KlaKla veröffentlicht Gutachten (Allgemein)

Thomas G., (vor 5694 Tagen) @ AnKa

Haftung

siehe auch Hauptartikel: Forenhaftung

In den meisten Ländern hat sich die Rechtsauffassung durchgesetzt, dass neben den Autoren von Beiträgen auch die Betreiber von Internetforen für Inhalte haftbar gemacht werden können, sofern diese von den Inhalten Kenntnis haben. Da es weder in Deutschland noch in den meisten anderen Ländern eine allgemeine Vorabprüfungspflicht gibt, tritt die Kenntniserlangung im Zweifelsfall spätestens erst mit einer Beschwerde ein. Als Frist, innerhalb derer der Forenbetreiber reagieren muss um nicht haftbar zu werden, hat sich ein Zeitraum von 24 Stunden etabliert.

Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Internetforum

24 Stunden also .... Tick Tack Tick Tack

http://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung


Thomas G.

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