<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss version="2.0" xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/" xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/">
<channel>
<title>Forum Faktencheck Elektrosmog - Fürther Ärztetagung 2005: Mobilfunk und Gesundheit</title>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/</link>
<description>Faktenchecks von Behauptungen, die von Mobilfunkgegnern und Mobilfunkkritikern aufgestellt werden</description>
<language>de</language>
<item>
<title>Fürther Ärztetagung 2005: Mobilfunk und Gesundheit</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Am 22. Oktober 2005 fand von 10 Uhr bis 17 Uhr die sogenannte &quot;<em>Fürther Ärztetagung: Mobilfunk und Gesundheit</em>&quot; statt. Moderatorin war Helga Krause, auf deren Website sich auch jetzt noch schäbige werbliche <a href="http://www.helga-krause.de/Mobilfunk/Aerztetagung_Fuerth_Programm.pdf">Reste des Tagungsbandes</a> finden.</p>
<p>Zunächst fällt auf, dass bei dieser &quot;Ärztetagung&quot; neben Laien und Baubiologen nur drei Mediziner aufgetreten sind, wobei die Veranstalter zwei korrekt mit &quot;Dr. med&quot; ankündigten, einen hingegen schlampig und irreführend mit &quot;Dr.&quot;. Von einer Ausnahme abgesehen sehe ich die Referenten durchwegs im Lager von Laien und selbsternannten Experten. Die Veranstaltung verdient das Etikett &quot;wissenschaftlich&quot; ebenso wenig wie der Besuch eines Bordells als Fortbildungsmaßnahme förderungswürdig ist. Dennoch schmückten sich die Veranstalter mit einem ulkigen Feigenblättchen, das &quot;Wissenschaftlichkeit&quot; vortäuschen sollte. Unter den &quot;Teilnahmebedingungen&quot; ließen sie wissen:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Bei dieser Fortbildungstagung handelt es sich um eine Veranstaltung wissenschaftlicher Art im Sinne des § 4 Nr. 22a UStG. Die Tagungsgebühren enthalten daher keine Umsatzsteuer.</strong></em></span></p>
<p>Geht man der Sache nach und schaut sich § 4 Nr. 22a UStG an (Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen), stellt sich der Sachverhalt nicht so &quot;wissenschaftlich&quot; dar, wie es einem vorgemacht wird. Der besagte Absatz, <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html">einer von vielen</a>, lautet nämlich im Wortlaut:</p>
<p>[Steuerbefreit sind ...] <em><strong><span style="color:#399;">a) die Vorträge, Kurse und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art, die von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, von Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, von Volkshochschulen oder von Einrichtungen, die gemeinnützigen Zwecken oder dem Zweck eines Berufsverbandes dienen, durchgeführt werden, wenn die Einnahmen überwiegend zur Deckung der Kosten verwendet werden</span></strong></em></p>
<p>Schon in § 4 Nr. 22b wird deutlich, dass z.B. eine Einführung in die Interpretation der Werke von Picasso ebenso steuerbefreit gewesen wäre wie die sogenannte Fürther Ärztetagung:</p>
<p>[Steuerbefreit sind ...] <em><strong><span style="color:#399;"> b) andere kulturelle und sportliche Veranstaltungen, die von den in Buchstabe a genannten Unternehmern durchgeführt werden, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht;</span></strong></em></p>
<p>Wer keine Skrupel hat, sich substanzlos wichtig zu machen, hat aus meiner Sicht die höchste Hürde genommen, um unter Mobilfunkgegnern Karriere zu machen. Dies funktioniert nicht immer, aber immer öfter.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=64903</link>
<guid>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=64903</guid>
<pubDate>Sat, 09 Dec 2017 20:16:37 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
</item>
</channel>
</rss>
