26. BImSchV: Klagevorhaben der "Kompetenzinitiative" (Allgemein)
Die sogenannte Kompetenzinitiative hat im Juni 2026 ein Klagevorhaben zur Berücksichtigung der athermischen Wirkungen elektromagnetischer Felder in der 26. BImSchV angekündigt.
Begründung des Vereins: Die geltenden Vorschriften zum Schutz vor gesundheitlichen Gefahren durch die Mobilfunkstrahlung stellen lediglich darauf ab, zu hohe Wärmebelastungen des Körpers auszuschließen. Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin soll erreicht werden, dass die bekannten athermischen Prozesse beim gesetzlichen Schutz der Bevölkerung berücksichtigt werden.
Hintergrund
"Kompetenzinitiative" will Mobilfunk juristisch zu Fall bringen
14. Oktober 2022: Wilhelm Mosgöller präsentiert Athem 3
Diagnose-Funk feiert "historischen" Sieg über FCC in den USA
Diagnose-Funk von "bahnbrechendem Urteil" entzückt (2024)
Kommentar: Die unter "Hintergrund" auffindbaren Sachverhalte dürften das Munitionsdepot der "Kompetenzinitiative" ziemlich vollständig abdecken. Daraus folgt: Wenn der Verein nicht noch ein Ass im Ärmel hat, sehe ich für seine Klage schwarz, so diese überhaupt jemals eingereicht wird. Denn wie sollen in der Verordnung athermische Wirkungen von HF-EMF berücksichtigt werden, solange niemand auf der Welt verbindlich sagen kann, ob so eine Auswirkung gesundheitlich negativ, positiv oder belanglos ist? Und sollte wider Erwarten tatsächlich der belastbare Nachweis (und nicht nur vage Hinweise) einer negativen gesundheitlichen Auswirkung gelingen, wird dies automatisch Folgen für die Grenzwerte und die 26. BImSchV haben. Dazu braucht es nicht die Klage eines Vereins, der meint, mit einer einzigen wenig aussagekräftigen Studie (Athem-3) den Max geben zu können.
--
Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –