Programmgrundsätze und journalistisches Arbeiten (Allgemein)
Ich gehe aber davon aus, dass es nicht so ist und die Verantwortlichen es noch fertig bringen, zwischen berechtigten und unberechtigten Programmbeschwerden zu differenzieren.
Genau so ist es, und das ist ja in Ihrem Fall auch geschehen. Sie haben die Antwort bekommen, die zu erwarten war - und für´s Programm verantwortlich ist der Intendant, nicht der Rundfunkrat.