (kaum fluktuierenden) Antennen &quot;zu jedem Zeitpunkt&quot; einzuhalten, in der Sache eine zusätzliche, faktisch nie relevant gewordene Sicherheitsmarge – bei einer nahezu konstant sendenden Antenne fallen Momentanwert und 6-Minuten-Mittel ohnehin praktisch zusammen. Erst mit echt zeitvariablen, beamgesteuerten Systemen wird der Unterschied überhaupt sichtbar und die Umstellung auf die 6-Minuten-Mittelung bringt die Bewertungsmethode dann lediglich in Einklang mit dem international anerkannten thermischen Referenzmass: Keine Lockerung des Schutzniveaus im physiologischen Sinn, sondern eine Korrektur einer zuvor unbeabsichtigten Überkonservativität, die nur deshalb nie auffiel, weil sie bei statischen Antennen keine praktische Rolle spielte.</p>
<p>Damit bleibt die von Fluri in Abschnitt 3.3 aufgeworfene Frage – &quot;was geschieht mit denjenigen Fällen, die (kurzzeitig) ausserhalb des gemittelten Normalbereichs liegen?&quot; – der Sache nach zwar bestehen, sie betrifft aber letztlich dieselbe Grundsatzfrage, die international bereits für alle HF-Grenzwerte gilt (auch Icnirp kennt kurzzeitige Spitzen innerhalb des Mittelungsfensters) und ist kein Spezifikum adaptiver Antennen.</p>
<p>Das Bakom hat im Juli 2021 zudem bestätigt, dass die QS-Systeme der Netzbetreiber diese Anforderungen korrekt abbilden.</p>
<p>Damit ist genau der oben erwähnte Verdacht – kleine Ausschlusszone auf dem Papier, real aber beliebig &quot;aufdrehbare&quot; Sendeleistung – gegenstandslos geworden: Der im StDb deklarierte Wert ist kein unüberprüfbarer &quot;Papierwert&quot; mehr, der nur zur Verkleinerung der rechnerischen Ausschlusszone dient, während die Anlage real unbegrenzt mehr leisten könnte. Er ist eine technisch hart durchgesetzte Obergrenze. Da mittlere Sendeleistung und abrufbare Kapazität über das Link-Budget gekoppelt sind, begrenzt der deklarierte Wert im Ergebnis auch real die im 6-Minuten-Mittel bedienbare Datenlast – eine Anlage kann nicht mehr dauerhaft mehr Verkehr bedienen, als ihr deklarierter, korrekturfaktor-bereinigter ERP-Wert zulässt.</p>
<p>Die praktische Konsequenz zeigt sich auch in Messresultaten: Gemäss Bakom/Bafu liegt die durchschnittliche Exposition um adaptive Antennen &quot;deutlich&quot; niedriger als um vergleichbare konventionelle Antennen; eine Quelle beziffert den Rückgang auf bis zu Faktor 5 – jedenfalls in die entgegengesetzte Richtung dessen, was Fluris These (&quot;Deklarationen sind um Faktor 20–50 zu tief&quot;) nahelegen würde.<br />
 <br />
<em>Fortsetzung in Teil IIIb</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75901</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75901</guid>
<pubDate>Sun, 13 Sep 2026 11:31:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (26): Keine Mindestsendeleistung für Antennen (II) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Hier lässt Jakob uns wissen: &quot;Dipl. Ing. ETH Thomas Fluri hat in seinem Schreiben an das BAFU vom 20. November 2020 einwandfrei nachgewiesen, dass adaptive Antennen unterhalb 20% ihrer maximal möglichen ERP-Leistung gar nicht mehr funktionieren können.</p>
</blockquote><p>Die Suche nach Fluris Schreiben vom 20. November 2020 im www verlief lange erfolglos. Gestern führte <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=73650">eine Spur jedoch endlich zum Ziel</a>, denn in der 33-seitige Endfassung der Fluri-Kritik an der Metas-Messempfehlung für 5G benennt der Autor das Papier in seiner Quellenauflistung erheblich besser als Jakob dies tat:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>[8] „Irreführende, technisch nicht umsetzbare minimale ERP Leistungsangaben zu aktiven, adaptiven massiv MIMO 5G Makro-Antennen in den StDb, Online Monitoring, QS und adaptive Antennen“, fachtechnischer Beurteilung, IFE Th. Fluri, Dez 2020</strong></em></span></p>
<p>Damit war der Knoten geplatzt, denn wegen des von Jakob genannten Datums konnte die Suche nach dem Papier nicht erfolgreich sein. Mit dem Titel und dem Datum Dezember 2020 führte ein Suchtreffer dann schnell zur Website des Anti-Mobilfunkvereins IG Hadlikon in der Schweiz. Die Website des Vereins ging jedoch <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=74327">2024 vom Netz</a>. Also wieder eine Sackgasse? Nein, denn das Webarchiv hat glücklicherweise nicht nur untergegangene Webseiten der IG Hadlikon konserviert, sondern auch <a href="https://www.e-smog-hadlikon.ch/images/Eingaben_an_Bundesgericht/2020-12-14_Fluri_ERP_Leistungsangaben_StDb_5G_massiv_MIMO-komprimiert.pdf">das gesuchte PDF von Fluri</a>.</p>
<p>Jakob ist nicht der einzige, den Fluris &quot;Fachtechnische Beurteilung&quot; entzückte. Einsprecher gegen die Baubewilligung von Sendemasten mit adaptiven 5G-Antennen versuchten mit dem Papier Gerichte hellhörig zu machen. Von einem Erfolg ist nichts bekannt. Ein Einsprecher aus Basel-Stadt erlebte mit der Fluri-Argumentation von irreführenden ERP-Leistungsangaben in Standortdatenblättern jedoch einen 2500 CHF teuren Reinfall. Hier auszugsweise die Urteilsbegründung des Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt im <a href="https://rechtsprechung.gerichte.bs.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?Aufruf=getMarkupDocument&amp;OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&amp;OmnisLibrary=JURISWEB&amp;OmnisPlatform=WINDOWS&amp;OmnisServer=JURISWEB%2C7000&amp;Parametername=WEB&amp;Schema=BS_FI_WEB&amp;Source=&amp;Template=search_result_document.html&amp;WebServerScript=%2Fcgi-bin%2Fnph-omniscgi.exe&amp;WebServerUrl=&amp;cSprache=DE&amp;nF30_KEY=72910">Urteil VD.2021.8</a> (AG.2022.125) vom 1. Februar 2022:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>3.7.1 In Bezug auf die Rüge der Rekurrentin, wonach die 5G-Sendeantennen nicht mit der deklarierten Sendeleistung (ERP) von 50 W betrieben werden könnten, führte die Baurekurskommission aus, dass diese Angaben Teil des Baugesuchs darstellten und es unerheblich sei, ob die Anlage aus technischer Sicht eine höhere Sendeleistung erbringen könne (angefochtener Entscheid E. 25–26).</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>3.7.2 Die Rekurrentin macht in ihrem Rekurs an das Verwaltungsgericht geltend, dass die NISV-Grenzwerte bei der derzeit angewendeten Berechnungsweise zwar möglicherweise rechnerisch eingehalten würden. Die Einhaltung dieser Werte sei jedoch technisch bedingt nicht möglich. Die adaptiven 5G-Antennen liessen sich nur mit einer Sendeleistung (ERP) im Bereich von mehr als 20 % der maximalen Leistung kontrolliert betreiben. Die deklarierte Sendeleistung von 50 W entspreche aber deutlich weniger als 1 % der technischen maximal möglichen Sendeleistung. Die Baurekurskommission hätte sich fachlich damit auseinandersetzen müssen, dass die deklarierten Sendeleistungen offensichtlich falsch und unrealistisch sein. Sie hätte die Baubewilligung aufheben und/oder zur Anpassung der Sendeleistung an die Beigeladene zurückweisen müssen (Rekursbegründung Ziff. 76–85).</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>3.7.3 Für die Behauptung der Rekurrentin, wonach sich eine adaptive 5G-Antenne nur mit einer Sendeleistung (ERP) im Bereich von mehr als 20 % der maximalen Leistung kontrolliert betreiben lasse, fehlt eine substantiierte Begründung. Eine solche lässt sich auch den Beilagen nicht entnehmen. Die Rekurrentin versucht dies zwar mit der «Fachtechnischen Beurteilung: Irreführende, technisch nicht umsetzbare minimale ERP Leistungsangaben zu aktiven, adaptiven massiv MIMO 5G Makro-Antennen in den StDb, Online Monitoring, QS2 und adaptive Antennen» von Dipl. Ing. ETH Thomas Fluri (Beilage 11 zur Rekursbegründung [act. 4]) resp. mit einer PowerPoint Folie «Impact of EMF limits in 5 G network roll-out» von Christer Törnevik (Beilage 12 von zur Rekursbegründung [act. 4]) zu belegen. Die Ausführungen in der «Fachtechnischen Beurteilung» sind jedoch kaum nachvollziehbar und ihre Aussagekraft für die hier zu beurteilenden Fragen ist nicht ersichtlich. Zudem bringt die Rekurrentin diese Behauptung erstmals im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vor: In ihrer Rekursbegründung an die Baurekurskommission vom 2. Juni 2020 legte sie lediglich dar, dass mit den angegebenen Werten keine ernst zu nehmende Abdeckung erreicht werden könne und dass daher ein «öffentliches Interesse» an der Anlage fehle (act. 8 S. 17). Die Baurekurskommission hielt im angefochtenen Entscheid zu Recht fest, dass bei einem Baugesuch nicht geprüft werden muss, ob der Betrieb einer Anlage mit den gemeldeten Werten sinnvoll ist oder nicht. Ein öffentliches Interesse an der Antennenanlage ist für die Erteilung einer Baubewilligung überdies nicht erforderlich. Die Baurekurskommission hat daher den Antrag der Rekurrentin, die Baubewilligung aufzuheben oder die Sache zur Anpassung der Sendeleistung an die Beigeladene zurückzusenden, zu Recht abgewiesen.</strong></em></span></p>
<p>Der Vorfall zeigt, organisierte Mobilfunkgegner können volkswirtschaftlich schädlich sein, wenn Menschen aufgrund unbegründeter oder pseudowissenschaftlicher Behauptungen Klagen einreichen. Sind diese vorhersehbar aussichtslos, entstehen ChatGPT zufolge Kosten, die über die einzelnen Kläger hinausgehen:</p>
<p>► Gerichte, Richter und Geschäftsstellen werden gebunden.<br />
► Gegenseiten müssen Anwälte bezahlen und Zeit investieren.<br />
► Behörden müssen Stellungnahmen verfassen.<br />
► Kläger tragen eigene Anwalts- und Gerichtskosten.<br />
► Die Zeit aller Beteiligten fehlt für produktivere Tätigkeiten.</p>
<p>Organisierte Mobilfunkgegner der Schweiz brüsten sich gerne mit der Behauptung, es gäbe im Land tausende Einsprachen gegen Baubewilligungen von Mobilfunksendeanlagen. Anti-Mobilfunkvereine sind eine Spielart der &quot;organisierten Klageindustrie&quot;, sie rufen die Bevölkerung ganz ungeniert dazu auf, sich für Einsprachen ihrer lausigen Argumentationsmustern zu bedienen und - wenn so kein Durchkommen ist - den Klageweg zu beschreiten. Meinen Beobachtungen zufolge werden die weitaus meisten dieser Klagen früher oder später auf dem Rechtsweg abgewiesen. Aber: Vom Baugesuch bis zum rechtskräftigen Bundesgerichtsurteil vergehen häufig drei bis sechs Jahre.</p>
<p>Über den Daumen von ChatGPT gesehen verursachen organisierte Mobilfunkgegner in der Schweiz innerhalb von zehn Jahre einen volkswirtschaftlichen Schaden zwischen 200 Mio. CHF und 500 Mio. CHF. Darin enthalten sind direkte Verfahrenskosten, Ausbauverzögerungen sowie die Kosten für Behörden und Gerichte. Für so viel Geld muss eine Oma sehr lange stricken. Der vergeudete Betrag verursacht Kopfschütteln. Insbesondere dann, wenn Einsprecher von Pseudoexperten oder Profilneurotikern aufgehetzt werden, die Erfolgsaussichten deshalb von Anfang an erkennbar gegen null gehen.</p>
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<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75900</link>
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<pubDate>Sun, 13 Sep 2026 10:15:18 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (26): Keine Mindestsendeleistung für Antennen (I) (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Behauptung</strong>: <em>[...] In diesem Baugesuch waren die 3 adaptiven 5G-Antennen mit je 100Watt ERP ohne Korrekturfaktor deklariert, obschon der vorgesehene, für 25’000 Watt ERP konstruierte Antennentyp unterhalb von 2500Watt ERP gar nicht mehr funktionieren kann. Da half nicht einmal der inzwischen erfundene Korrekturfaktor weiter. Denn 5x100Watt ERP ergeben erst 500Watt ERP. [...]</em><br />
<strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.gigaherz.ch/nicht-vollstreckbare-urteile/">Nicht vollstreckbare Urteile</a><br />
<strong>Jahr</strong>: 2026</p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Den Quatsch von einer angeblichen Mindestsendeleistung für 5G-Antennen (z.B. 10 Prozent der maximalen ERP-Strahlungsleistung), unterhalb derer adaptive Antennen nicht funktionieren könnten, tischt Jakob nun schon seit Jahren in unterschiedlichen Versionen auf, ohne jemals eine technische Begründung angeboten zu haben.</p>
<p>Es gibt tatsächlich eine Art Sockelbetrag für die Sendeleistung – aber nicht als Prozentsatz der Nennleistung, sondern als Wert für die Bereitstellung der vorgeschriebenen Signalisierung: Auch wenn z.B. eine LTE-Basisstation keine Nutzdaten überträgt, muss sie laut LTE-Standard verpflichtende Idle-Mode-Signale senden (Synchronisationssignale, Referenzsignale, Systeminformationen). Das ist der Grund, warum eine Station selbst im Leerlauf Energie benötigt: die Hardware bleibt aktiv, um diese Signalisierung auszustrahlen.</p>
<p>Bei 5G ist dieser Sockel deutlich niedriger als noch bei LTE – Ericsson beschreibt das NR-Design ausdrücklich als &quot;ultra-lean&quot;, mit spürbar weniger permanenten Pflichtsignalen als LTE. Das ermöglicht tiefere und längere Schlafphasen der Hardware. Die &quot;Micro Sleep Tx&quot;-Funktion der Schweden schaltet im Zusammenspiel mit Netzbetreibern die HF-Endverstärker in kurzen verkehrsfreien Momenten sogar regelrecht ab, was zu 15 Prozent Stromeinsparung beim Sender führen soll. Das würde nicht funktionieren, müsste ein fester Jakobscher 10-Prozent-Leistungssockel technisch erzwungen werden.</p>
<p>Für zukünftige 6G-Systeme zeigt Ericsson sogar Zahlen für einen &quot;Deep Sleep&quot;-Zustand, bei dem der Energiebedarf auf etwa 3 Prozent des Referenzwerts sinkt, indem die Sendeintervalle der Pflichtsignale gestreckt werden (von 20 ms auf teils über 1 Sekunde).</p>
<p>Bei der weiteren Recherche fand sich keine einzige Quelle, welche die Behauptung Jakobs auch nur ansatzweise bestätigte. Die Sendeleistung lässt sich elektronisch praktisch beliebig fein herunterregeln, bis hin zu (fast) null – das ist bei modernen Leistungsverstärkern kein Problem.</p>
<p>Wo hat Jakob sein Scheinwissen also aufgeschnappt? Ober sticht Unter. Allem Anschein nach hat ein &quot;elektrosensibler&quot; ETH-Ingenieur im Ruhestand dem sonst äußerst beratungsresistenten Ex-Elektriker den Floh erfolgreich ins Ohr gesetzt. Eine Spurensuche auf gigaherz.ch ergab:</p>
<p><a href="https://www.gigaherz.ch/5g-es-daemmert-langsam/">Februar 2021</a> ► &quot;5G: Es dämmert langsam&quot;. Hier lässt Jakob uns wissen: &quot;<em>Dipl. Ing. ETH Thomas Fluri hat in seinem Schreiben an das BAFU vom 20. November 2020 einwandfrei nachgewiesen, dass adaptive Antennen unterhalb 20% ihrer maximal möglichen ERP-Leistung gar nicht mehr funktionieren können. Es sei denn als blosse Heizkörper um den Sendemast vor Vereisung zu schützen. Bei den von den Antennenherstellern angegebenen Sendeleistungen  von 25’000Watt wären dann 20% = 5000Watt ERP statt der von den Mobilfunkbetreibern deklarierten 50-350Watt ERP.</em>&quot; Das besagte Schreiben ist leider unauffindbar.</p>
<p><a href="https://www.gigaherz.ch/beratung/einsprachen/">Juli 2023</a> ► &quot;Einsprachen&quot; (Beratungsseite): Hier heißt es, &quot;kritische Ingenieure&quot; hätten nachgewiesen, dass adaptive 5G-Sendeantennen unterhalb von 10% ihrer maximal möglichen Sendeleistung gar nicht funktionieren, es sei denn als bloße Heizkörper, etwa um den Sendemast vor Vereisung zu schützen. </p>
<p><a href="https://www.gigaherz.ch/silvester-2024/">Dezember 2024</a> ► &quot;Silvester 2024&quot;: Dort spricht Märchenonkel Jakob von Sendeleistungen &quot;unterhalb 5% des möglichen&quot;, in einem Bereich, in dem die Antenne &quot;gar nicht mehr als Sendeantenne funktionieren&quot; könne.</p>
<p><a href="https://www.gigaherz.ch/die-story-vom-korrekturfaktor/">Januar 2025</a> ► &quot;Die Story vom Korrekturfaktor&quot;: Dort schreibt Jakob, der (bei Gigaherz beigezogene) Elektroingenieur <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?mode=search&amp;search=Fluri">Thomas Fluri</a> habe nachgewiesen, dass adaptive 5G-Sendeantennen unterhalb 10 % ihrer maximal möglichen ERP-Leistung gar nicht funktionieren. Den angeblichen Nachweis hat Jakob für sich behalten. Es sieht ganz danach aus, dass Jakob dem berenteten ETH-Ingenieur aus der Hand frisst, dessen Bekundungen blind glaubt und sich diese zueigen macht, ohne sie fachlich zu verstehen oder wenigstens zu hinterfragen.<br />
 <br />
<em>[Admin: Passage &quot;5G: Es dämmert langsam&quot; inhaltlich konkretisiert am 11.09.2026]</em></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 21:04:25 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Gigaherz-Jakob: Bundesgericht nicht mehr Asut-Mitglied (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><blockquote><p><span style="color:#333;">Gibt es eine plausible Erklärung, warum das Bundesgericht in der heute abgefragten Liste der Asut-Mitglieder nicht genannt wird?</span><br />
Das Bundesgericht wird mit «Tribunal Fédéral Suisse» in der Liste aufgeführt. Da die Schweiz mehrsprachig ist, akzeptieren wir auch die französische Bezeichnung von Unternehmen und Organisationen.</p>
</blockquote></blockquote></blockquote><blockquote><p>In seinem <a href="https://www.gigaherz.ch/silvester-2024/">Jahresrückblick auf 2024</a> behauptet Gigaherz-Märchenonkel Hans-U. Jakob neben elf anderen Märchen ...</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>[...] Das Bundesgericht entrichtete ASUT einen Jahresbeitrag von 1191.25 und erhielt dafür stets die laufenden schöngefärbten technischen und gesundheitlichen Informationen im Mobilfunkwesen. Damit ist nun Schluss. Bundesrichter müssen fortan selber denken.</strong></em></span></p>
<p>Stimmt nicht, damit ist mitnichten Schluss! Wie der Screenshot unten belegt, ist das Schweizer Bundesgericht nach wie vor <a href="https://asut.ch/asut/de/page/members.xhtml">Mitglied bei Asut</a>.</p>
</blockquote><p>Heute <a href="https://asut.ch/asut/de/page/members.xhtml">nachgeschaut</a>, wird das Schweizer Bundesgericht von Asut nicht mehr als Mitglied geführt.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 10 Sep 2026 20:02:07 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (25): Wellensalat (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Behauptung</strong>: <em>[...] Das elektromagnetische Feld überquert die Häuser von Mamishaus in einer Höhe von 80 bis 100m und reduziert sich nach unten hin gewaltig. Das Feld in Form einer liegenden leicht ansteigenden Keule kann aber den Höhenzug in 9km Entfernung nicht sauber übersteigen und der Messort muss ziemlich nahe im Zentrum gelegen sein. Zudem müssen sich hier Raumwelle und Bodenwelle irgendwie unheimlich gegenseitig verstärken. [...]</em><br />
<strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.gigaherz.ch/episode-nr-2-horror-auf-dem-horbuehlpass/">Episode Nr.2 – Horror auf dem Horbühlpass</a><br />
<strong>Jahr</strong>: 2026</p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Liest man den Text des Ex-Elektrikers, könnte man meinen, die in den Vorhängen des KW-Senders Schwarzenburg eingehängten Dipole hätten unablässig zwei Arten von Funkwellen abgestrahlt: Raumwellen und Bodenwellen. In der Vorstellungswelt Jakobs haben sich beide Wellen  entweder schon über Mamishaus irgendwie gegenseitig verstärkt oder aber erst in 9 km Entfernung bei dem schwierigen Versuch, einen Höhenzug zu übersteigen. Mit seiner Erklärung versucht Jakob sich der kognitiven Dissonanz zu entledigen, dass er am Messort deutlich höhere Feldstärken messen konnte als er erwartet hat. Doch Jakobs Vorstellung von einander am Messort verstärkenden Raum- und Bodenwellen ist physikalisch nicht haltbar.</p>
<p>Die Dipole der Vorhangantennen strahlten nicht zwei Arten von Funkwellen ab, sondern nur die eine, die der Physik seit mehr als 100 Jahren bekannt ist. Und weil eine Funkwelle eine elektromagnetische Welle ist, breitet sich die Wellenfront ohne weiteres Zutun von außen in der Abstrahlrichtung aus. Erst wenn sie am Horizont angekommen ist, kann sich die &quot;Persönlichkeit&quot; einer Funkwelle aufspalten in eine Bodenwelle und in eine Raumwelle. Maßgebend für diese Aufspaltung ist die Frequenz (Wellenlänge) der Funkwellen. Ist die Frequenz niedrig (bis etwa 300 kHz), folgt die Funkwelle über große Entfernung der Erdkrümmung, sie breitet sich als Bodenwelle aus, verliert aber mit jedem Kilometer Wegstrecke an Energie. Ist die Frequenz hingegen hoch (z.B. mehr als 100 MHz), folgt die Funkwelle nicht mehr der Erdkrümmung, sondern sie verschwindet als Raumwelle am Horizont auf Nimmerwiedersehen in die Weiten des Weltraums.</p>
<p>Aber: Im Frequenzbereich zwischen 300 kHz und 100 MHz gibt es irgendwo einen Fenstereffekt, der sich dramatisch auf die Ausbreitung von Funkwellen auswirkt. Die Ionosphäre ist eine Atmosphärenschicht der Erde, sie beginnt etwa 60 km über dem Erdboden und kann bis zu 1000 km dick werden. Das Besondere an der Ionosphäre: Sie reflektiert Funksignale im Kurzwellenbereich zurück zur Erde, wogegen sie Signale höherer Frequenz in den Weltraum passieren lässt. Das Fenster reicht von etwa 3 MHz bis 30 MHz, am besten reflektiert die Ionsphäre zwischen 5 MHz und 10 MHz.</p>
<p>Schwarzenburg sendete je nach Zielregion auf KW-Rundfunkbändern im Bereich zwischen 6 MHz und 22 MHz. Für die tausende Kilometer entfernten Zielregionen hatte somit die Bodenwelle im Vergleich zur Raumwelle keinerlei Bedeutung. Theoretisch aber war in einem Zielgebiet die Bodenwelle noch vorhanden, wenn auch bedeutungslos schwach. Das ist nur deshalb erwähnenswert, weil in einem der weit entfernten Zielgebiete Jakobs Überlegung nicht grundsätzlich falsch ist. Denn erst dort, und nicht schon ein paar Kilometer von Schwarzenburg entfernt, trifft die reflektierte starke Raumwelle auf die schwache Bodenwelle und kann mit dieser je nach Phasenlage im Sinne von Interferenz tatsächlich interagieren.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 07 Aug 2026 18:53:33 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (24): Neue App misst 5G-Strahlung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Besorgniserregend falsch ist auch Jakobs Quellenangabe &quot;<em>die Wirtschaftsredaktion von srf</em>&quot;, denn die von ihm angegriffene SRF-Redakteurin Anita Vonmont arbeitet nicht im Ressort <em>Wirtschaft</em>, sondern im Ressort <em>Wissenschaft</em>! (<a href="https://www.srf.ch/wissen/weltraum/moegliches-leben-auf-der-venus-wissenschaftsredaktorin-das-sind-keine-kleinen-maennchen?utm_source=chatgpt.com">Quelle</a>)</p>
</blockquote><p>Anita Vonmont hat mit ihrem Podcast über die App &quot;Etain&quot; Hansueli Jakob spontan zum Glühen gebracht. Dieser frappierenden Lichterscheinung wegen ist Vonmonts Text <a href="https://www.srf.ch/wissen/forschung/elektrosmog-neue-app-misst-5g-strahlung">Neue App misst 5G-Strahlung</a> unter dem Podcast gar nicht gewürdigt worden. Das hole ich mit der Verlinkung hiermit nach <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/yes.gif" alt=":yes:" />.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75758</link>
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<pubDate>Fri, 17 Jul 2026 14:32:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (24): Wirtschaftswissenschaft (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Behauptung</strong>: <em>Obschon BERENIS, die offizielle Beratergruppe des Bundesrates bereits in ihrem Sondernewsletter vom  Januar 2021 öffentlich bekanntmachte, dass Mobilfunkstrahlung bereits im Bereich  der Schweizer Vorsorge-Grenzwerte zelluläre und subzelluläre schädliche Effekte, wie Schäden am Erbgut hervorrufen kann, behauptet in der Sendung Echo der Zeit vom 29.Juni 2026 die Wirtschaftsredaktion von srf, ausser einem klitzekleinen Häuchlein von Erwärmung gebe es da nichts.</em><br />
<strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.gigaherz.ch/srf-misst-mobilfunkstrahlung-mit-dem-thermometer/">SRF misst Mobilfunkstrahlung mit dem Thermometer</a><br />
<strong>Jahr</strong>: 2026</p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Um die Faktentreue von Hans-U. Jakob war es noch nie gut bestellt, seine größte Schwäche zieht sich wie ein roter Faden durch alle seine Behauptungen: Er gibt seine verzerrte persönliche Wahrnehmung von Sachverhalten als Tatsachen aus. Damit betrügt er sich selbst und andere seit Jahrzehnten.</p>
<p>Diesmal verdreht Jakob die Aussagen des <a href="https://www.bafu.admin.ch/de/berenis-newsletter-de">Berenis-Sondernewsletters vom Januar 2021</a>, in dem seine oben zitierte Behauptung eben gerade nicht zu lesen ist. Die zitierte Behauptung gibt den Berenis-Newsletter nicht zutreffend wieder, sie verändert den Aussagegehalt in mehrfacher Hinsicht:</p>
<p>► Aus Hinweisen werden scheinbar gesicherte Tatsachen.<br />
► Hinweise auf oxidativen Stress werden mit nachgewiesenen gesundheitsschädlichen beziehungsweise genotoxischen Wirkungen gleichgesetzt, obwohl Berenis ausdrücklich darauf hinweist, dass oxidativer Stress nicht per se gesundheitsschädlich ist.<br />
► Befunde aus Tier- und Zellstudien sowie einzelne Beobachtungen zu DNA-Schäden werden verallgemeinert und als gesicherte Aussage über die Wirkung von Mobilfunkstrahlung bei Einhaltung der Schweizer Anlagegrenzwerte dargestellt.</p>
<p>Besorgniserregend falsch ist auch Jakobs Quellenangabe &quot;<em>die Wirtschaftsredaktion von srf</em>&quot;, denn die von ihm angegriffene SRF-Redakteurin Anita Vonmont arbeitet nicht im Ressort <em>Wirtschaft</em>, sondern im Ressort <em>Wissenschaft</em>! (<a href="https://www.srf.ch/wissen/weltraum/moegliches-leben-auf-der-venus-wissenschaftsredaktorin-das-sind-keine-kleinen-maennchen?utm_source=chatgpt.com">Quelle</a>)</p>
<p>Ich habe mir die rd. <a href="https://www.srf.ch/audio/echo-der-zeit/5g-strahlung-laesst-sich-mit-einer-handy-app-messen?partId=JyT8o5tp50sAxlhaJ_-jyKNWEkI#autoplay">acht Minuten des Podcasts</a> angehört und keine Lachkrämpfe bekommen. Nur einmal stutzte ich ab Minute 2:06, als Frau Vonmont die momentane Exposition durch das Smartphone (20 mW/kg) zuerst korrekt in Bezug zur EU-Grenzwertempfehlung (2 W/kg) setzt, dann aber spricht sie davon, die 20 mW/kg wären 10 Prozent des strengeren Schweizer Grenzwerts für sensible Orte. Diese Darstellung ist mir neu. Wenn von strengeren Schweizer Grenzwerten die Rede ist, war bislang ausnahmslos vom Ganzkörpergrenzwert (0,08 W/kg) abgeleiteten Referenzwerten die Rede (4 V/m bis 6 V/m) und nicht von SAR-Werten. Dass die 10-Prozent-Wertung von Vonmont falsch ist, kann ich mit Sicherheit nicht sagen. Da sie ausdrücklich von &quot;sensiblen Orten&quot; spricht, liegt jedoch die Vermutung nahe, dass sie auf die Schweizer Anlagegrenzwerte anspielt. In diesem Fall erscheint es mir methodisch fragwürdig, die lokale Exposition durch ein Smartphone unmittelbar mit den für ortsfeste Sendeanlagen geltenden Anlagegrenzwerten zu vergleichen.</p>
<p>Auch Jakob stört sich an der besagten Passage des Podcasts, ich halte die Ausführungen des <em>Zauberers von Lanzenhäusern</em> allerdings schon deshalb für nicht der Rede wert, weil er ansatzlos auf unzulässige Weise von der ihm unheimlichen SAR auf die ihm vertraute elektrische Feldstärke wechselt und daraus wirre Schlüsse ableitet.</p>
<p><strong>Hintergrund</strong><br />
<a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=71375">Gigaherz: &quot;Es ist aus und vorbei&quot;</a><br />
<a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=73922">Etain-Projekt will Handynutzer zu Bürgerwissenschaftlern machen</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75735</link>
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<pubDate>Sat, 11 Jul 2026 10:00:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (23): Leuk steht auf (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Behauptung</strong>: <em>Leuk steht auf</em><br />
<strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.gigaherz.ch/leuk-steht-auf/">https://www.gigaherz.ch/leuk-steht-auf/</a><br />
<strong>Jahr</strong>: 2026</p>
<p><strong>Die Fakten</strong><br />
► Ende 2024 hatte die Gemeinde Leuk <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Leuk">4340 Einwohner</a>.<br />
► Am 22. Mai 2026 übergaben <a href="https://www.nzz.ch/schweiz/mit-15-leuten-in-bern-und-15-000-unterschriften-im-internet-leuk-wehrt-sich-weiter-gegen-die-starlink-bodenstation-von-elon-musk-ld.10007672">15 Leute</a> (mutmaßlich alle aus Leuk) in Bern eine schweizweite Unterschriftensammlung gegen Musks Antennen an die schweizerische Bundespolitik.</p>
<p><strong>Wertung der Behauptung</strong><br />
15 Personen entsprechen einem Leuker Bevölkerungsanteil von 0,34 Prozent. Unter diesen Umständen ist die Behauptung &quot;<em>Leuk steht auf</em>&quot; eine faustdicke Übertreibung.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Mon, 15 Jun 2026 20:48:48 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (22): gut 29 Wochen später (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>In Anbetracht von Jakobs absurder Drohung &quot;<em>Es wird nur noch <strong>wenige Wochen dauern</strong> bis die ICNIRP ihre Grenzwert-Empfehlung von 60 auf 90V/m erhöht</em>&quot; kann ich nur feixen ...</p>
</blockquote></blockquote><p>Satz mit x? War wohl nix! 29 Wochen plus 2 Tage später (205 Tage) denkt Icnirp noch immer nicht im Traum daran, der Weissagung von HUJ Folge zu leisten.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 14 Jun 2026 08:57:56 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (22): zwölf Wochen später (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>In Anbetracht von Jakobs absurder Drohung &quot;<em>Es wird nur noch <strong>wenige Wochen dauern</strong> bis die ICNIRP ihre Grenzwert-Empfehlung von 60 auf 90V/m erhöht</em>&quot; kann ich nur feixen ...</p>
</blockquote></blockquote><p>Zwölf Wochen später: Mist, Icnirp hat die Prophezeiung Jakobs noch immer nicht erfüllt. Was soll nur aus uns werden? Vielleicht hätte der weltberühmte Seher nicht nur einen Feldstärkewert nennen sollen, sondern auch einen Frequenzwert seiner Wahl, damit Icnirp seiner Eingebung zügiger nachkommen kann.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 13 Feb 2026 10:07:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (22): drei Wochen später (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>In Anbetracht von Jakobs absurder Drohung &quot;<em>Es wird nur noch <strong>wenige Wochen dauern</strong> bis die ICNIRP ihre Grenzwert-Empfehlung von 60 auf 90V/m erhöht</em>&quot; kann ich nur feixen ...</p>
</blockquote><p>Drei Wochen später: Icnirp bockt und hat die Grenzwertempfehlung (noch) nicht auf 90 V/m angehoben.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75236</link>
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<pubDate>Sat, 13 Dec 2025 22:02:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (22): ein falscher Neunziger ... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><strong>Behauptung</strong>: <em>[...] Die Firma ERICSSON (Dänischer Antennenhersteller) hat bereits ausgerechnet, dass die Fussgänger auf den Trottoirs ca 90V/m zu erdulden hätten.</em></p>
</blockquote><p>Nee, mein lieber Jakob, das hat nicht Ericsson ausgerechnet, sondern ganz allein du! Ericsson hat nur eine Grafik abgeliefert, an der du dich schon vor gut sieben Jahren vergriffen hast. Damals hast du Passanten 75 Zentimeter vor die 28-GHz-Kleinzellenantenne gestellt und &quot;ausgerechnet&quot;, dass die dort 120 V/m abkriegen. Weißt du nicht mehr? Dann schau <a href="https://www.gigaherz.ch/dringende-warnung-vor-5g/"><span class="underline">hier</span></a>. Über anderen Quatsch, den du damals behauptet hast (128 Mini Sendekeulen) wollen wir gar nicht reden.</p>
<p>Warum plötzlich 90 V/m und nicht mehr 120 V/m, die Grafik gäbe doch sogar 50 W/m² (137 V/m) her? Es ist doch nicht so schwer zu begreifen, dass sich Passanten einer aktiven Mobilfunk-Kleinzellenantenne nicht beliebig nähern dürfen. In Deutschland weiß das jedes Kind, weil dort für jede Mobilfunkantenne Sicherheitsabstände genannt werden, große für Makrozellen, kleine für Kleinzellen. Maßgebend für den Sicherheitsabstand sind die Icnirp-Referenzwerte, die dürfen nicht überschritten werden, weil es Gefährdungswerte sind.</p>
<p>Deine 90 V/m wirst du an keiner Kleinzellenbasisstation ohne Leiter auf Gehwegen messen können, erst recht nicht deine 120 V/m. Warum nicht? Weil diese Antennen so montiert werden, dass niemand, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, über mindestens 6 Minuten hinweg in 50 Zentimeter Abstand davor unabsichtlich herumblödeln kann.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Nur wenig Stress mit den Anlagegrenzwerten</span></p>
<p>Die von Christer Törnevik und mir gesehen Probleme wegen der schweizerischen Anlagegrenzwerte werden keine große Rolle spielen, sollten in der Schweiz jemals 28- oder 26-GHz-Kleinzellen zugelassen werden. Denn der Schwede und ich haben übersehen, dass die Anlagegrenzwerte im Wesentlichen nur für Omen gelten (z.B. Schlafräume). Bahnhöfe, Flughäfen, Veranstaltungshallen, Sportstadien sind keine Omen. Kleinzellen spielen ihre Vorteile aber gerade dort aus, allgemein gesagt überall dort, wo sich große Menschenmengen versammeln und auf den Wegen dorthin. Ich behaupte nicht, Kleinzellen und Anlagegrenzwerte würden sich nie in die Quere kommen, die Begegnungen werden aber eher rar sein. Und nur in solchen Fällen kann es dann zu Problemen kommen, einen geeigneten Montageplatz ausfindig zu machen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75179</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75179</guid>
<pubDate>Sun, 23 Nov 2025 17:28:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (22): EU-Verträge – ein Trojanisches Pferd? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Behauptung</strong>: <em>[...] Die Firma ERICSSON (Dänischer Antennenhersteller) hat bereits ausgerechnet, dass die Fussgänger auf den Trottoirs ca 90V/m zu erdulden hätten. Natürlich inklusive der Kleinkinder in den Kinderwagen.<br />
Es wird nur noch wenige Wochen dauern bis die ICNIRP ihre Grenzwert-Empfehlung von 60 auf 90V/m erhöht. [...]</em><br />
<strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.gigaherz.ch/die-eu-vertraege-ein-trojanisches-pferd/">Die EU-Verträge – ein Trojanisches Pferd?</a><br />
<strong>Jahr</strong>: 2025</p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Die Behauptung Jakobs ist Teil eines längeren Beitrags, in dem der Ex-Elektriker seine Ur-Ängste für den Fall formuliert, dass die alten bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz von Anfang der 1990er-Jahre um das seit 2014 verhandelte institutionelle Rahmenabkommen (InstA) ergänzt werden. Auf diese Ängste muss nicht weiter eingetreten werden, denn die Schweiz brach 2021 die InstA-Verhandlungen mit der EU ab. Eine Übernahme der in der EU geltenden EMF-Grenzwertregelungen und eine damit verbundene Abschaffung der schweizerischen Anlagegrenzwerte steht damit bis auf Weiteres nicht zur Debatte.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Nur die Richtung stimmt</span></p>
<p>Davon unberührt bleibt die Feststellung, dass Ericsson kein dänisches Unternehmen ist, sondern ein schwedisches. Außerdem ist Ericsson nicht nur ein Antennenhersteller, sondern weltweit einer der größten Technikausstatter für Mobilfunknetzwerke.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Erstes 90-V/m-Märchen wurde 2019 aufgetischt</span></p>
<p>Kümmern wir uns jetzt um die ansatzlos vorgetragen Behauptung, Ericsson habe ausgerechnet, Fußgänger auf Gehwegen müssten 90<span style="color:#fff;">.</span>V/m erdulden. Diese Darstellung des Ex-Elektrikers ist ebenso dreist wie falsch. Dreist deshalb, weil Jakob den Unsinn schon einmal 2019 in die Welt gesetzt hat. Damals im Zusammenhang mit dem Entwurf der neuen Icnirp-Empfehlungen, deren finale Fassung  2020 publiziert wurde. Jakob leitete seinerzeit einen Icnirp-Grenzwert von 90 V/m aus den Empfehlungen ab, allerdings unter völlig falschen Voraussetzungen und deshalb von A bis Z falsch. Trotzdem griffen andere den fehlerhaft abgeleiteten Grenzwert auf und am Ende verbreitete sogar das ZDF den Blödsinn, für 5G werde der Referenzwert von 61 V/m auf 90 V/m angehoben. Die absurde Story ist <span class="underline"><a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=66923">hier</a></span> und <span class="underline"><a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67464">dort</a></span> ausführlich dokumentiert und muss daher nicht wiederholt werden.<br />
 <br />
<span style="font-size:x-large;">Alles nur geklaut ...</span></p>
<p>Diesmal bezieht sich Jakob bei der Neuauflage seines 90-V/m-Märchens nicht auf die Icnirp-Empfehlungen, sondern auf eine Grafik aus einer Präsentation, die er 2018 bei Ericsson abgegriffen hatte und die ihm zur Bibel wurde. Denn er glaubte, mit der Präsentation im Besitz der absoluten Wahrheit über die Exposition durch das kommende 5G zu sein. Aber: Die Präsentation war von Christer Törnevik, bei Ericsson Chef der Abteilung &quot;EMF and Health&quot;, zusammengestellt worden, um Fachleute der ITU (Internationale Fernmeldeunion) auf neue Herausforderungen des 5G-Mobilfunks einzustimmen. Ex-Elektriker gehörten nicht zu dieser Zielgruppe. Und so kam, was kommen musste: Jakob bastelte sich anhand der Präsentation in Eigenregie abwegige Schreckensszenarien der 5G-Exposition zurecht. Da er ein selbstgewisser Einzelgänger ist, ließ er keinen Fachmann über seine verkorksten Interpretationen drüberschauen, sondern <a href="https://www.gigaherz.ch/dringende-warnung-vor-5g/">sonnte sich damit</a> sofort in der Öffentlichkeit </p>
<p>Jakob hütete seine Bibel wie einen Schatz und teilte nie einen Link zur Quelle. So dauerte es etwa ein Jahr, bis ich die Quelle aufspürte und mir die <a href="https://www.itu.int/en/ITU-T/Workshops-and-Seminars/20171205/Documents/S3_Christer_Tornevik.pdf">Original-Präsentation</a> anschauen konnte. Schnell wurde deutlich, wo Jakob Sachverhalte verdrehte oder wichtige Angaben verschwiegen hat. Dokumentiert ist diese Geschichte <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67412"><span class="underline">hier</span></a>.</p>
<p>Das Bild, das Jakob zu seiner Behauptung präsentiert, hat er aus dem Deckblatt der Präsentation und einer Teilmenge von Folie 3 selber zusammengeschustert. Folie 3 zeigt im Original viel mehr:<br />
 <br />
<strong>Originalfolie Nr. 3 aus der Präsentation von Christer Törnevik, Ericsson</strong><br />
<img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/uploaded/202511221659356921ebf77dce0.jpg" loading="lazy" alt="[image]" width="600" height="322" /><br />
<span style="font-size:smaller;">Bild: Ericsson</span></p>
<p><span style="font-size:x-large;">Was Jakob geflissentlich verschweigt</span></p>
<p>► Die schöne Emissionsgrafik zeigt keine gewöhnliche adaptive 5G-Kleinzellenantenne, sondern eine für 28 GHz! Dieses Band ist in der Schweiz jedoch noch gar nicht für Mobilfunk freigegeben, weil die Regulierungsbehörde (ComCom) entschieden hat, vorläufig keine höheren Frequenzen (z.B. 26 GHz, 40 GHz) für Mobilfunk zu vergeben.<br />
► Die Antenne hat 512 Elementarantennen und kann damit bis zu acht Beams erzeugen. Horizontal beträgt der Schwenkbereich der Beams ±60°, vertikal ±15°.<br />
► Die Emissionsgrafik zeigt nicht die tatsächliche Emission der Antenne in (horizontaler) Hauptstrahlrichtung, sondern die Einhüllende für sämtliche Strahlrichtungen, welche die acht Beams einnehmen können.<br />
► Die Strahlungsleistung der Antenne beträgt in Summe für alle Beams weniger als 1 W.<br />
► Die Abstrahlung der Antenne in vertikaler Richtung ist nicht bekannt. In horizontaler Richtung beträgt bei Gültigkeit der Icnirp-Grenzwerte der Sicherheitsabstand (Sperrzone) in Hauptstrahlrichtung 1,5 Meter. Nach unten dürfte der Sicherheitsabstand schätzungsweise 0,5 Meter betragen. Eine Exposition von Passanten mit 90 V/m ist damit völlig ausgeschlossen, wird die Antenne mindestens 2,5 Meter über dem Erdboden montiert.<br />
► In der blauen Fußleiste schreibt Törnevik: <em>Die Einhaltung der Icnirp-Grenzwerte ist bei normalen Installationen kein Problem – allerdings ist die Sperrzone größer als bei 3G/4G.<br />
Die Sperrzone ist 10-mal größer bei 1/100 der Icnirp-Grenzwerte – Installationen können daher schwierig sein.</em></p>
<p>Mit &quot;1/100 der Icnirp-Grenzwerte&quot; adressiert der Schwede die Anlagegrenzwerte in der Schweiz, allerdings bezogen auf die Leistungsflussdichte. Der Bezug auf die in der Schweiz gängigere elektrische Feldstärke verkleinert das Größenverhältnis zwar auf &quot;1/10 der Icnirp-Grenzwerte&quot;, das ändert aber nichts daran, dass die Sperrzone mit den Anlagegrenzwerten 10-mal größer sein muss als ohne die Anlagegrenzwerte.</p>
<p>Was bedeutet das im Klartext? Mit 28-GHz-Kleinzellen bekommt die Schweiz an manchen Standorten ein Problem, die Anlagegrenzwerte einzuhalten. Denn wenn z.B. in Deutschland oder Frankreich die Icnirp-Grenzwerte schon in 1,5 Meter Abstand zur Antenne eingehalten werden, sind in der Schweiz für die gleiche Antenne 15 Meter Abstand erforderlich. Stehen aber nur z.B. 10 Meter Abstand zur Verfügung, kann die Antenne trotzdem montiert werden, darf dann aber nur mit reduzierter Sendeleistung strahlen. Die Montageprobleme sind somit überschaubar und nicht unlösbar, sondern eher lästig. Ob die 28-GHz-Probleme in der Schweiz einen neuen politischen Anlauf zur Lockerung der Anlagegrenzwerte bewirken, wird sich zeigen. Ich sehe dies nicht. </p>
<p>In Anbetracht von Jakobs absurder Drohung &quot;<em>Es wird nur noch wenige Wochen dauern bis die ICNIRP ihre Grenzwert-Empfehlung von 60 auf 90V/m erhöht</em>&quot; kann ich nur feixen:</p>
<p>► Ganz egal, was der Ex-Elektriker da geraucht haben mag, es war zu stark für ihn.<br />
► Guter Wein wird mit den Jahren besser, Jakobs Blödsinn von 2019 ist auch 2025 noch Blödsinn.<br />
► Ich setze zehn Träger Franziskaner Hefe-Weißbier auf Icnirp, dass sie weder in wenigen Wochen, noch Monaten oder Jahren den maximalen HF-EMF-Grenzwert auf 90 V/m anheben werden.</p>
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<pubDate>Sat, 22 Nov 2025 18:08:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (21): Vertauschung stillschweigend beseitigt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Jakob glaubt, er habe ein Bundesgerichtsurteil vor sich, bei dem Swisscom sich als Beschwerdeführer gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts im Kanton Genf wendet. Besagtes Bundesgerichtsurteil (<a href="https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=1C_113%2F2024&amp;rank=1&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F16-06-2025-1C_113-2024&amp;number_of_ranks=342">1C_113/2024 vom 16. Juni 2025</a>) bestätigt diese Darstellung des Ex-Elektrikers nicht. Dem Urteil zufolge ist es genau andersherum. Beschwerdeführer ist die Gemeinde Perly-Certoux im Kanton Genf, Beschwerdegegner ist Swisscom.</p>
</blockquote><p>Gigaherz-Jakob hat seine Vertauschung inzwischen völlig geräuschlos berichtigt. Unschön: Kein Hinweis, kein aktualisiertes Publikationsdatum deutet darauf hin, dass auf der Seite etwas nachträglich verändert wurde. Ich erlaube mir deshalb, unten die Vertauschung von Beschwerdeführer und Beschwerdegegner mit einem Screenshot der fehlerhaften Seite zu belegen. Die berichtigte Seite kann man sich <a href="https://www.gigaherz.ch/der-zutrittscode-zum-irrgarten1c_113-2024/"><span class="underline">hier</span></a> anschauen.</p>
<p><img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/uploaded/2025093010014568dbaa8939ba5.jpg" loading="lazy" alt="[image]" width="600" height="346" /></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Tue, 30 Sep 2025 10:09:15 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (21): Beschwereführer mit -gegner verwechselt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Behauptung</strong>: <em>Die Mobilfunkbetreiber fuchteln den unteren Instanzen bereits wie wild mit einem neuen Bundesgerichtsurteil 1C_113/2024 vom 16.Juni 2025 unter der Nase herum, welches sie gegen ein Urteil des Staatsgerichtshofs Genf erstritten haben. Es handelt sich um die Beschwerde der Swisscom gegen das Urteil des Gerichtshofs des Kantons Genf, Verwaltungskammer, vom 9. Januar 2024 (ATA/11/2024 – A/2263/2022-LCI).<br />
Diese neuesten Erleuchtungen aus Lausanne würden wohl zur Freude der Mobilfunkbetreiber alle bisherigen, durch das Bundesgericht erstellten Hürden bei der Anwendung des Korrekturfaktors in den Leistungsangaben zu adaptiven Sendeantennen, ausser Kraft setzen und die Bevölkerung über die unverschämte, hinterlistige Lockerung der Strahlungsgrenzwerte weiterhin im Dunkeln lassen.</em><br />
<strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.gigaherz.ch/der-zutrittscode-zum-irrgarten1c_113-2024/">Der Zutrittscode zum Irrgarten:1C_113/2024</a><br />
<strong>Jahr</strong>: 2025</p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Wie üblich lehnt Gigaherz-Jakob sich bei seinen Attacken weit aus dem Fenster und wie üblich fällt er dabei auch hinaus. Diesmal aber besonders tief, da der (erste) Irrtum, der ihm unterlief, ungewöhnlich gravierend ist. Jakob glaubt, er habe ein Bundesgerichtsurteil vor sich, bei dem Swisscom sich als Beschwerdeführer gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts im Kanton Genf wendet. Besagtes Bundesgerichtsurteil (<a href="https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=1C_113%2F2024&amp;rank=1&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F16-06-2025-1C_113-2024&amp;number_of_ranks=342">1C_113/2024 vom 16. Juni 2025</a>) bestätigt diese Darstellung des Ex-Elektrikers nicht. Dem Urteil zufolge ist es genau andersherum. Beschwerdeführer ist die Gemeinde Perly-Certoux im Kanton Genf, Beschwerdegegner ist Swisscom. Richtig ist, dass die Beschwerde der Gemeinde vom Bundesgericht abgewiesen wurde und somit Swisscom als Sieger aus dem Verfahren hervorgeht.</p>
<p>Die peinliche Verwechslung, die Jakob unterlaufen ist, meldet erhebliche Zweifel an seinen übrigen Ausführungen an. Doch weil es nicht viel Mühe machte, habe ich mir noch seine nächsten beiden Behauptung angesehen, die da lauten:</p>
<p><strong>Behauptung</strong>: <em>In ihren Erwägungen E3.3.2 A, Absatz 2 schreibt das Bundesgericht, Zitat: Vor dem 8. Juli 2021 wurde die Strahlung adaptiver Antennen wie bei nicht adaptiven Antennen anhand des maximalen Kommunikations- und Datenverkehrs bei maximaler Sendeleistung bewertet, d. h. auf der Grundlage von Antennendiagrammen, die den maximal möglichen Antennengewinn für jede Senderichtung berücksichtigen (&quot;Worst-Case-Szenario&quot;). Ende Zitat.</em></p>
<p><em><strong><span style="color:#666;">Welch ein funktechnischer Unsinn.</span></strong><br />
Auf Grund von Antennendiagrammen lässt sich niemals ein Antennengewinn feststellen sondern ein Dämpfungsfaktor in dB, welcher aus der Abweichung der Senderichtung zu einem OMEN entsteht. Das ist kein Gewinn an Feldstärke, sondern ein Verlust.<br />
Wer bereits über die einfachsten Regeln einer Strahlungsberechnung stolpert, sollte sich nicht anmassen, über gut fundierte und recherchierte Beschwerden von besorgten Anwohnerinnen und Anwohnern zu urteilen.<br />
Wo immer das Bundesgericht oder die Gerichtsschreiberin diesen Satz abgeschrieben haben mag, dieser ist völlig unzutreffend. Ein Antennengewinn entsteht ausschliesslich durch die unveränderbaren, unbeeinflussbaren internen Reflektoren einer Sendeantenne und ist ausschliesslich aus den Tabellen in den funktechnischen Datenblättern der Antennenhersteller eruierbar.  Die abgestrahlte Leistung in Watt ERP einer Sendeantenne ergibt sich aus der zugeführten Leistung in Watt multipliziert mit dem Antennengewinn für das entsprechende Frequenzband.</em></p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Jakobs Empörung kann ich nicht nachvollziehen, denn seiner eigenen Darstellung zufolge hat das Bundesgericht nirgends behauptet, aufgrund von Antennendiagrammen lasse sich ein Antennengewinn feststellen. Das Gericht stellte lediglich fest, die Antennendiagramme würden den maximal möglichen Antennengewinn für jede Senderichtung <span class="underline">berücksichtigen</span>. Bei <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Antennendiagramm">Wikipedia</a> lautet dieser Sachverhalt mit anderen Worten: Die meistens durch ein Messprogramm gezeichnete Kurve [Antennendiagramm] zeigt also bei einer Sendeantenne maßstabsgerecht die Orte mit gleicher Leistungsdichte rings um die Sendeantenne herum an. Ich wüsste jetzt nicht, was daran falsch sein soll.</p>
<p>Jakob betreibt aus meiner Sicht Haarspalterei, übersieht dabei jedoch, dass die Originalsprache des Urteils Französisch ist. An einer Übersetzung, die ein Automat ins Deutsche vorgenommen hat, Haare zu spalten, halte ich für äußerst riskant und deshalb für verfehlt. Denn wenn schon Haarspalterei betrieben werden muss, um das Bundesgericht anzuschwärzen, dann bitte nur am Originaltext.</p>
<p><strong>Behauptung</strong>: [Jakob zitiert das Bundesgericht] <em>[...] Entgegen der Auffassung des Gerichtshofs (Genf) ist es nicht erforderlich, den Korrekturfaktor KAA und den ERPmax im standortspezifischen Datenblatt anzugeben. Durch die Angabe der Anzahl der Subarrays wird automatisch der maximale Korrekturfaktor festgelegt, der dann während des Betriebs der Antenne angewendet werden kann. Die Angabe der ERPmax ist ebenfalls unnötig, da sie sich aus einer einfachen mathematischen Operation ergibt, nämlich der Multiplikation der ERPn mit dem maximalen Korrekturfaktor, der durch die Anzahl der Subarrays bestimmt wird (Ergänzung BAFU 2021 Ziff. 3.3.3). Ende Zitat</em></p>
<p><em><span style="color:#666;"><strong>Das ist nebst funktechnischem auch noch mathematischer Unsinn.</strong></span><br />
Die maximal erlaubte ERP ergibt sich nicht aus der Multiplikation der ERPn mit dem maximalen Korrekturfaktor KAA, sondern aus der Multiplikation der ERPn mit dem reziproken Wert des maximalen Korrekturfaktors. Falls der maximale KAA 0,2 beträgt ist der reziproke Wert 1/0,2=5</em></p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Dieser Punkt geht an Jakob, denn die Darstellung des Bundesgerichts steht nicht im Einklang mit dem <a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/65384.pdf">Nachtrag vom 23. Februar 2021</a> zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Dort heißt es im Abschnitt 3.3.3 klipp &amp; klar:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Die massgebende Sendeleistung ERPn der adaptiven Antenne n beträgt also</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>ERP<span style="font-size:smaller;">n</span> = K<span style="font-size:smaller;">AA</span> x ERP<span style="font-size:smaller;">max,n</span></strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>wobei K<span style="font-size:smaller;">AA</span> dem Korrekturfaktor [Werte von 0,1 bis 1; Anm. Postingautor] und ERP<span style="font-size:smaller;">max,n</span> der maximalen Sendeleistung ERP entspricht, für die der maximale Antennengewinn herangezogen wurde.</strong></em></span></p>
<p>Für die maßgebende Sendeleistung ERPn gilt also immer: ERPn ≤ ERPmax,n. Die Rechenoperation des Bundesgerichts widerspricht dieser Bedingung. Erst mit Jakobs Berichtigung, die Multiplikation von ERPn mit dem Kehrwert von KAA vorzunehmen, wird die Bedingung erfüllt.</p>
<p>Der Fehler des Bundesgerichts ist ein Fakt und lässt sich nicht schönreden. Aus meiner Sicht müssen sich die drei Bundesrichter jedoch nicht in ihr Schwert stürzen. Denn, weil sie sehr genau auf ihre Quelle verweisen (Nachtrag vom 23.02.2021 zur NISV, Abschnitt 3.3.3), lässt sich der Flüchtigkeitsfehler dort für jeden, der erfolgreich die Grundschule besucht hat und Gleichungen umstellen kann, mühelos erkennen.</p>
<p>Seit 20 Jahren fetze ich mich nun mit Gigaherz-Jakob und in dieser langen Zeit musste ich dem Ex-Elektriker rückblickend kein einziges Mal recht geben. Jetzt hat er es geschafft. Und das mit 87 oder 88 Jahren. Gratulation, ich bin beeindruckt. Daraus leite ich jedoch keine Verpflichtung ab, mich um 22:40 Uhr mit den übrigen Ausführungen seines Artikels zu beschäftigen. Vielleicht will ich auch nur die Illusion behalten, dass Jakob seinen zweiten Treffer mit 107 oder 108 Jahren  landet <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" />.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 27 Sep 2025 20:48:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (19): Als die Heilige sich mit dem Teufel einließ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><strong>Behauptung</strong>: <em>In der vorliegenden umfassenden systematischen Übersichtsarbeit von Mevissen und ihrem Team, wird erstmals ein klarer Level aufgezeigt, ab welchem hochfrequente elektromagnetische Strahlung, zu welcher auch die Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen gehört, als krebserzeugend einzustufen ist. Es sind dies: 2.5Milliwatt/m2  entsprechend 1V/m oder 2.7mA/m.</em></p>
</blockquote><p>Meike Mevissen ist wegen ihrer jüngsten Review für die WHO die neue Säulenheilige von Gigaherz-Jakob. Allerdings nur deshalb, weil Jakob in die Review dilettantisch Sachverhalte hineininterpretiert, welche die Review gar nicht hergibt. Derartige Kunststücke sind für den Ex-Elektriker Jakob seit etwa 30 Jahren typisch.</p>
<p>Alexander Lerchl ist für Jakob das Gegenteil von Mevissen, nämlich der Urvater des Bösen. Sobald Jakob auch nur den Hauch einer Chance sah, dem Bremer Professor in die Wade zu beißen, schnappte er zu. Seinen ersten Wadenbiss dokumentierte Jakob auf seiner Website am <a href="https://www.gigaherz.ch/wissenschaft-und-wahrheit-in-der-mobilfunkforschung/">8. September 2008</a>.</p>
<p><strong>Was Jakob nicht weiß</strong>: Sein Todfeind und seine Angebetete <a href="https://www.emf-portal.org/de/article/1368">forschten 1994 gemeinsam</a> an den Wirkungen schwacher Magnetwechselfelder auf die nächtliche Melatonin-Produktion und Mamma-Karzinogenese von Ratten. Es wurden keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen (exponierte Nager und scheinexponierte Kontrollgruppe) bezüglich des generellen Verhaltens, des Körpergewichts, noch für das Gewicht von Leber und Milz gefunden. Auch wurden durch die histopathologische Untersuchung der Tumore keinerlei signifikanten Unterschiede zwischen der MF-exponierten und der scheinexponierten Gruppe offenkundig. Jedoch waren die nächtlichen Melatonin-Werte im Serum bei der MF-exponierten Gruppe signifikant herabgesetzt.</p>
<p>Was könnte Jakob daraus lernen? Die wissenschaftliche Realität ist viel komplexer, als die populistische Szene um Jakob sie gerne darstellt. Maßgebliche Personen sind nicht auf ewig &quot;Heilige&quot; oder &quot;Teufel&quot;, sondern Wissenschaftler, die sich mit wechselnden Methoden, Fragestellungen und Daten auseinandersetzen – und die dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Thu, 18 Sep 2025 14:48:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (19): 1 V/m ist Schwellenwert für Krebsentstehung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><strong>Behauptung</strong>: <em>In der vorliegenden umfassenden systematischen Übersichtsarbeit von Mevissen und ihrem Team, wird erstmals ein klarer Level aufgezeigt, ab welchem hochfrequente elektromagnetische Strahlung, zu welcher auch die Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen gehört, als krebserzeugend einzustufen ist. Es sind dies: 2.5Milliwatt/m2  entsprechend 1V/m oder 2.7mA/m.</em></p>
</blockquote><p>Mit seiner dumm-dreisten Falschbehauptung, die schweizerische Wissenschaftlerin Meike (nicht Mike) Mevissen habe gezeigt, ab einer HF-EMF-Feldstärke von 1 V/m herrsche Krebsgefahr, strapaziert Gigaherz-Jakob das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit wieder einmal bis an die Belastungsgrenze. Auslöser für meinen Kommentar ist dieser <a href="https://www.gigaherz.ch/staatliche-dressur-von-kleinkindern/">neue Beitrag</a> Jakobs. Er wiederholt darin seine Falschbehauptung und erweckt den Eindruck, er habe u.a. damit einen besorgten Vater dazu gebracht, seinen 4-jährigen Sohn nicht in die Obhut eines Kindergartens zu geben. Denn angeblich habe der Vater in dem Kindergarten eine Exposition von 6,5 V/m gemessen und nun Sorge, sein Sohn werde dort krebsverdächtig verstrahlt. In der Schweiz sind in den meisten Kantonen Eltern verpflichtet, Kinder ab vier Jahren für zwei Jahre in einen Kindergarten zu geben, der Elemente einer Vorschule hat.</p>
<p>Alternativ wiederholt Jakob seine Falschbehauptung nur zu dem Zweck, um mit seinem Scheinwissen ein bisschen anzugeben. In diesem Fall weiß der besorgte Vater nichts von Mevissens Review und der hanebüchenen Fehlinterpretation Jakobs. Die EMF-Phobie des Mannes hat dann andere Ursachen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 13 Sep 2025 13:12:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (20): &quot;Lebenserwartung sank beträchtlich&quot; (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Allerdings nimmt es die KI zuweilen mit der Wahrheit nicht so genau, man darf ihr nicht unbesehen vertrauen. Das hat sie mit Jakob gemeinsam.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Wäre es folglich nicht eine hübsche Idee den User KI in diesem Forum als KobI zu bezeichnen? <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/wink2.gif" alt=":wink:" /></p>
</blockquote><p>Sie meinen als Kreuzung von <strong>KI</strong> mit Jak<strong>ob</strong>? Ja, das ist tatsächlich eine hübsche Idee <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> . Gegen deren prompte Umsetzung habe ich nur einen einzigen Einwand: Teilnehmer &quot;KI&quot; ist ohne große Hirnakrobatik von jedermann, auch von nicht registrierten Besuchern, als Künstliche Intelligenz erkennbar, was auf Teilnehmer &quot;KobI&quot; eher nicht zuträfe.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=74910</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=74910</guid>
<pubDate>Sat, 02 Aug 2025 14:54:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (20): &quot;Lebenserwartung sank beträchtlich&quot; (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Allerdings nimmt es die KI zuweilen mit der Wahrheit nicht so genau, man darf ihr nicht unbesehen vertrauen. Das hat sie mit Jakob gemeinsam.</p>
</blockquote><p>Wäre es folglich nicht eine hübsche Idee den User KI in diesem Forum als KobI zu bezeichnen? <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/wink2.gif" alt=":wink:" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=74909</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=74909</guid>
<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 21:40:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>e=mc2</dc:creator>
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</channel>
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