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<title>Forum Faktencheck Elektrosmog - Elektrosensible forderte erfolglos 10&#039;000 € Schmerzensgeld</title>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/</link>
<description>Faktenchecks von Behauptungen, die von Mobilfunkgegnern und Mobilfunkkritikern aufgestellt werden</description>
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<title>Elektrosensible forderte erfolglos 10&#039;000 € Schmerzensgeld</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Auszug aus <a href="http://www.rechtsindex.de/recht-urteile/2496-urteil-elektrosmog-durch-mobilfunkmast-kein-schadensersatz">Rechtsindex</a>:</p>
<p><em>Landgericht Bautzen, Urteil vom 26.06.2012 - 3 O 693/11</em></p>
<p><span style="font-size:x-large;">Elektrosmog durch Mobilfunkmast - Kein Schadensersatz</span></p>
<p>Immissionen durch elektromagnetische Felder sind nach dem Urteil des LG Bautzen zu dulden, wenn sie zu keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung führen. Die Klage auf 10.000 Euro Schmerzensgeld und Unterlassung wurde abgewiesen.</p>
<p><strong>Sachverhalt</strong>: Die Klägerin verlangt vom Betreiber einer Mobilfunksendeanlage Schadensersatz, ein angemessenen Schmerzensgeldes von mindestens 10.000,00 € und die Unterlassung des Betriebs. Als Grund führte sie an, dass sie seit dem Betriebsbeginn der Mobilfunkanlage im Dezember 2008 nicht mehr beschwerdefrei leben könne. Sie leide unter Herz-, Blutdruck- und Konzentrationsproblemen. Aufgrund der elektromagnetischen Strahlung sei sie arbeitsunfähig geworden.</p>
<p>Der beklagte Betreiber der Sendeanlage meint, dass die elektromagnetischen Felder als unwesentlich anzusehen seien, da sie die entsprechenden Grenzwerte bei weitem unterschreiten würden.</p>
<p><strong>Entscheidung</strong>: Das Landgericht wies die Klage ab, da die Klägerin die von der Mobilfunkanlage der Beklagten ausgehenden elektromagnetischen Felder entschädigungslos dulden müsse.</p>
<p>Immissionen durch elektromagnetische Felder sind nach diesem Urteil von dem Eigentümer des von den Auswirkungen betroffenen Grundstücks zu dulden, wenn sie zu keiner oder nur zu einer unwesentlichen Beeinträchtigung führen. Hier geht das Gericht davon aus, dass der gesetzliche Regelfall einer unwesentlichen Beeinträchtigung vorliegt, da die Sendeanlage die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erfüllt.</p>
<p><strong>Hintergrund</strong><br />
Die Klägerin wollte sich mit der Niederlage nicht abfinden und zog weiter vors OLG Dresden. Ob Sie dort gewonnen hat oder abermals unterlag – <a href="http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_13/9_U_1265_12/9_u_1265_12.html">hier steht es</a>.</p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=61591</link>
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<pubDate>Thu, 28 Jan 2016 18:34:15 +0000</pubDate>
<category>Elektrosensibilität</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
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