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<title>Forum Faktencheck Elektrosmog - HUJs Irrtümer (22): zwölf Wochen später</title>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/</link>
<description>Faktenchecks von Behauptungen, die von Mobilfunkgegnern und Mobilfunkkritikern aufgestellt werden</description>
<language>de</language>
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<title>HUJs Irrtümer (22): zwölf Wochen später (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>In Anbetracht von Jakobs absurder Drohung &quot;<em>Es wird nur noch <strong>wenige Wochen dauern</strong> bis die ICNIRP ihre Grenzwert-Empfehlung von 60 auf 90V/m erhöht</em>&quot; kann ich nur feixen ...</p>
</blockquote></blockquote><p>Zwölf Wochen später: Mist, Icnirp hat die Prophezeiung Jakobs noch immer nicht erfüllt. Was soll nur aus und werden? Vielleicht hätte der weltberühmte Seher nicht nur einen Feldstärkewert nennen sollen, sondern auch einen Frequenzwert seiner Wahl, damit Icnirp seiner Eingebung zügiger nachkommen kann.</p>
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<pubDate>Fri, 13 Feb 2026 10:07:38 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (22): drei Wochen später (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>In Anbetracht von Jakobs absurder Drohung &quot;<em>Es wird nur noch <strong>wenige Wochen dauern</strong> bis die ICNIRP ihre Grenzwert-Empfehlung von 60 auf 90V/m erhöht</em>&quot; kann ich nur feixen ...</p>
</blockquote><p>Drei Wochen später: Icnirp bockt und hat die Grenzwertempfehlung (noch) nicht auf 90 V/m angehoben.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 13 Dec 2025 22:02:10 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
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<title>HUJs Irrtümer (22): ein falscher Neunziger ... (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><strong>Behauptung</strong>: <em>[...] Die Firma ERICSSON (Dänischer Antennenhersteller) hat bereits ausgerechnet, dass die Fussgänger auf den Trottoirs ca 90V/m zu erdulden hätten.</em></p>
</blockquote><p>Nee, mein lieber Jakob, das hat nicht Ericsson ausgerechnet, sondern ganz allein du! Ericsson hat nur eine Grafik abgeliefert, an der du dich schon vor gut sieben Jahren vergriffen hast. Damals hast du Passanten 75 Zentimeter vor die 28-GHz-Kleinzellenantenne gestellt und &quot;ausgerechnet&quot;, dass die dort 120 V/m abkriegen. Weißt du nicht mehr? Dann schau <a href="https://www.gigaherz.ch/dringende-warnung-vor-5g/"><span class="underline">hier</span></a>. Über anderen Quatsch, den du damals behauptet hast (128 Mini Sendekeulen) wollen wir gar nicht reden.</p>
<p>Warum plötzlich 90 V/m und nicht mehr 120 V/m, die Grafik gäbe doch sogar 50 W/m² (137 V/m) her? Es ist doch nicht so schwer zu begreifen, dass sich Passanten einer aktiven Mobilfunk-Kleinzellenantenne nicht beliebig nähern dürfen. In Deutschland weiß das jedes Kind, weil dort für jede Mobilfunkantenne Sicherheitsabstände genannt werden, große für Makrozellen, kleine für Kleinzellen. Maßgebend für den Sicherheitsabstand sind die Icnirp-Referenzwerte, die dürfen nicht überschritten werden, weil es Gefährdungswerte sind.</p>
<p>Deine 90 V/m wirst du an keiner Kleinzellenbasisstation ohne Leiter auf Gehwegen messen können, erst recht nicht deine 120 V/m. Warum nicht? Weil diese Antennen so montiert werden, dass niemand, der im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, über mindestens 6 Minuten hinweg in 50 Zentimeter Abstand davor unabsichtlich herumblödeln kann.<br />
 <br />
<span style="font-size:large;">Nur wenig Stress mit den Anlagegrenzwerten</span></p>
<p>Die von Christer Törnevik und mir gesehen Probleme wegen der schweizerischen Anlagegrenzwerte werden keine große Rolle spielen, sollten in der Schweiz jemals 28- oder 26-GHz-Kleinzellen zugelassen werden. Denn der Schwede und ich haben übersehen, dass die Anlagegrenzwerte im Wesentlichen nur für Omen gelten (z.B. Schlafräume). Bahnhöfe, Flughäfen, Veranstaltungshallen, Sportstadien sind keine Omen. Kleinzellen spielen ihre Vorteile aber gerade dort aus, allgemein gesagt überall dort, wo sich große Menschenmengen versammeln und auf den Wegen dorthin. Ich behaupte nicht, Kleinzellen und Anlagegrenzwerte würden sich nie in die Quere kommen, die Begegnungen werden aber eher rar sein. Und nur in solchen Fällen kann es dann zu Problemen kommen, einen geeigneten Montageplatz ausfindig zu machen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75179</link>
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<pubDate>Sun, 23 Nov 2025 17:28:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (22): EU-Verträge – ein Trojanisches Pferd? (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Behauptung</strong>: <em>[...] Die Firma ERICSSON (Dänischer Antennenhersteller) hat bereits ausgerechnet, dass die Fussgänger auf den Trottoirs ca 90V/m zu erdulden hätten. Natürlich inklusive der Kleinkinder in den Kinderwagen.<br />
Es wird nur noch wenige Wochen dauern bis die ICNIRP ihre Grenzwert-Empfehlung von 60 auf 90V/m erhöht. [...]</em><br />
<strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.gigaherz.ch/die-eu-vertraege-ein-trojanisches-pferd/">Die EU-Verträge – ein Trojanisches Pferd?</a><br />
<strong>Jahr</strong>: 2025</p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Die Behauptung Jakobs ist Teil eines längeren Beitrags, in dem der Ex-Elektriker seine Ur-Ängste für den Fall formuliert, dass die alten bilateralen Verträge zwischen der EU und der Schweiz von Anfang der 1990er-Jahre um das seit 2014 verhandelte institutionelle Rahmenabkommen (InstA) ergänzt werden. Auf diese Ängste muss nicht weiter eingetreten werden, denn die Schweiz brach 2021 die InstA-Verhandlungen mit der EU ab. Eine Übernahme der in der EU geltenden EMF-Grenzwertregelungen und eine damit verbundene Abschaffung der schweizerischen Anlagegrenzwerte steht damit bis auf Weiteres nicht zur Debatte.<br />
 <br />
<span style="font-size:large;">Nur die Richtung stimmt</span></p>
<p>Davon unberührt bleibt die Feststellung, dass Ericsson kein dänisches Unternehmen ist, sondern ein schwedisches. Außerdem ist Ericsson nicht nur ein Antennenhersteller, sondern weltweit einer der größten Technikausstatter für Mobilfunknetzwerke.<br />
 <br />
<span style="font-size:large;">Erstes 90-V/m-Märchen wurde 2019 aufgetischt</span></p>
<p>Kümmern wir uns jetzt um die ansatzlos vorgetragen Behauptung, Ericsson habe ausgerechnet, Fußgänger auf Gehwegen müssten 90<span style="color:#fff;">.</span>V/m erdulden. Diese Darstellung des Ex-Elektrikers ist ebenso dreist wie falsch. Dreist deshalb, weil Jakob den Unsinn schon einmal 2019 in die Welt gesetzt hat. Damals im Zusammenhang mit dem Entwurf der neuen Icnirp-Empfehlungen, deren finale Fassung  2020 publiziert wurde. Jakob leitete seinerzeit einen Icnirp-Grenzwert von 90 V/m aus den Empfehlungen ab, allerdings unter völlig falschen Voraussetzungen und deshalb von A bis Z falsch. Trotzdem griffen andere den fehlerhaft abgeleiteten Grenzwert auf und am Ende verbreitete sogar das ZDF den Blödsinn, für 5G werde der Referenzwert von 61 V/m auf 90 V/m angehoben. Die absurde Story ist <span class="underline"><a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=66923">hier</a></span> und <span class="underline"><a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67464">dort</a></span> ausführlich dokumentiert und muss daher nicht wiederholt werden.<br />
 <br />
<span style="font-size:large;">Alles nur geklaut ...</span></p>
<p>Diesmal bezieht sich Jakob bei der Neuauflage seines 90-V/m-Märchens nicht auf die Icnirp-Empfehlungen, sondern auf eine Grafik aus einer Präsentation, die er 2018 bei Ericsson abgegriffen hatte und die ihm zur Bibel wurde. Denn er glaubte, mit der Präsentation im Besitz der absoluten Wahrheit über die Exposition durch das kommende 5G zu sein. Aber: Die Präsentation war von Christer Törnevik, bei Ericsson Chef der Abteilung &quot;EMF and Health&quot;, zusammengestellt worden, um Fachleute der ITU (Internationale Fernmeldeunion) auf neue Herausforderungen des 5G-Mobilfunks einzustimmen. Ex-Elektriker gehörten nicht zu dieser Zielgruppe. Und so kam, was kommen musste: Jakob bastelte sich anhand der Präsentation in Eigenregie abwegige Schreckensszenarien der 5G-Exposition zurecht. Da er ein selbstgewisser Einzelgänger ist, ließ er keinen Fachmann über seine verkorksten Interpretationen drüberschauen, sondern <a href="https://www.gigaherz.ch/dringende-warnung-vor-5g/">sonnte sich damit</a> sofort in der Öffentlichkeit </p>
<p>Jakob hütete seine Bibel wie einen Schatz und teilte nie einen Link zur Quelle. So dauerte es etwa ein Jahr, bis ich die Quelle aufspürte und mir die <a href="https://www.itu.int/en/ITU-T/Workshops-and-Seminars/20171205/Documents/S3_Christer_Tornevik.pdf">Original-Präsentation</a> anschauen konnte. Schnell wurde deutlich, wo Jakob Sachverhalte verdrehte oder wichtige Angaben verschwiegen hat. Dokumentiert ist diese Geschichte <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=67412"><span class="underline">hier</span></a>.</p>
<p>Das Bild, das Jakob zu seiner Behauptung präsentiert, hat er aus dem Deckblatt der Präsentation und einer Teilmenge von Folie 3 selber zusammengeschustert. Folie 3 zeigt im Original viel mehr:<br />
 <br />
<strong>Originalfolie Nr. 3 aus der Präsentation von Christer Törnevik, Ericsson</strong><br />
<img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/uploaded/202511221659356921ebf77dce0.jpg" alt="[image]" width="600" height="322" /><br />
<span style="font-size:smaller;">Bild: Ericsson</span></p>
<p><span style="font-size:large;">Was Jakob geflissentlich verschweigt</span></p>
<p>► Die schöne Emissionsgrafik zeigt keine gewöhnliche adaptive 5G-Kleinzellenantenne, sondern eine für 28 GHz! Dieses Band ist in der Schweiz jedoch noch gar nicht für Mobilfunk freigegeben, weil die Regulierungsbehörde (ComCom) entschieden hat, vorläufig keine höheren Frequenzen (z.B. 26 GHz, 40 GHz) für Mobilfunk zu vergeben.<br />
► Die Antenne hat 512 Elementarantennen und kann damit bis zu acht Beams erzeugen. Horizontal beträgt der Schwenkbereich der Beams ±60°, vertikal ±15°.<br />
► Die Emissionsgrafik zeigt nicht die tatsächliche Emission der Antenne in (horizontaler) Hauptstrahlrichtung, sondern die Einhüllende für sämtliche Strahlrichtungen, welche die acht Beams einnehmen können.<br />
► Die Strahlungsleistung der Antenne beträgt in Summe für alle Beams weniger als 1 W.<br />
► Die Abstrahlung der Antenne in vertikaler Richtung ist nicht bekannt. In horizontaler Richtung beträgt bei Gültigkeit der Icnirp-Grenzwerte der Sicherheitsabstand (Sperrzone) in Hauptstrahlrichtung 1,5 Meter. Nach unten dürfte der Sicherheitsabstand schätzungsweise 0,5 Meter betragen. Eine Exposition von Passanten mit 90 V/m ist damit völlig ausgeschlossen, wird die Antenne mindestens 2,5 Meter über dem Erdboden montiert.<br />
► In der blauen Fußleiste schreibt Törnevik: <em>Die Einhaltung der Icnirp-Grenzwerte ist bei normalen Installationen kein Problem – allerdings ist die Sperrzone größer als bei 3G/4G.<br />
Die Sperrzone ist 10-mal größer bei 1/100 der Icnirp-Grenzwerte – Installationen können daher schwierig sein.</em></p>
<p>Mit &quot;1/100 der Icnirp-Grenzwerte&quot; adressiert der Schwede die Anlagegrenzwerte in der Schweiz, allerdings bezogen auf die Leistungsflussdichte. Der Bezug auf die in der Schweiz gängigere elektrische Feldstärke verkleinert das Größenverhältnis zwar auf &quot;1/10 der Icnirp-Grenzwerte&quot;, das ändert aber nichts daran, dass die Sperrzone mit den Anlagegrenzwerten 10-mal größer sein muss als ohne die Anlagegrenzwerte.</p>
<p>Was bedeutet das im Klartext? Mit 28-GHz-Kleinzellen bekommt die Schweiz an manchen Standorten ein Problem, die Anlagegrenzwerte einzuhalten. Denn wenn z.B. in Deutschland oder Frankreich die Icnirp-Grenzwerte schon in 1,5 Meter Abstand zur Antenne eingehalten werden, sind in der Schweiz für die gleiche Antenne 15 Meter Abstand erforderlich. Stehen aber nur z.B. 10 Meter Abstand zur Verfügung, kann die Antenne trotzdem montiert werden, darf dann aber nur mit reduzierter Sendeleistung strahlen. Die Montageprobleme sind somit überschaubar und nicht unlösbar, sondern eher lästig. Ob die 28-GHz-Probleme in der Schweiz einen neuen politischen Anlauf zur Lockerung der Anlagegrenzwerte bewirken, wird sich zeigen. Ich sehe dies nicht. </p>
<p>In Anbetracht von Jakobs absurder Drohung &quot;<em>Es wird nur noch wenige Wochen dauern bis die ICNIRP ihre Grenzwert-Empfehlung von 60 auf 90V/m erhöht</em>&quot; kann ich nur feixen:</p>
<p>► Ganz egal, was der Ex-Elektriker da geraucht haben mag, es war zu stark für ihn.<br />
► Guter Wein wird mit den Jahren besser, Jakobs Blödsinn von 2019 ist auch 2025 noch Blödsinn.<br />
► Ich setze zehn Träger Franziskaner Hefe-Weißbier auf Icnirp, dass sie weder in wenigen Wochen, noch Monaten oder Jahren den maximalen HF-EMF-Grenzwert auf 90 V/m anheben werden.</p>
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<pubDate>Sat, 22 Nov 2025 18:08:20 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (21): Vertauschung stillschweigend beseitigt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Jakob glaubt, er habe ein Bundesgerichtsurteil vor sich, bei dem Swisscom sich als Beschwerdeführer gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts im Kanton Genf wendet. Besagtes Bundesgerichtsurteil (<a href="https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=1C_113%2F2024&amp;rank=1&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F16-06-2025-1C_113-2024&amp;number_of_ranks=342">1C_113/2024 vom 16. Juni 2025</a>) bestätigt diese Darstellung des Ex-Elektrikers nicht. Dem Urteil zufolge ist es genau andersherum. Beschwerdeführer ist die Gemeinde Perly-Certoux im Kanton Genf, Beschwerdegegner ist Swisscom.</p>
</blockquote><p>Gigaherz-Jakob hat seine Vertauschung inzwischen völlig geräuschlos berichtigt. Unschön: Kein Hinweis, kein aktualisiertes Publikationsdatum deutet darauf hin, dass auf der Seite etwas nachträglich verändert wurde. Ich erlaube mir deshalb, unten die Vertauschung von Beschwerdeführer und Beschwerdegegner mit einem Screenshot der fehlerhaften Seite zu belegen. Die berichtigte Seite kann man sich <a href="https://www.gigaherz.ch/der-zutrittscode-zum-irrgarten1c_113-2024/"><span class="underline">hier</span></a> anschauen.</p>
<p><img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/uploaded/2025093010014568dbaa8939ba5.jpg" alt="[image]" width="600" height="346" /></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75042</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75042</guid>
<pubDate>Tue, 30 Sep 2025 10:09:15 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (21): Beschwereführer mit -gegner verwechselt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Behauptung</strong>: <em>Die Mobilfunkbetreiber fuchteln den unteren Instanzen bereits wie wild mit einem neuen Bundesgerichtsurteil 1C_113/2024 vom 16.Juni 2025 unter der Nase herum, welches sie gegen ein Urteil des Staatsgerichtshofs Genf erstritten haben. Es handelt sich um die Beschwerde der Swisscom gegen das Urteil des Gerichtshofs des Kantons Genf, Verwaltungskammer, vom 9. Januar 2024 (ATA/11/2024 – A/2263/2022-LCI).<br />
Diese neuesten Erleuchtungen aus Lausanne würden wohl zur Freude der Mobilfunkbetreiber alle bisherigen, durch das Bundesgericht erstellten Hürden bei der Anwendung des Korrekturfaktors in den Leistungsangaben zu adaptiven Sendeantennen, ausser Kraft setzen und die Bevölkerung über die unverschämte, hinterlistige Lockerung der Strahlungsgrenzwerte weiterhin im Dunkeln lassen.</em><br />
<strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.gigaherz.ch/der-zutrittscode-zum-irrgarten1c_113-2024/">Der Zutrittscode zum Irrgarten:1C_113/2024</a><br />
<strong>Jahr</strong>: 2025</p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Wie üblich lehnt Gigaherz-Jakob sich bei seinen Attacken weit aus dem Fenster und wie üblich fällt er dabei auch hinaus. Diesmal aber besonders tief, da der (erste) Irrtum, der ihm unterlief, ungewöhnlich gravierend ist. Jakob glaubt, er habe ein Bundesgerichtsurteil vor sich, bei dem Swisscom sich als Beschwerdeführer gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts im Kanton Genf wendet. Besagtes Bundesgerichtsurteil (<a href="https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=1&amp;from_date=&amp;to_date=&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=1C_113%2F2024&amp;rank=1&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F16-06-2025-1C_113-2024&amp;number_of_ranks=342">1C_113/2024 vom 16. Juni 2025</a>) bestätigt diese Darstellung des Ex-Elektrikers nicht. Dem Urteil zufolge ist es genau andersherum. Beschwerdeführer ist die Gemeinde Perly-Certoux im Kanton Genf, Beschwerdegegner ist Swisscom. Richtig ist, dass die Beschwerde der Gemeinde vom Bundesgericht abgewiesen wurde und somit Swisscom als Sieger aus dem Verfahren hervorgeht.</p>
<p>Die peinliche Verwechslung, die Jakob unterlaufen ist, meldet erhebliche Zweifel an seinen übrigen Ausführungen an. Doch weil es nicht viel Mühe machte, habe ich mir noch seine nächsten beiden Behauptung angesehen, die da lauten:</p>
<p><strong>Behauptung</strong>: <em>In ihren Erwägungen E3.3.2 A, Absatz 2 schreibt das Bundesgericht, Zitat: Vor dem 8. Juli 2021 wurde die Strahlung adaptiver Antennen wie bei nicht adaptiven Antennen anhand des maximalen Kommunikations- und Datenverkehrs bei maximaler Sendeleistung bewertet, d. h. auf der Grundlage von Antennendiagrammen, die den maximal möglichen Antennengewinn für jede Senderichtung berücksichtigen („Worst-Case-Szenario“). Ende Zitat.</em></p>
<p><em><strong><span style="color:#666;">Welch ein funktechnischer Unsinn.</span></strong><br />
Auf Grund von Antennendiagrammen lässt sich niemals ein Antennengewinn feststellen sondern ein Dämpfungsfaktor in dB, welcher aus der Abweichung der Senderichtung zu einem OMEN entsteht. Das ist kein Gewinn an Feldstärke, sondern ein Verlust.<br />
Wer bereits über die einfachsten Regeln einer Strahlungsberechnung stolpert, sollte sich nicht anmassen, über gut fundierte und recherchierte Beschwerden von besorgten Anwohnerinnen und Anwohnern zu urteilen.<br />
Wo immer das Bundesgericht oder die Gerichtsschreiberin diesen Satz abgeschrieben haben mag, dieser ist völlig unzutreffend. Ein Antennengewinn entsteht ausschliesslich durch die unveränderbaren, unbeeinflussbaren internen Reflektoren einer Sendeantenne und ist ausschliesslich aus den Tabellen in den funktechnischen Datenblättern der Antennenhersteller eruierbar.  Die abgestrahlte Leistung in Watt ERP einer Sendeantenne ergibt sich aus der zugeführten Leistung in Watt multipliziert mit dem Antennengewinn für das entsprechende Frequenzband.</em></p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Jakobs Empörung kann ich nicht nachvollziehen, denn seiner eigenen Darstellung zufolge hat das Bundesgericht nirgends behauptet, aufgrund von Antennendiagrammen lasse sich ein Antennengewinn feststellen. Das Gericht stellte lediglich fest, die Antennendiagramme würden den maximal möglichen Antennengewinn für jede Senderichtung <span class="underline">berücksichtigen</span>. Bei <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Antennendiagramm">Wikipedia</a> lautet dieser Sachverhalt mit anderen Worten: Die meistens durch ein Messprogramm gezeichnete Kurve [Antennendiagramm] zeigt also bei einer Sendeantenne maßstabsgerecht die Orte mit gleicher Leistungsdichte rings um die Sendeantenne herum an. Ich wüsste jetzt nicht, was daran falsch sein soll.</p>
<p>Jakob betreibt aus meiner Sicht Haarspalterei, übersieht dabei jedoch, dass die Originalsprache des Urteils Französisch ist. An einer Übersetzung, die ein Automat ins Deutsche vorgenommen hat, Haare zu spalten, halte ich für äußerst riskant und deshalb für verfehlt. Denn wenn schon Haarspalterei betrieben werden muss, um das Bundesgericht anzuschwärzen, dann bitte nur am Originaltext.</p>
<p><strong>Behauptung</strong>: [Jakob zitiert das Bundesgericht] <em>[...] Entgegen der Auffassung des Gerichtshofs (Genf) ist es nicht erforderlich, den Korrekturfaktor KAA und den ERPmax im standortspezifischen Datenblatt anzugeben. Durch die Angabe der Anzahl der Subarrays wird automatisch der maximale Korrekturfaktor festgelegt, der dann während des Betriebs der Antenne angewendet werden kann. Die Angabe der ERPmax ist ebenfalls unnötig, da sie sich aus einer einfachen mathematischen Operation ergibt, nämlich der Multiplikation der ERPn mit dem maximalen Korrekturfaktor, der durch die Anzahl der Subarrays bestimmt wird (Ergänzung BAFU 2021 Ziff. 3.3.3). Ende Zitat</em></p>
<p><em><span style="color:#666;"><strong>Das ist nebst funktechnischem auch noch mathematischer Unsinn.</strong></span><br />
Die maximal erlaubte ERP ergibt sich nicht aus der Multiplikation der ERPn mit dem maximalen Korrekturfaktor KAA, sondern aus der Multiplikation der ERPn mit dem reziproken Wert des maximalen Korrekturfaktors. Falls der maximale KAA 0,2 beträgt ist der reziproke Wert 1/0,2=5</em></p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Dieser Punkt geht an Jakob, denn die Darstellung des Bundesgerichts steht nicht im Einklang mit dem <a href="https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/65384.pdf">Nachtrag vom 23. Februar 2021</a> zur Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV). Dort heißt es im Abschnitt 3.3.3 klipp &amp; klar:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Die massgebende Sendeleistung ERPn der adaptiven Antenne n beträgt also</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>ERP<span style="font-size:smaller;">𝑛</span> = K<span style="font-size:smaller;">AA</span> × ERP<span style="font-size:smaller;">max,𝑛</span></strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>wobei K<span style="font-size:smaller;">AA</span> dem Korrekturfaktor [Werte von 0,1 bis 1; Anm. Postingautor] und ERP<span style="font-size:smaller;">max,n</span> der maximalen Sendeleistung ERP entspricht, für die der maximale Antennengewinn herangezogen wurde.</strong></em></span></p>
<p>Für die maßgebende Sendeleistung ERPn gilt also immer: ERPn ≤ ERPmax,n. Die Rechenoperation des Bundesgerichts widerspricht dieser Bedingung. Erst mit Jakobs Berichtigung, die Multiplikation von ERPn mit dem Kehrwert von KAA vorzunehmen, wird die Bedingung erfüllt.</p>
<p>Der Fehler des Bundesgerichts ist ein Fakt und lässt sich nicht schönreden. Aus meiner Sicht müssen sich die drei Bundesrichter jedoch nicht in ihr Schwert stürzen. Denn, weil sie sehr genau auf ihre Quelle verweisen (Nachtrag vom 23.02.2021 zur NISV, Abschnitt 3.3.3), lässt sich der Flüchtigkeitsfehler dort für jeden, der erfolgreich die Grundschule besucht hat und Gleichungen umstellen kann, mühelos erkennen.</p>
<p>Seit 20 Jahren fetze ich mich nun mit Gigaherz-Jakob und in dieser langen Zeit musste ich dem Ex-Elektriker rückblickend kein einziges Mal recht geben. Jetzt hat er es geschafft. Und das mit 87 oder 88 Jahren. Gratulation, ich bin beeindruckt. Daraus leite ich jedoch keine Verpflichtung ab, mich um 22:40 Uhr mit den übrigen Ausführungen seines Artikels zu beschäftigen. Vielleicht will ich auch nur die Illusion behalten, dass Jakob seinen zweiten Treffer mit 107 oder 108 Jahren  landet <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" />.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75039</link>
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<pubDate>Sat, 27 Sep 2025 20:48:30 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (19): Als die Heilige sich mit dem Teufel einließ (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><strong>Behauptung</strong>: <em>In der vorliegenden umfassenden systematischen Übersichtsarbeit von Mevissen und ihrem Team, wird erstmals ein klarer Level aufgezeigt, ab welchem hochfrequente elektromagnetische Strahlung, zu welcher auch die Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen gehört, als krebserzeugend einzustufen ist. Es sind dies: 2.5Milliwatt/m2  entsprechend 1V/m oder 2.7mA/m.</em></p>
</blockquote><p>Meike Mevissen ist wegen ihrer jüngsten Review für die WHO die neue Säulenheilige von Gigaherz-Jakob. Allerdings nur deshalb, weil Jakob in die Review dilettantisch Sachverhalte hineininterpretiert, welche die Review gar nicht hergibt. Derartige Kunststücke sind für den Ex-Elektriker Jakob seit etwa 30 Jahren typisch.</p>
<p>Alexander Lerchl ist für Jakob das Gegenteil von Mevissen, nämlich der Urvater des Bösen. Sobald Jakob auch nur den Hauch einer Chance sah, dem Bremer Professor in die Wade zu beißen, schnappte er zu. Seinen ersten Wadenbiss dokumentierte Jakob auf seiner Website am <a href="https://www.gigaherz.ch/wissenschaft-und-wahrheit-in-der-mobilfunkforschung/">8. September 2008</a>.</p>
<p><strong>Was Jakob nicht weiß</strong>: Sein Todfeind und seine Angebetete <a href="https://www.emf-portal.org/de/article/1368">forschten 1994 gemeinsam</a> an den Wirkungen schwacher Magnetwechselfelder auf die nächtliche Melatonin-Produktion und Mamma-Karzinogenese von Ratten. Es wurden keine signifikanten Unterschiede zwischen den Gruppen (exponierte Nager und scheinexponierte Kontrollgruppe) bezüglich des generellen Verhaltens, des Körpergewichts, noch für das Gewicht von Leber und Milz gefunden. Auch wurden durch die histopathologische Untersuchung der Tumore keinerlei signifikanten Unterschiede zwischen der MF-exponierten und der scheinexponierten Gruppe offenkundig. Jedoch waren die nächtlichen Melatonin-Werte im Serum bei der MF-exponierten Gruppe signifikant herabgesetzt.</p>
<p>Was könnte Jakob daraus lernen? Die wissenschaftliche Realität ist viel komplexer, als die populistische Szene um Jakob sie gerne darstellt. Maßgebliche Personen sind nicht auf ewig &quot;Heilige&quot; oder &quot;Teufel&quot;, sondern Wissenschaftler, die sich mit wechselnden Methoden, Fragestellungen und Daten auseinandersetzen – und die dabei zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen können.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=75017</link>
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<pubDate>Thu, 18 Sep 2025 14:48:29 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (19): 1 V/m ist Schwellenwert für Krebsentstehung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><strong>Behauptung</strong>: <em>In der vorliegenden umfassenden systematischen Übersichtsarbeit von Mevissen und ihrem Team, wird erstmals ein klarer Level aufgezeigt, ab welchem hochfrequente elektromagnetische Strahlung, zu welcher auch die Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen gehört, als krebserzeugend einzustufen ist. Es sind dies: 2.5Milliwatt/m2  entsprechend 1V/m oder 2.7mA/m.</em></p>
</blockquote><p>Mit seiner dumm-dreisten Falschbehauptung, die schweizerische Wissenschaftlerin Meike (nicht Mike) Mevissen habe gezeigt, ab einer HF-EMF-Feldstärke von 1 V/m herrsche Krebsgefahr, strapaziert Gigaherz-Jakob das Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit wieder einmal bis an die Belastungsgrenze. Auslöser für meinen Kommentar ist dieser <a href="https://www.gigaherz.ch/staatliche-dressur-von-kleinkindern/">neue Beitrag</a> Jakobs. Er wiederholt darin seine Falschbehauptung und erweckt den Eindruck, er habe u.a. damit einen besorgten Vater dazu gebracht, seinen 4-jährigen Sohn nicht in die Obhut eines Kindergartens zu geben. Denn angeblich habe der Vater in dem Kindergarten eine Exposition von 6,5 V/m gemessen und nun Sorge, sein Sohn werde dort krebsverdächtig verstrahlt. In der Schweiz sind in den meisten Kantonen Eltern verpflichtet, Kinder ab vier Jahren für zwei Jahre in einen Kindergarten zu geben, der Elemente einer Vorschule hat.</p>
<p>Alternativ wiederholt Jakob seine Falschbehauptung nur zu dem Zweck, um mit seinem Scheinwissen ein bisschen anzugeben. In diesem Fall weiß der besorgte Vater nichts von Mevissens Review und der hanebüchenen Fehlinterpretation Jakobs. Die EMF-Phobie des Mannes hat dann andere Ursachen.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 13 Sep 2025 13:12:34 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (20): &quot;Lebenserwartung sank beträchtlich&quot; (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><blockquote><p>Allerdings nimmt es die KI zuweilen mit der Wahrheit nicht so genau, man darf ihr nicht unbesehen vertrauen. Das hat sie mit Jakob gemeinsam.</p>
</blockquote></blockquote><blockquote><p>Wäre es folglich nicht eine hübsche Idee den User KI in diesem Forum als KobI zu bezeichnen? <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/wink2.gif" alt=":wink:" /></p>
</blockquote><p>Sie meinen als Kreuzung von <strong>KI</strong> mit Jak<strong>ob</strong>? Ja, das ist tatsächlich eine hübsche Idee <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/biggrin.png" alt=":-D" /> . Gegen deren prompte Umsetzung habe ich nur einen einzigen Einwand: Teilnehmer &quot;KI&quot; ist ohne große Hirnakrobatik von jedermann, auch von nicht registrierten Besuchern, als Künstliche Intelligenz erkennbar, was auf Teilnehmer &quot;KobI&quot; eher nicht zuträfe.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 02 Aug 2025 14:54:42 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (20): &quot;Lebenserwartung sank beträchtlich&quot; (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Allerdings nimmt es die KI zuweilen mit der Wahrheit nicht so genau, man darf ihr nicht unbesehen vertrauen. Das hat sie mit Jakob gemeinsam.</p>
</blockquote><p>Wäre es folglich nicht eine hübsche Idee den User KI in diesem Forum als KobI zu bezeichnen? <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/wink2.gif" alt=":wink:" /></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 21:40:17 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>e=mc2</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (20): &quot;Lebenserwartung sank beträchtlich&quot; (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><a href="https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2025/07/1000-Jahre-Schwarzenburg.pdf">Hans-U. Jakobs Gegendarstellung</a> zum &quot;Senderkrieg&quot;, wie dieser im Buch dargestellt wird, gibt es gratis als 24-seitiges PDF.</p>
</blockquote><p>Und in diesem PDF behauptet Hans-U. Jakob gleich auf Seite 1 fröhlich locker:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>[...] Dank der Jonosphären-Reflektion konnte von der Ebene von Mamishaus aus mit einigen 100Kilowatt, praktisch jeder Punkt auf der Erde mit Swissness besendet werden. In 4 Hopsen sogar bis Neuseeland. Die einigen hundert Kilowatt an elektromagnetischer Hochfrequenz-Strahlung taten der Gesundheit der Anwohnerschaft jedoch gar nicht gut. Die Lebenserwartung sank beträchtlich. [...]</strong></em></span></p>
<p><span style="font-size:large;">Soso, die Lebenserwartung sank also beträchtlich ...</span></p>
<p>Vor zwei Jahren wäre mir der Aufwand wohl zu groß gewesen, die Behauptung Jakobs zu prüfen, mit ChatGPT habe ich jedoch inzwischen einen Schildknappen, der solche Prüfungen in Sekunden erledigt. Allerdings nimmt es die KI zuweilen mit der Wahrheit nicht so genau, man darf ihr nicht unbesehen vertrauen. Das hat sie mit Jakob gemeinsam.</p>
<p><strong>Frage an die KI</strong>: Haben die Studien zum Kurzwellensender Schwarzenburg in der Schweiz ergeben, dass die Lebenserwartung der Anwohner wegen der Funkeinwirkung beträchtlich zurückging?</p>
<p>Für die folgende Auskunft benötigte ChatGPT fünf Sekunden:</p>
<p><em>Die Kurzwellensender-Studien aus Schwarzenburg haben keinen belastbaren Beleg dafür geliefert, dass die Lebenserwartung der Anwohner durch die HF-Exposition beträchtlich reduziert wurde. Konkret gilt:</em></p>
<p><em><strong>Epidemiologische Mortalitäts­studien</strong><br />
In der umfassenden BAFU-Übersicht „Hochfrequente Strahlung und Gesundheit“ (2002) wurden verschiedene Mortalitäts­analysen verglichen (Tabelle 32). Für exponierte Gruppen – etwa amerikanische Radartechniker im Koreakrieg – zeigte sich kein signifikant erhöhtes Sterberisiko gegenüber Nicht-Exponierten (z. B. Robinette et al. 1980) (<a href="https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/elektrosmog/uw-umwelt-wissen/hochfrequente_strahlungundgesundheitbewertungvonwissenschaftlich.pdf.download.pdf/hochfrequente_strahlungundgesundheitbewertungvonwissenschaftlich.pdf?utm_source=chatgpt.com">Quelle</a>)</em></p>
<p><em><strong>Anwohner­bevölkerung Schwarzenburg</strong><br />
In einem oft zitierten Rundbrief (Gigaherz 2014) wird zwar eine um drei Jahre niedrigere Lebenserwartung der Gesamt­bevölkerung Schwarzenburg im Vergleich zur Schweizer Durchschnittsbevölkerung genannt. Diese Differenz lässt sich jedoch nicht kausal auf den Kurzwellensender zurückführen, sondern ist – wie lokal dokumentiert – mit einer giftbelasteten Deponie in Zusammenhang zu bringen, die bis in die 1980er Jahre Abfälle im Raum Biel/Schwarzenburg enthielt. (<a href="https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2014/08/88.-Rundbrief.pdf?utm_source=chatgpt.com">Quelle</a>)</em></p>
<p><em><strong>ICNIRP-Kritik und US-Embassy-Daten</strong><br />
Selbst in kritischen Bewertungen der ICNIRP-Guidelines wird eingeräumt, dass es keine Hinweise auf eine verkürzte Lebenserwartung oder veränderte Todesursachen bei Berufs- oder Anwohnergruppen rund um Schwarzenburg gab. Eine Analyse von 1 800 Angestellten und 3 000 Angehörigen der US-Botschaft in exponierten Berufen ergab keinen Effekt auf Lebensdauer oder Todesursachen (<a href="https://downloads.regulations.gov/EERE-2022-BT-STD-0022-0110/attachment_23.pdf?utm_source=chatgpt.com">Quelle</a>).</em></p>
<p><em><strong>Zusammenfassung</strong></em></p>
<p><em>► Keine epidemiologisch belegte Verlängerung oder Verkürzung der Lebenserwartung durch den Senderbetrieb.</em></p>
<p><em>► Beobachtete Unterschiede in der Mortalität der Region sind auf andere Umweltfaktoren zurückzuführen.</em></p>
<p><em>► Internationale Reviews und Leitlinien stufen Schwarzenburg als klassisches, aber „unbedenkliches“ Beispiel für HF-Exposition ein.</em></p>
<p><em><strong>Fazit</strong>: Studien bestätigen nicht einen kausalen Zusammenhang zwischen der Kurzwellensender-Belastung in Schwarzenburg und einer merklichen Reduktion der Lebenserwartung der Anwohner.</em></p>
<p><strong>Kommentar</strong>: Die Entgegnung der KI auf Jakobs Behauptung habe ich diesmal nicht geprüft. Warum nicht? Dazu fehlte mir heute der Antrieb. Es könnte ja auch mal Jakob derjenige sein, der versucht, seinem neuen Widersacher Fehler nachzuweisen. Anstelle der KI hätte ich situationsgelenkt allerdings anders recherchiert und mir wahrscheinlich Jakobs krude <a href="https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2014/08/88.-Rundbrief.pdf?">Grabsteinanalysen</a> (Seite 10f) durch den Kopf gehen lassen.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=74908</link>
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<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 18:25:08 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (20): 1000 Jahre Schwarzenburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><strong>Behauptung</strong>: <em>Ich habe es befürchtet und es hat sich nach der Lektüre des Buches «1000 Jahre Schwarzenburg» bewahrheitet.</em></p>
</blockquote><p>Besagtes Buch kann am Schalter der Gemeinde, im Regionalmuseum Gantrisch und in der <a href="https://schmiedgassebuch.ch/de/kontakt">Buchhandlung Schmiedgasse</a> (Postversand) bezogen werden, zum Preis von 49 Franken (<a href="https://schwarzenburg2025.ch/wp-content/uploads/2025/06/Schwburg1000_Buch_195x265_78_LeseprobeWeb.pdf">Leseprobe</a>).</p>
<p><a href="https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2025/07/1000-Jahre-Schwarzenburg.pdf">Hans-U. Jakobs Gegendarstellung</a> zum &quot;Senderkrieg&quot;, wie dieser im Buch dargestellt wird, gibt es gratis als 24-seitiges PDF.</p>
<p><span style="font-size:large;">Der Fluch von Schwarzenburg</span></p>
<p>Fast könnte man meinen, auf Schwarzenburg laste ein Fluch. Als Strafe für die Desinformation zum &quot;Risiko Mobilfunk&quot;, die Hans-U. Jakob von Schwarzenburg aus jahrzehntelang in die verdutzte Welt hinausposaunte.</p>
<p>Denn Schwarzenburg feiert sein 1000-jähriges Bestehen (nicht: Reich) fünf Jahre zu früh. Ursprünglich dachte man in dem Ort, dieser sei 1025 erstmals urkundlich erwähnt worden. Genau wusste es aber niemand. So wie Hans-U. Jakob, der seine Vermutungen und Behauptungen allerdings gerne als Tatsachen verkleidet. Erst als die Feierlichkeiten zur 1000-Jahr-Feier unaufhaltsam näher rückten, entdeckte ein Archäologe und Historiker zum kollektiven Entsetzen der Planungsgruppe: Die erste urkundliche Erwähnung datiert zweifelsfrei auf das Jahr 1030. Doch da waren die Arbeiten an der Chronik «1000 Jahre Schwarzenburg» schon so weit fortgeschritten, dass die Gemeinde kurzerhand entschied: Das Buchprojekt wird weitergeführt und das Jubiläum wie geplant 2025 gefeiert.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 17:12:51 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (20): 1000 Jahre Schwarzenburg (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Behauptung</strong>: <em>Ich habe es befürchtet und es hat sich nach der Lektüre des Buches «1000 Jahre Schwarzenburg» bewahrheitet.<br />
Das 4-köpfige Redaktionsteam, zur Zeit des «Schwarzenburger Senderkrieges» noch im Kindesalter, oder noch nicht in der Region wohnhaft, ist einmal mehr der Mär aufgesessen, der Kurzwellensender Schwarzenburg von Schweizer-Radio-International sei aus wirtschaftlichen Gründen und nicht wegen schweren Gesundheitsschäden in der umliegenden Bevölkerung und schon gar nicht etwa wegen des Volksaufstandes vom 1987-1998 abgebrochen worden. [...]</em><br />
<strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.gigaherz.ch/1000-jahre-schwarzenburg/">https://www.gigaherz.ch/1000-jahre-schwarzenburg/</a><br />
<strong>Jahr</strong>: 2025</p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Seit Stilllegung des Kurzwellensenders Schwarzenburg 1998 versucht sich Hans-U. Jakob in der Geschichtsklitterung. Anlass der Stilllegung seien eklatante gesundheitliche Probleme der Bevölkerung in näheren Umkreis des Senders gewesen. Jakob ist weit und breit der einzige, der dies seit bald 30 Jahren immer mal wieder predigt. Was es an Gegenargumenten gibt habe ich <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=51792">in diesem Strang</a> zusammengetragen. Muss man nicht alles lesen, denn die wichtigste Erwiderung auf Jakobs Behauptung ist schon einleuchtend genug:</p>
<p>► Mit dem Ende des Kalten Krieges in den 90er-Jahren und dem Aufkommen des Internets entfiel die Notwendigkeit, im Unterhalt teure Kurzwellen-Großsender zu betreiben. Dies hatte nicht nur die Stilllegung des Senders Schwarzenburg in der Schweiz zur Folge. Weltweit machte vielmehr nach und nach ein KW-Großsender nach dem anderen dicht, auch solche, bei denen kein wildgewordener Funkgegner die Bevölkerung aufgewiegelt hat.</p>
<p>In seinem Beitrag kokettiert Jakob gegen Ende damit, sein Archiv mit Beweismaterial aus der Zeit 1987 bis 1998 umfasse 18 Bundesordner und sei unterdessen an einem sicheren Ort untergebracht. Und wenn er 28 oder 38 Ordner vergraben hätte, macht dies Jakob nicht glaubwürdiger. Denn wie hier im Forum zahlreiche Episoden belegen, ist nicht ein Mangel an Informationen Jakobs größtes Problem, sondern die fehlerfreie Rezeption von angebotener Information. Wenn einer in der Szene organisierter Mobilfunkgegner die Gabe hat, selbst einfache Sachverhalte gründlich falsch zu verstehen, dann ist das Hans-U. Jakob der allzeit Vernagelte.</p>
<p><strong>Hintergrund</strong><br />
<a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=50643">Gigaherz-Präsident: Das peinliche Schneiderlein</a></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=74906</link>
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<pubDate>Fri, 01 Aug 2025 11:04:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>Dichotomie der Straftaten: Verbrechen vs. Vergehen (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Verglichen mit dem Level von 1V/m, welcher laut Mevissen und ihrem Team als krebserzeugend angesehen wird, muss dies als Verbrechen bezeichnet werden!</p>
</blockquote><p>Für Gigaherz-Jakob sind sowieso alle, die nicht seiner Meinung sind, &quot;Verbrecher&quot; <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/yes.gif" alt=":yes:" />.</p>
<p>Die Justiz ist da pingeliger, sie differenziert zwischen &quot;Verbrechen&quot; und &quot;Vergehen&quot;, die Trennlinie ist das Mindestmaß der Strafdrohung:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Während im allgemeinen Sprachgebrauch als „Verbrechen“ häufig untechnisch Straftaten jedweder Art bezeichnet werden und „Verbrecher“ dementsprechend nicht selten als Synonym für „Straftäter“ gebraucht wird, wird im juristischen Sprachgebrauch strikt zwischen Vergehen und Verbrechen unterschieden. Maßgeblich für die Unterscheidung ist gemäß § 12 Strafgesetzbuch (StGB) dabei das Mindestmaß der Strafdrohung beim jeweiligen Delikt: Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, Vergehen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bedroht sind. Für sämtliche Straftaten gilt damit, dass sie entweder in die eine oder die andere Kategorie fallen – sog. Dichotomie der Straftaten (Heger Rn. 1). [...] (<a href="https://www.bundestag.de/resource/blob/1075366/dc9b1917cdaa56598d9ffc9d58173a9c/Strafrecht-im-Koalitionsvertrag-Verbrechen-und-Vergehen.pdf">Quelle</a>).</strong></em></span></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=74697</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=74697</guid>
<pubDate>Wed, 21 May 2025 12:26:27 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (19): 1 V/m ist Schwellenwert für Krebsentstehung (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Behauptung</strong>: <em>In der vorliegenden umfassenden systematischen Übersichtsarbeit von Mevissen und ihrem Team, wird erstmals ein klarer Level aufgezeigt, ab welchem hochfrequente elektromagnetische Strahlung, zu welcher auch die Strahlung aus Mobilfunk-Sendeanlagen gehört, als krebserzeugend einzustufen ist. Es sind dies: 2.5Milliwatt/m2  entsprechend 1V/m oder 2.7mA/m.<br />
[...]<br />
Da das schweizerische Mobilfunknetz vorwiegend aus gemischten Anlagen besteht, gilt für Daueraufenthalt gesetzlich ein Level von 5V/m. Dieser wird vom Bundesgericht der Bevölkerung sogar noch als Vorsorge-Wert ohne wissenschaftlichen Hintergrund verkauft. (!!)<br />
Verglichen mit dem Level von 1V/m, welcher laut Mevissen und ihrem Team als krebserzeugend angesehen wird, muss dies als Verbrechen bezeichnet werden!</em><br />
<strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.gigaherz.ch/die-3-stufen-der-eskalation/">Die 3 Stufen der Eskalation</a><br />
<strong>Jahr</strong>: 2025</p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Gigaherz-Jakob (87) fantasiert wieder einmal. Es gibt nicht den geringsten Hinweis darauf, dass Mevissen et al. eine Exposition ab 1 V/m aufwärts als &quot;krebserzeugend&quot; betrachten. Jakob interpretiert diese Behauptung fälschlich und geradezu bösartig in Ausführungen der Arbeitsgruppe Mevissen hinein, weil er die Zusammenhänge um die genannte Feldeinwirkung inhaltlich nicht verstanden hat.</p>
<p>In der Review von Mevissen et al. wird tatsächlich eine einfallende elektrische Feldstärke von mindestens 1 V/m (entspricht 2,5 mW/m²) genannt, jedoch nicht als Schwellenwert für Krebs, sondern als ein Einschlusskriterium für die Primärstudien der Review. Die Arbeitsgruppe schließt mit diesem Kriterium Primärstudien aus, die Versuchstiere nur schwach mit Feldstärken unter 1 V/m befeldet haben. Warum das? Weil bei derart geringen Feldstärken ein substanzieller Unterschied zur allgegenwärtigen Hintergrundexposition nicht mehr gewährleistet ist. Das bedeutet, dass der Expositionsunterschied zwischen einer gezielt befeldeten Verumgruppe und einer nur der Hintergrundstrahlung ausgesetzen Kontrollgruppe nicht mehr groß genug ist, um überhaupt valide Aussagen treffen zu können.</p>
<p>Im <a href="https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0160412022000320">Protokoll ihrer Review</a> erklären Mevissen et al. ausdrücklich: Wir werden nur Studien berücksichtigen, wenn diese im Fernfeld (am Tier) einen Expositionspegel von &gt;1 V/m zeigen und der Expositionspegel mindestens um den Faktor 10 (Leistungsflussdichte) oder √10 (Feldstärke) über dem Hintergrundwert liegt. Für den Fall, dass kein spezifischer Hintergrund-Expositionspegel angegeben ist, nehmen wir einen Wert von 0,25 mW/m² (entspricht 0,3 V/m bzw. 0,9 mA/m) als Hintergrund-Expositionspegel an.</p>
<p>Damit ist alles gesagt. Wie Ex-Elektriker Jakob aus diesem im Studienprotokoll unmissverständlich dokumentierten Sachverhalt einen Schwellenwert für die Krebsentstehung (bei Versuchstieren) unter Mobilfunkeinwirkung herausdestillieren konnte, wissen nur er, sein Internist und wahrscheinlich Baron von Münchhausen. Ich habe nur eine für Jakob wenig schmeichelhafte Vermutung. Nicht nur unqualifiziert, sondern verantwortungslos sind Jakobs haltlose Behauptungen, weil er keine Differenzierung zwischen Mensch und Tier vornimmt und so inkauf nimmt, dass seine dumme Schlussfolgerung von verstörten Menschen fälschlich auf Menschen bezogen wird.</p>
<p><span style="font-size:large;">&quot;Es gibt gute Studien und schlechte Studien. Jeder untersucht einfach irgendwas, und in der Summe kommt dann auch irgendwann irgendwo etwas raus.&quot;</span></p>
<p><span style="font-size:smaller;">Sarah Drießen, Leiterin EMF-Portal, <a href="https://medwatch.de/alternativmedizin/wie-mobilfunkgegner-angst-vor-5g-verbreiten/">auf medwatch.de</a></span></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=74691</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=74691</guid>
<pubDate>Sun, 18 May 2025 10:22:50 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (14): GHz-Jakob, beratungsresistenter als Beton (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Sowieso hat der BERENIS Review zu oxidativem Stress als Messlatte für die Evidenzbewertung ausgedient. Früher oder später werden sie Bundesrichter statt den narrativen Review von zwei Personen den <a href="https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0160412024005269">systematischen Review der WHO</a> zitieren müsseen. Diese Arbeit ist für die Evidenzbewertung deutlich höher zu gewichten. Expertenmeinungen haben in der <a href="https://gesundheitsredaktion.ch/lesen/artikel/evidenzpyramide">Evidenzpyramide</a> eine geringe Aussagekraft.</p>
</blockquote><p>Gigaherz-Jakob erzählt sein Märchen über den angeblich falschen vom Schweizer Bundesgericht zitierten Berenis-Newsletter <a href="https://www.gigaherz.ch/oxidativer-stress-who-gibt-gegensteuer/">auch 2025 unbeirrt weiter</a>. Neu ist, dass Jakob die systematische Review von Meyer et al. über oxidativen Stress endlich auf dem Radar hat, nachdem er die kurze Zusammenfassung dieser Review <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=74551">hier entdeckt hat</a>. Doch Jakob kennt nicht den Unterschied zwischen einer narrativen Review und einer systematischen Review und stellt deshalb blauäugig die Frage:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Wie kommen Meyer et al zu gegenteiligen Schlüssen wie BERENIS? Was steckt da alles dahinter?</strong></em></span></p>
<p>Eine sachdienliche Antwort auf seine Frage fällt dem Ex-Elektriker nicht ein, deshalb muss etwas anderes her, um Meyers Review, die von keinem geringeren als der WHO in Auftrag gegeben wurde, einen Kratzer auf der Motorhaube zu verpassen. Zu diesem Zweck muss Jakob seeeehr weit ausholen. Er angelt sich aus den unergründlichen Tiefen des www eine veraltete Grafik, die über die Finanzierung der WHO Auskunft gibt:</p>
<p><img src="https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2025/03/WHO-BFS-2-1024x620.jpeg" alt="[image]"  /></p>
<p>Die Grafik zeigt den Finanzierungsverlauf der WHO von 1960 bis 2021 aufgeschlüsselt nach Mitgliedsbeiträgen (reguläre Mittel) und freiwilligen Zahlungen (Spenden), die zusammen die Gesamtfinanzierung stemmen. Aus der Grafik leitet Jakob Schändliches ab, dass nämlich niemand, aber wirklich niemand glauben soll, die WHO würde auch nur eine einzige Silbe schreiben, die einem der Spender nicht in den Kram passt. Was soll man nur gegen diese schnurgerade Stammtischlogik des Ex-Elektrikers einwenden. Ist Jakob vielleicht entgangen, dass die WHO Meyers Review nur beauftragt hat, selbst aber keine Silbe an Text daran geschrieben hat?</p>
<p>Da ich zunehmend weniger Lust verspüre, Zeit für notorisch beratungsresistente Mobilfunkgegner zu verpulvern, habe ich die KI ChatGPT eingespannt, um Jakobs schlichter Unterstellung etwas entgegenzusetzen:</p>
<p><em>Die Finanzierung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) setzt sich aus Pflichtbeiträgen der Mitgliedsstaaten und freiwilligen Beiträgen zusammen. Die Pflichtbeiträge werden nach der Zahlungsfähigkeit der Länder bemessen und betrugen 2023 insgesamt knapp 0,5 Milliarden US-Dollar. <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Weltgesundheitsorganisation?utm_source=chatgpt.com">Der Großteil des Budgets</a> stammt jedoch aus freiwilligen Beiträgen von Mitgliedsstaaten, Nichtregierungsorganisationen und privaten Spendern.</em></p>
<p><em>Im Zweijahresplan 2022/2023 belief sich das Budget der WHO für spezielle Programme auf 6,726 Milliarden US-Dollar. Die größten freiwilligen Geber waren:​</em></p>
<p><em>► Vereinigte Staaten: über 1 Milliarde US-Dollar​<br />
► Bill and Melinda Gates Foundation: 0,829 Milliarden US-Dollar​<br />
► Deutschland: 0,764 Milliarden US-Dollar​<br />
► Globale Allianz für Impfstoffe und Immunisierung (GAVI): 0,481 Milliarden US-Dollar​<br />
► Europäische Kommission: 0,468 Milliarden US-Dollar​<br />
► Vereinigtes Königreich: 0,352 Milliarden US-Dollar​<br />
► Kanada: 0,177 Milliarden US-Dollar​<br />
► Rotary International: 0,176 Milliarden US-Dollar​</em></p>
<p><em>Die WHO unterteilt ihr Budget grundsätzlich in zwei Hauptbereiche:</em></p>
<p><em>Das <strong>Grundbudget</strong> (Basiskernhaushalt, „Base segment“) wird aus Pflichtbeiträgen der Mitgliedstaaten und einigen flexiblen freiwilligen Beiträgen finanziert. Das Grundbudget deckt die grundlegenden operationellen Kosten der WHO, wie Personal, Verwaltung und Kernaufgaben (z. B. Normensetzung, Krisenmanagement).</em></p>
<p><em><strong>Zweckgebundene Mittel</strong> (Programme Budget, „Specified voluntary contributions“) werden durch freiwillige Zahlungen finanziert, die häufig zweckgebunden sind (z. B. für bestimmte Programme oder Regionen). Beispiele sind globale Initiativen wie Impfprogramme, Krankheitsbekämpfung (z. B. Malaria, Tuberkulose) oder Gesundheitsnotfälle wie Pandemien.</em></p>
<p><em>Wenn in Berichten von „spezifischen Programmen“ oder „special programs“ die Rede ist, sind damit meist diese zweckgebundenen Mittel gemeint, die für spezielle Gesundheitsinitiativen oder Kriseneinsätze verwendet werden.</em></p>
<p><em>Kritiker sehen darin eine gewisse Abhängigkeit der WHO von externen Geldgebern, da freiwillige Beiträge oft an bestimmte Interessen gebunden sind und die WHO somit weniger flexibel agieren kann oder potenziell Interessenkonflikten unterliegt.</em></p>
<p><em>Bei einer Geberveranstaltung im Oktober 2024 im Rahmen des World Health Summit in Berlin konnte die WHO zusätzliche Finanzierungszusagen in Höhe von insgesamt einer Milliarde US-Dollar sichern. Diese Mittel sollen dazu beitragen, das Ziel &quot;Gesundheit für alle&quot; zu erreichen und in den nächsten vier Jahren 40 Millionen vermeidbare Todesfälle zu verhindern.</em> ​</p>
<p><strong>Fazit</strong>: Die Redewendung &quot;Wer zahlt, schafft an&quot; trifft in privatwirtschaftlichen Geschäftsverbindungen durchaus hin und wieder zu, z.B. dann, wenn ein Objekt der Medienlandschaft finanziell stark von einem Inserenten abhängig ist. Im institutionellen Bereich gibt es hingegen in aller Regel Maßnahmen, die den Einfluss von Geldgebern unterbinden oder begrenzen. Die WHO hat 2016 u.a. zu diesem Zweck &quot;Fensa&quot; eingeführt (Framework of Engagement with Non-State Actors). Sollte Jakob dies nicht ausreichen, steht es ihm frei, bedingungslose Spendenzahlungen an die WHO zu leisten, um die Organisation gegenüber Erpressung durch weniger rücksichtsvolle Spender resistenter zu machen. Die 6907 CHF, die Jakob 2009 für <a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=38466">ein bescheuertes Anti-Mobilfunk-Liedchen</a> an das deutsche Hip-Hop-Duo &quot;<a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Die_Bandbreite">Die Bandbreite</a>&quot; verschleuderte, wären bei der WHO mit Sicherheit besser aufgehoben gewesen. Sänger Marcel Wojnarowicz blieb dem Verein Gigaherz zugetan und fabrizierte zur Intensivierung der kolportierten Alarmbotschaften <a href="https://www.gigaherz.tv/5G/video-medien/Die-Bandbreite-Handyphob.mp4">ein albernes Video</a>, das mit dem Kanal gigaherz.tv einen völlig schmerzunempfindlichen Hoster gefunden hat.</p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sun, 23 Mar 2025 16:36:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
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<title>HUJs Irrtümer (18): ChatGPT widerlegt Ex-Gigaherz-Präsident (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p><span class="underline">Hinweis</span>: Bei Quelle 1 bezieht sich der Dämpfungsfaktor auf die Leistung, nicht auf die Spannung (Feldstärke). Dies ist für uns insofern unerheblich, als der Dämpfungsfaktor für Spannung die Quadratwurzel aus dem Dämpfungsfaktor für Leistung ist, der Dämpfungsfaktor damit also noch kleiner wird und nicht etwa größer.</p>
</blockquote><p>Nur der Vollständigkeit halber: Die Dämpfung elektromagnetischer Wellen ist frequenzabhängig und nimmt mit steigender Frequenz zu. Heißt: Wenn Backsteine bei 900 MHz einen bescheidenen Dämpfungsfaktor von 3 aufweisen (wie es bei Quelle 1 der Fall ist), dann ist der Dämpfungsfaktor bei 443,5 MHz (Smartmeter) noch kleiner. Die &quot;Berechnungen&quot; von Gigaherz-Jakob werden damit noch ein Stückchen unzutreffender als sie ohnehin schon sind.</p>
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<pubDate>Wed, 19 Mar 2025 20:49:41 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
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<title>HUJs Irrtümer (18): ChatGPT widerlegt Ex-Gigaherz-Präsident (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Behauptung</strong>: <em>[...] Daraus folgt, dass sich sensible Menschen für Daueraufenthalt, selbst  hinter einer Backsteinmauer, nicht näher als 5m (16m) bei Smartmetern aufhalten können. [...]</em><br />
<strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.gigaherz.ch/die-smartmeter-und-die-bkw/">Die Smartmeter und die BKW</a><br />
<strong>Jahr</strong>: 2024 </p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Der Winter zieht sich zurück, die Tage werden wieder länger. Das begünstigt Zeitgenossen, die viel Blödsinn verbreiten, wenn der Tag lang ist.</p>
<p>In seinem verlinkten Beitrag versucht der Ex-Elektriker Jakob zu &quot;berechnen&quot;, welche HF-EMF-Exposition auf &quot;Elektrosensible&quot; zukommt, wenn in deren Wohnungen oder Häusern Smartmeter vom Typ Omnipower, Fabrikat Kamstrup, eingebaut werden. Dazu muss man wissen, dass &quot;Elektrosensibilität&quot; gemäß vorherrschendem wissenschaftlichen Kenntnisstand keine körperliche Erkrankung ist, sondern eine Phobie und es keinen Kausalzusammenhang gibt zwischen den Beschwerden der Betroffenen und der HF-EMF-Exposition. Unter dieser Maßgabe ist der Beitrag Jakobs auch ohne Detailbetrachtung von A bis Z für den Reißwolf.<br />
 <br />
<span style="font-size:large;">Ex-Gigaherz-Präsident erfindungsreich</span></p>
<p>Als maximal zumutbare Immission (elektrische Feldstärke) für &quot;Elektrosensible&quot; erfindet Jakob den Wert 0,2 V/m, Quellen für seine Behauptung nennt er nicht. Mit Bezug auf Kampstrup behauptet der Ex-Elektriker weiter, die fraglichen Smartmeter würden 5 V/m auf 443,5 MHz emittieren, gemessen in 1 Meter Abstand. Mit diesen Angaben berechnet Jakob die elektrische Feldstärke, die in Abständen von zwei Meter bis 32 Meter auftritt (Freiraum ohne Hindernisse). An dieser Berechnung habe ich nichts auszusetzen, auch Grundschüler hätten dies bewältigen können. Typisch Jakob: In seiner Ergebnisliste nennt er pro Abstand nicht wie erwartet einen Feldstärkewert, sondern in Klammern einen zweiten. Was das soll, erklärt der große Didakt seinen Lesern nicht etwa zu Beginn der besagten Textpassage, sondern zwei Absätze <span class="underline">nach</span> der Passage (die Werte in Klammern gelten dann, wenn in Mehrfamilienhäusern zehn Smartmeter im Zählerschrank sind).<br />
 <br />
<span style="font-size:large;">Wie Jakob gegen seine eigene Backsteinmauer fährt</span></p>
<p>Doch dann wird es vogelwild. Jakob erfindet mal eben schnell eine Backsteinmauer zwischen einem &quot;elektrosensiblen&quot; Bewohner und einem Smartmeter und &quot;berechnet&quot;, dass die Dämpfung einer solchen Mauer &quot;Elektrosensible&quot; nicht schützt, weil erst in fünf Meter Abstand die angebliche Zumutbarkeitsgrenze von 0,2 V/m erreicht wird. Bei zehn Smartmetern im Zählerschrank kommt der Ex-Elektriker gar auf 16 Meter Abstand.</p>
<p>Für die Dämpfung einer Backsteinmauer kann, so Jakob, ein Dämpfungsfaktor von 32 in die Berechnungsformel eingesetzt werden. Wo er die Zahl 32 aufgegabelt hat, verrät er uns nicht.</p>
<p>Da mir dieser Wert verdächtig hoch erschien, habe ich kurz recherchiert und für Backsteine folgende Angaben gefunden:</p>
<p>► Quelle 1: Dämpfung: 5 dB, Dämpfungsfaktor: 3,2 (<a href="https://www.bafu.admin.ch/dam/bafu/de/dokumente/elektrosmog/uv-umwelt-vollzug/aenderung-vollzug-nsv-mobilfunk-wll.pdf.download.pdf/2024-11-22_VH_Mobifunk_Kap._2.3.1_2024_DE.pdf">Link</a>)<br />
► Quelle 2: Dämpfung: 55 % bis 70 %, Dämpfungsfaktor: ca. 3 (<a href="https://www.emf.ethz.ch/de/emf-info/themen/technik/mobilkommunikation/empfindlichkeit-daempfung-stoerfestigkeit-abhoersicherheit-fading">Link</a>)</p>
<p>Zwei Quellen nennen also übereinstimmend einen Dämpfungsfaktor von ca. 3 für Backsteine, Jakob hingegen nennt rd. die 10-fache Dämpfung. Damit fällt Jakob in die selbst gegrabene Grube. Denn weil die tatsächliche Dämpfung der Backsteinwand viel kleiner ist, als von Jakob angenommen, wird die willkürliche Zumutbarkeitsgrenze von 0,2 V/m nicht nach fünf Meter Abstand erreicht, sondern erst nach 14 Metern. Jakob verschenkt bei seiner Panikmache gegenüber Smartmetern ganze neun Meter!</p>
<p>Und wenn sich ChatGPT nicht verrechnet hat, würde in einem Mehrfamilienhaus mit zehn gleichzeitig sendenden(!) Smartmetern die Zumutbarkeitsgrenze erst in rd. 44 Meter Abstand erreicht. Da Mehrfamilienhäuser üblicherweise kleiner sind, müssten &quot;Elektrosensible&quot; möglicherweise in Gartenhäuser umziehen, – wäre an den Behauptungen von Jakob auch nur ein Körnchen wahr <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" />.</p>
<p><span class="underline">Hinweis</span>: Bei Quelle 1 bezieht sich der Dämpfungsfaktor auf die Leistung, nicht auf die Spannung (Feldstärke). Dies ist für uns insofern unerheblich, als der Dämpfungsfaktor für Spannung die Quadratwurzel aus dem Dämpfungsfaktor für Leistung ist, der Dämpfungsfaktor damit also noch kleiner wird und nicht etwa größer.<br />
 <br />
<span style="font-size:large;">ChatGPT vs. Gigaherz-Jakob</span></p>
<p>Müde, die Irrtümer des Hans-U. Jakob zu zerpflücken, habe ich heute einmal etwas Neues ausprobiert und die Arbeit der KI ChatGPT überlassen. Das Ergebnis ist mMn erfrischend. Denn es zeigt, dass, wenn auch mit KI bestimmt viel Schindluder getrieben wird, KI im Gegenzug zur schnellen Bekämpfung von Desinformation verwendet werden kann. ChatGPT reagierte in Sekunden, wofür ich wesentlich länger gebraucht hätte. Und inhaltlich konnte ich in den Ausführungen der KI keine Fehler finden. Die folgenden Ausführungen der KI (kursiv gesetzt) sind leichter zu verstehen, wenn man zuvor den Beitrag von Jakob gelesen hat und in einem separaten Browsertab zum Nachschauen offen lässt:</p>
<p><em>Ein Dämpfungsfaktor von 32 bedeutet, dass die elektrische Feldstärke um diesen Faktor reduziert wird. Das entspricht einer Dämpfung in dB, die wir berechnen können:</em></p>
<p><em>𝐷<span style="font-size:smaller;">dB</span> = 20 ⋅ log<span style="font-size:smaller;">10</span>(32)</em></p>
<p><em>𝐷<span style="font-size:smaller;">dB</span> = 20 ⋅ 1,51 = 30,2 dB</em></p>
<p><em>Das ist eine sehr hohe Dämpfung für eine Backsteinwand bei 450 MHz. Typischerweise liegen die Werte eher zwischen 10 und 20 dB – 30 dB wären eher für massiven Beton oder Metallstrukturen realistisch.</em></p>
<p><em><strong>Überprüfung der Berechnung mit diesem Dämpfungsfaktor</strong></em></p>
<p><em>Wir starten mit der Feldstärke in 2 m Entfernung ohne Wand:</em></p>
<p><em>𝐸<span style="font-size:smaller;">2,frei</span> = 5 ⋅ 1/2 = 2,5 V/m</em></p>
<p><em>Dann wird die Feldstärke durch die Wand um den Faktor 32 reduziert:</em></p>
<p><em>𝐸<span style="font-size:smaller;">hinter der Wand</span> = 2,5/32 = 0,078 V/m</em></p>
<p><em><strong>Vergleich mit der Angabe von 0,44 V/m</strong></em></p>
<p><em>Der Autor gibt eine Feldstärke von 0,44 V/m an, aber mit einem Dämpfungsfaktor von 32 kommen wir nur auf 0,078 V/m.</em></p>
<p><em>Das bedeutet, dass entweder:</em></p>
<p><em>► Der angegebene Dämpfungsfaktor von 32 zu hoch ist. Ein realistischerer Wert wäre etwa 15 dB (≈ Dämpfungsfaktor 5,6), womit man auf 0,44 V/m käme.</em></p>
<p><em>► Die Feldstärke ohne Wand falsch berechnet wurde. Falls der Autor eine andere Ausgangsfeldstärke angenommen hat, könnte das die Diskrepanz erklären.</em></p>
<p><em>► Eine andere Wellenausbreitungsannahme verwendet wurde, z. B. Reflexionen oder Abschwächung in mehreren Stufen.</em></p>
<p><em><span class="underline">Fazit</span>: Mit einem realistischen Dämpfungsfaktor (z. B. 5 bis 10) passt die Berechnung, aber mit 32 würde die Feldstärke auf unter 0,1 V/m sinken. Der Autor hat hier entweder einen Rechenfehler oder einen zu hohen Dämpfungswert für eine Backsteinwand angesetzt.</em></p>
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<pubDate>Thu, 13 Mar 2025 12:24:09 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (17): Verschwörungsfantasien um Urteil 1C_307/2023 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Es handelt es sich mitnichten um ein Grundsatz- oder Leiturteil, sondern um ein wahrhaftes Skandalurteil.</p>
</blockquote><p>Eine lustige Spezialität von Gigaherz-Jakob sind seine selbsterfüllenden Prophezeiungen, die er hin und wieder ausstößt. Nein, das Urteil 1C_307/2023 mag in gewisser Weise für die Schweizer Mobilfunknetzbetreiber wegweisend sein, ein Grundsatz- oder Leiturteil ist es jedoch nicht. Zu dieser Einschätzung der Rechtssache kam bereits die Vorinstanz (Verwaltungsgericht des Kantons Zürich), deren Urteil vom Bundesgericht bestätigt wurde. Das Verwaltungsgericht <a href="https://entscheidsuche.ch/docs/ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00344_2023-05-12.html">bewertete das Gewicht der Rechtssache</a> auf einer fünfstufigen Skala (1 = hohe Bedeutung bis 5 = geringe Bedeutung) mit drei. Ergo hatte sich Jakobs Prophezeiung wieder einmal bereits erfüllt, lange bevor er diese überhaupt ausgestoßen hat <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/smile.png" alt=":-)" />.</p>
<p><strong>Hintergrund</strong><br />
<a href="https://izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=69766">Jakobs schönste selbsterfüllende Prophezeiung: Sehr geehrter Mr. Annan ...</a></p>
]]></content:encoded>
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<pubDate>Sat, 25 Jan 2025 19:41:59 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
<item>
<title>HUJs Irrtümer (17): Verschwörungsfantasien um Urteil 1C_307/2023 (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Behauptung:</strong> <em>[...] Die seltsam anmutende Übereinstimmung von Swissvom und BAFU, liessen uns aufhorchen und vermuten es könnte sich möglicherweise um ein bestelltes Gefälligkeitsurteil handeln, um den seit Monaten durch Einsprachen und Beschwerden blockierten tausenden von Baubewilligungsverfahren für Mobilfunk-Sendeanlagen einen gewaltigen Schub zu verleihen.<br />
Wie richtig wir mit dieser Vermutung lagen zeigen uns nun die inzwischen beschafften Projektunterlagen, die zu diesem angeblichen Leiturteil führten.<br />
Es handelt es sich mitnichten um ein Grundsatz- oder Leiturteil, sondern um ein wahrhaftes Skandalurteil. [...]</em><br />
<strong>Quelle</strong>: <a href="https://www.gigaherz.ch/1c_307-2023-leit-oder-skandalurteil/">1C_307/2023: Leit- oder Skandalurteil?</a><br />
<strong>Jahr</strong>: 2025</p>
<p><strong>Berichtigung</strong>: Vorab kurz ein Kommentar zu der &quot;seltsam anmutenden Übereinstimmung&quot;, die Gigaherz-Jakob bei Swisscom und Bafu erkannt haben will. Tatsächlich beruht Jakobs Witterung auf dem besorgniserregenden Tatbestand, dass beide Verdächtige der Ansicht sind, Eins plus Eins sei Zwei. Im Klartext: Swisscom CEO Christoph Aeschlimann kommentierte erfreut das <a href="https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&amp;type=highlight_simple_query&amp;page=2&amp;from_date=09.12.2024&amp;to_date=09.12.2024&amp;sort=relevance&amp;insertion_date=&amp;top_subcollection_aza=all&amp;query_words=&amp;rank=13&amp;azaclir=aza&amp;highlight_docid=aza%3A%2F%2F09-12-2024-1C_307-2023&amp;number_of_ranks=26">Urteil 1C_307/2023</a> des Bundesgerichts, nun sei der Weg für [die Errichtung] weiterer 1000 Antennen frei und das Bundesamt für Umwelt stimme dem verwerflicherweise zu mit seiner Hoffnung, die hängigen Verfahren zur Baubewilligung von Mobilfunkantennen könnten nun zügig entschieden werden.</p>
<p>Zur Sache ist festzustellen, dass Jakob sich auch diesmal treu geblieben ist und über Dinge urteilt, die er selber nicht verstanden hat, andere aber seinerseits beschuldigt (hier: Bundesrichter), sie hätten den Sachverhalt nicht verstanden. So beruht seine Wertung, das Urteil 1C_307/2023 sei ein &quot;wahrhaftes Skandalurteil&quot; allein auf der Selbstüberschätzung seiner eigenen kognitiven Fähigkeiten. Jakob empört sich, das Bundesgericht versuche den Anschein zu erwecken, es handle sich bei der zu beurteilenden Mobilfunkanlage um eine &quot;Miniatur-Anlage&quot; der Swisscom. Er aber habe mithilfe von Standortdatenblättern herausgefunden, dass es sich um ein &quot;wahres Antennenmonster&quot; der Firma Salt handelt, mit nicht 700 W(ERP) Strahlungsleistung, sondern 18'250 W(ERP).</p>
<p><span style="font-size:large;">Was ist dran an diesen Behauptungen?</span></p>
<p>Jakob übersieht völlig, dass das Bundesgericht in letzter Instanz ein Verfahren auf den Tisch bekommen hat, das zuvor am Verwaltungsgericht des Kantons Zürich verhandelt wurde. Dessen Urteil (VB.2022.00344) lässt sich <a href="https://entscheidsuche.ch/docs/ZH_Verwaltungsgericht/ZH_VG_001_-VB-2022-00344_2023-05-12.html"><span class="underline">hier</span></a> einsehen. Und dort lässt sich über die angebliche &quot;Miniatur-Anlage&quot; nachlesen:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>[...] Das streitbetroffene Baugrundstück Kat.-Nr. 01, G-Strasse 02, befindet sich gemäss geltender Bau- und Zonenordnung der Stadt Zürich (BZO) in der Zone für öffentliche Bauten Oe4. Geplant sind Erweiterungen und Änderungen der Sendeleistung und des Winkelbereichs der bestehenden Mobilfunkantennenanlage auf dem Dach des auf der Bauparzelle befindlichen Gebäudes. Die einzelnen, auf fünf Masten verteilten Antennenmodule drei verschiedener Mobilfunkanbieterinnen sollen auf den Frequenzbändern 700–900, 1'400–2'600, 1'800–2'600, 3'400 und 3'600 MHz und in den Azimuten (Abweichungen in Grad von Nord) von 40°, 60°, 70°, 130°, 160°, 250°, 330° und 340° senden. Die Antennenmodule der Beschwerdegegnerin 1 selbst sollen auf den Frequenzbändern 700–900, 1'400–2'600 sowie 3'600 MHz und in den Azimuten (Abweichungen in Grad von Nord) von 40° und 130° senden.</strong></em></span></p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Im Frequenzbereich 3'600 MHz sollen die Antennen der Beschwerdegegnerin 1 mit je 16 Sub-Arrays adaptiv unter Berücksichtigung eines Korrekturfaktors betrieben werden. Dabei soll die kumulierte Sendeleistung 700 WERP betragen und mit 300 WERP auf die Senderichtung 40° und mit 400 WERP auf die Senderichtung 130° verteilt werden. [...]</strong></em></span></p>
<p>Das Bundesgericht hat sich also lediglich die Freiheit genommen, den Sachverhalt auf die Antennenmodule desjenigen Beschwerdegegners einzugrenzen (Beschwerdegegner 1: Swisscom AG), gegen den der Beschwerdeführer am Bundesgericht vorgegangen ist. Doch wenn der Beschwerdeführer von den drei am besagten Standort vertretenen Schweizer Mobilfunknetzbetreibern lediglich Swisscom verklagt, so ist dies allein seine Sache und lässt sich anderen nicht zur Last legen. Dennoch jongliert Jakob gewohnt ungelenk mit den aufaddierten Strahlungsleistungen <a href="https://www.gigaherz.ch/wp-content/uploads/2025/01/Standortdatenblatt_Zusatzblatt-2.pdf">aller 27 Antennenmodule</a> an besagtem Standort:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>[...] Die kumulierte Sendeleistung aller drei Anbieter beträgt demnach 18’250Watt ERP. Das ist 26mal mehr als die 700Watt welche die fünf Bundesrichter ihren Erwägungen zu Grunde legen. [...]</strong></em></span></p>
<p>Unklar ist, was die NIS-Schwachstelle des Vereins Gigaherz mit der Nennung der kumulierten Strahlungsleistung überhaupt bezwecken will. Wahrscheinlich will Jakob mit dem hohen Wert irrationale Ängste gegenüber HF-EMF schüren. Irrational sind dann nicht nur die Ängste, sondern auch die plumpe Kumulation der Strahlungsleistungen aller Antennenmodule durch Jakob. Plump deshalb, weil die Antennenmodule eben nicht alle in dieselbe eine Richtung abstrahlen, sondern wie oben ersichtlich in acht unterschiedliche Richtungen. Womit sich schon Grundschülern erschließt, dass in Jakobs schlichter Addition der Strahlungsleistungen aller Antennenmodule ein kapitaler Wurm drin sein muss.</p>
<p>Auf die weiteren Ausführungen Jakobs möchte ich mich nicht weiter einlassen. Ich schließe mich damit der Wertung der Verwaltungsrichter an, dass von den substanzarmen Vorwürfen des Gigaherz-Ex-Präsidenten keine entscheidungsrelevanten Erkenntnisse zu erwarten sind.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=74476</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=74476</guid>
<pubDate>Sat, 25 Jan 2025 12:47:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
