... und entscheidet gegen die Klägerin (Allgemein)
Im einem Prozess um Elektrosmog durch Mobilfunkantennen ist eine Frau am Freitag (29. September 2006) in Straßburg mit ihrer Klage gescheitert. Das Landgericht wertete die angeblichen gesundheitlichen Beschwerden der 42-Jährigen nach medizinischen Tests als nicht erwiesen. Die Frau hatte wegen einer Mobilfunkantenne auf dem Dach ihres Sozialwohnblocks in Straßburg gegen die Wohnungsgesellschaft CUS Habitat geklagt und sich über Ohrensausen, Kribbeln und Vibrationen im Gesicht beschwert.
Quelle: http://www.zdnet.de/news/tkomm/0,39023151,39147627,00.htm
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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –