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<title>Forum Faktencheck Elektrosmog - elektrosmognews &amp; hese mit illegalem Impressum</title>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/</link>
<description>Faktenchecks von Behauptungen, die von Mobilfunkgegnern und Mobilfunkkritikern aufgestellt werden</description>
<language>de</language>
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<title>elektrosmognews &amp; hese mit illegalem Impressum</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Die Impressen von <a href="https://www.elektrosmognews.de/Kontakt/inhalt.html">elektrosmognews</a> und des <a href="https://www.hese-project.org/de/contact.php?lang=de">hese-projects</a> sind nicht rechtssicher und können erfolgreich Abmahnanwälte anlocken. Wenn man sich <a href="https://www.elektrosmognews.de/news/elektrosmognewsmitarbeiterbedroht.htm">diesen Schwachsinn</a> betrachtet, MÜSSTEN Peter Matz längst Abmahnungen ins Postfach geflattert sein. Da dies offensichtlich nicht der Fall ist, darf der Verfolgungswahnartikel auf elektrosmognews getrost als alberner Versuch betrachtet werden, sich wichtiger zu machen, als man ist.</p>
<p><span style="font-size:x-large;">Was also läuft schief auf den beiden Websites von Peter Matz?</span></p>
<p>Es ist das <strong>Postfach</strong> im Impressum, das ihm eine saftige Abmahnung einbringen würde, wollte ihm auch nur irgendjemand an den Kragen. Das Landgericht Traunstein (Urteil Az. 1 HK O 168/16) gab 2016 einem Abmahner recht, die Nennung eines Postfachs im Impressum reichte nicht aus. Mit &quot;Adresse&quot; fordere das Telemediengesetz nämlich eine ladungsfähige Adresse (<a href="https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/10313-neues-urteil-ein-postfach-im-impressum-reicht-nicht-aus.html">Quelle</a>).</p>
<p>2001, als hese in den Windeln lag und keine Website hatte, nannte das Projekt noch eine <a href="https://www.tolzin.de/e-smog/bernhardt/briefanprof1.pdf">ladungsfähige Adresse</a>. Als man dann 2002 mit eigener Website an den Start ging war der Formfehler mit dem Postfach von Anfang an dabei. Im verstörenden Widerspruch zu dem  Verfolgungswahnartikel lud Peter Matz somit 16 Jahre lang erfolglos Abmahner ein, bei ihm Kasse zu machen.</p>
<p>Grenzwertig schlampig auch die neue Datenschutzerklärung auf den beiden Sites. Sie wurden von einem unentgeltlich im Web bereitgestellten Generator für Datenschutzerklärungen automatisch zusammengestellt. Dies ist nicht zu beanstanden. Doch der Generator erzeugt nur den <em>Entwurf</em> einer Datenschutzerklärung, unpassende Stellen oder Formulierungen muss der Websitebetreiber selbst per Sichtkontrolle finden und gerade rücken. Doch für hese war selbst diese kleine Restaufgabe offenbar noch zu kompliziert. Und so kommt es, dass elektrosmognews und hese-project gemäß <a href="https://www.elektrosmognews.de/Datenschutzerklaerung.html">Datenschutzerklärung</a> plötzlich Unternehmen mit Geschäftsleitung sind:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung von elektrosmognews. [...]</strong></em></span></p>
<p>Na gut, ich hatte ja schon länger den Verdacht, hese bediene heimlich kommerzielle Interessen von Nutznießern der Angst vor Elektrosmog. Bestätigt hese damit unvorsichtig meinen Verdacht? Nein, denn im Impressum steht fröhlich das Gegenteil:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Elektrosmognews ist eine nichtkommerzielle (private) Seite, die z.Z. vom h.e.s.e.project betrieben wird.</strong></em></span></p>
<p>Ach hese, was ist nur aus dir geworden <img src="https://www.izgmf.de/scripts/forum/images/smilies/crying.gif" alt=":crying:" /> ...</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=65747</link>
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<pubDate>Sat, 21 Jul 2018 20:46:22 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
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