HUJs Irrtümer (24): Wirtschaftswissenschaft (Allgemein)
Behauptung: Obschon BERENIS, die offizielle Beratergruppe des Bundesrates bereits in ihrem Sondernewsletter vom Januar 2021 öffentlich bekanntmachte, dass Mobilfunkstrahlung bereits im Bereich der Schweizer Vorsorge-Grenzwerte zelluläre und subzelluläre schädliche Effekte, wie Schäden am Erbgut hervorrufen kann, behauptet in der Sendung Echo der Zeit vom 29.Juni 2026 die Wirtschaftsredaktion von srf, ausser einem klitzekleinen Häuchlein von Erwärmung gebe es da nichts.
Quelle: SRF misst Mobilfunkstrahlung mit dem Thermometer
Jahr: 2026
Berichtigung: Um die Faktentreue von Hans-U. Jakob war es noch nie gut bestellt, seine größte Schwäche zieht sich wie ein roter Faden durch alle seine Behauptungen: Er gibt seine verzerrte persönliche Wahrnehmung von Sachverhalten als Tatsachen aus. Damit betrügt er sich selbst und andere seit Jahrzehnten.
Diesmal verdreht Jakob die Aussagen des Berenis-Sondernewsletters vom Januar 2021, in dem seine oben zitierte Behauptung eben gerade nicht zu lesen ist. Die zitierte Behauptung gibt den Berenis-Newsletter nicht zutreffend wieder, sie verändert den Aussagegehalt in mehrfacher Hinsicht:
► Aus Hinweisen werden scheinbar gesicherte Tatsachen.
► Hinweise auf oxidativen Stress werden mit nachgewiesenen gesundheitsschädlichen beziehungsweise genotoxischen Wirkungen gleichgesetzt, obwohl Berenis ausdrücklich darauf hinweist, dass oxidativer Stress nicht per se gesundheitsschädlich ist.
► Befunde aus Tier- und Zellstudien sowie einzelne Beobachtungen zu DNA-Schäden werden verallgemeinert und als gesicherte Aussage über die Wirkung von Mobilfunkstrahlung bei Einhaltung der Schweizer Anlagegrenzwerte dargestellt.
Besorgniserregend falsch ist auch Jakobs Quellenangabe "die Wirtschaftsredaktion von srf", denn die von ihm angegriffene SRF-Redakteurin Anita Vonmont arbeitet nicht im Ressort Wirtschaft, sondern im Ressort Wissenschaft! (Quelle)
Ich habe mir die rd. acht Minuten des Podcasts angehört und keine Lachkrämpfe bekommen. Nur einmal stutzte ich ab Minute 2:06, als Frau Vonmont die momentane Exposition durch das Smartphone (20 mW/kg) zuerst korrekt in Bezug zur EU-Grenzwertempfehlung (2 W/kg) setzt, dann aber spricht sie davon, die 20 mW/kg wären 10 Prozent des strengeren Schweizer Grenzwerts für sensible Orte. Diese Darstellung ist mir neu. Wenn von strengeren Schweizer Grenzwerten die Rede ist, war bislang ausnahmslos vom Ganzkörpergrenzwert (0,08 W/kg) abgeleiteten Referenzwerten die Rede (4 V/m bis 6 V/m) und nicht von SAR-Werten. Dass die 10-Prozent-Wertung von Vonmont falsch ist, kann ich mit Sicherheit nicht sagen. Da sie ausdrücklich von "sensiblen Orten" spricht, liegt jedoch die Vermutung nahe, dass sie auf die Schweizer Anlagegrenzwerte anspielt. In diesem Fall erscheint es mir methodisch fragwürdig, die lokale Exposition durch ein Smartphone unmittelbar mit den für ortsfeste Sendeanlagen geltenden Anlagegrenzwerten zu vergleichen.
Auch Jakob stört sich an der besagten Passage des Podcasts, ich halte die Ausführungen des Zauberers von Lanzenhäusern allerdings schon deshalb für nicht der Rede wert, weil er ansatzlos auf unzulässige Weise von der ihm unheimlichen SAR auf die ihm vertraute elektrische Feldstärke wechselt und daraus wirre Schlüsse ableitet.
Hintergrund
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –