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<title>Forum Faktencheck Elektrosmog - Verein Gigaherz vor Bundesgericht nicht beschwerdeberechtigt</title>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/</link>
<description>Faktenchecks von Behauptungen, die von Mobilfunkgegnern und Mobilfunkkritikern aufgestellt werden</description>
<language>de</language>
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<title>Verein Gigaherz vor Bundesgericht nicht beschwerdeberechtigt (Antwort)</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Dem zufolge, wird er wohl auch mit <a href="index.php?id=60048" class="internal">der Beschwerde gegen das Bafu</a> scheitern. Mal davon abgesehen, das sein Anliegen mMn nur der <a href="index.php?id=60355" class="internal">Selbstbefriedigung</a> dient. </p>
<p>Sehr zu empfehlen, sind hier die Dokumentation von Prof. Dr. V. Faust zum <strong>Querulanten</strong>. Teil <a href="http://www.psychosoziale-gesundheit.net/pdf/Int.1-Querulanten-Teil%201.pdf"><strong>1</strong></a> und <a href="http://www.psychosoziale-gesundheit.net%2Fpdf%2FInt.1-Querulanten-Teil2.pdf"><strong>2</strong></a></p>
<p><strong>Historische Aspekte</strong></p>
<p>Querulanten sind nicht angenehm, das betrifft nicht nur die Mitmenschen, die sie im Visier haben, es betrifft auch Gutachter, Rechtsanwälte, Richter u.a. Allen geht es im Wesentlichen gleich: Da die Forderungen der Querulanten oft unberechtigt sind, werden sie durch Gesetze und Verordnungen frustriert, ja müssen frustriert werden. Doch Frustrationen führen zu Aggressionen. </p>
<p>Die Aggressivität der Querulanten äußern sich zum einen in mehr ärgerlichen oder mehr zornigen Affekten, teils „nur“ in verbalen, teils auch schriftlichen Beleidigungen. … </p>
<p><strong>Zur Einteilung der Querulanten nach H. Dietrich</strong></p>
<p><em><span style="color:#090;">1. Die Rechts-Querulanten, als klassischen Querulanten, die erstmals so von Juristen und nicht von Medizinern bezeichnet wurde: Der Psychiater als Sachverständiger ist hier vor allem zur Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit für charakteristische Strafhandlungen wie Beleidigung, Verleumdung, Körperverletzung u.a. gefragt, ob partielle Geschäftsunfähigkeit oder Prozessunfähigkeit vorliegen oder die Voraussetzungen für eine Entmündigung gegeben sind. </span></em> <a href="index.php?id=60366" class="internal">Hier stehen weitere Definitionen ...</a> </p>
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<pubDate>Thu, 09 Jul 2015 06:37:55 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>KlaKla</dc:creator>
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<title>Verein Gigaherz vor Bundesgericht nicht beschwerdeberechtigt</title>
<content:encoded><![CDATA[<p>Der Anti-Mobilfunk-Verein Gigaherz behauptet von sich, beschwerdeberechtigt zu sein. Dazu heißt es auf der Website:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Gigaherz.ch besteht seit dem Jahr 2000. Seinerzeit gegründet unter dem Namen „Gruppe Hans-U. Jakob“, wurde der Verein an der Generalversammlung vom Januar 2004 offiziell in „Gigaherz.ch“ umbenannt. Mit Urteil 22998U vom 30. Juli 2007 des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern wurde dem Verein die Beschwerdeberechtigung in Umweltschutzfragen in kantonalen Angelegenheiten und mit Verfügung der Steuerverwaltung des Kantons Bern vom 3. März 2008 der Status einer gemeinnützigen Organisation zugesprochen.</strong></em></span></p>
<p>Weil in denkbar schlechtem deutsch geschrieben, ist nicht zweifelsfrei klar, ob Gigaherz nur im Kanton Bern beschwerdeberechtigt ist, oder gesamtschweizerisch.</p>
<p>Das Beschwerderecht der Umweltschutzorganisationen (Verbandsbeschwerderecht) berechtigt gesamtschweizerische Umweltschutzorganisationen, gegen bestimmte Projekte Einsprache oder Beschwerde zu erheben.</p>
<p>Gegenwärtig sind laut Bundesverwaltung 27 gesamtschweizerische Umweltschutzorganisationen beschwerdeberechtigt, eine aktuelle Liste, welche Organisationen dies sind, ist im www jedoch unerwartet schwierig zu finden. Die <a href="https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19900151/index.html">jüngste Liste</a>, die wir auftreiben konnten ist vom Januar 2011. Gigaherz ist darauf nicht vertreten. Auch Art. 4 der entsprechenden Verordnung VBO (814.076) legt nahe, Gigaherz ist außen vor. Denn Gigaherz genügt nicht den in Art. 4 der VBO definierten Anforderungen:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Die Organisationen führen jährlich eine Statistik über ihre Beschwerdetätigkeit. Sie reichen diese zusammen mit dem Jahresbericht jeweils bis Ende April dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein und machen diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich.</strong></em></span></p>
<p>Mir ist nicht gewahr, Gigaherz hätte die geforderten Informationen auch nur ein einziges mal veröffentlicht.</p>
<p>Sollte Gigaherz also nur die Light-Version der Beschwerdeberechtigung zuerkannt worden sein, nämlich begrenzt auf den Kanton Bern?</p>
<p><img src="https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/4a/Switzerland,_administrative_divisions_-_de_-_colored.svg/570px-Switzerland,_administrative_divisions_-_de_-_colored.svg.png" alt="[image]"  /><br />
<span style="font-size:smaller;">Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Kanton_%28Schweiz%29">Wikipedia</a></span></p>
<p>Genau so ist es, wie <a href="http://www.abstrakt.lib-ebook.com/abs-other2/396529-11-herausgeber-bundesamt-f-r-umwelt-bafu-bundesamt-f-r-kommunika.php">diesem Dokument</a> (letzter Absatz, weiter auf S. 12) zu entnehmen ist:</p>
<p><span style="color:#399;"><em><strong>Der Verein Gigaherz.ch ist beispielsweise zur Beschwerde im Kanton Bern legitimiert gemäss Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 27. Juli 2007, nicht jedoch vor Bundesgericht (Urteil BGr. 1C_474/2008 vom 6.11.2008).</strong></em></span></p>
<p>Da Gigaherz-Präsident Jakob es aus Versehen unterlassen hat, auf der Gigaherz-Website über seine Niederlage vom November 2008 zu berichten, ist es mir das reinste Vergnügen, dieses Versäumnis an dieser Stelle nachzuholen. Wer also nachlesen möchte, warum Herrn Jakob zur Einreichung einer &quot;ideellen Verbandsbeschwerde&quot; nicht befugt ist und er für diesen Bescheid auch noch 1000 CHF Gerichtskosten zu entrichten hatte, das dezent verschwiegene Urteil ist <a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr//bger/081106_1C_474-2008.html">hier einzusehen</a>.<br />
 <br />
<em>[Admin: Text/Link editiert am 9. Juli 2015, 00:37 Uhr]</em></p>
]]></content:encoded>
<link>https://www.izgmf.de/scripts/forum/index.php?id=60373</link>
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<pubDate>Wed, 08 Jul 2015 18:34:52 +0000</pubDate>
<category>Allgemein</category><dc:creator>H. Lamarr</dc:creator>
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