Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet (Allgemein)
Ein russischer Werbeprofi hat es geschafft Markenrechte an dem Zwinker-Smily zu bekommen und verlangt ab sofort Nutzungsgebühren.
Der Vermarkter ist vor allem im Mobilfunk-Bereich tätig. Wie der Spiegel berichtet, kann Oleg Teterin nun für alle russischen Zwinker-Smilys »« eine Gebühr verlangen. Er bekommt sogar für artverwandte Emoticons Geld.
Das Nachrichtenmagazin Kommersant.ru beruhigt: Der Werbeprofi will nur von Firmen Gebühren verlangen. Russische Privatpersonen müssen nicht befürchten, dass sie für schlichte Satzzeichen Geld zahlen müssen. Das »Superfon« genannte Emoticon betrifft die gleichartigen Smilys »
« »;)« »:)«. Auch diese Zeichen stehen für ein Lächeln, oder freundliches ironischisches Lächeln im Text.
Kommerzielle Sozial-Netzwerke in Russland können mit »wenigen 10.000 US-Dollar« sich eine Nutzerlizenz sichern, ansonsten setzt der Vermarkter seine Rechte vor Gericht durch. (Martin Bobowsky) 12.12.2008
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- Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet -
Gast,
12.12.2008, 13:41
- Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet -
charles,
12.12.2008, 14:02
- Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet - Schmetterling, 12.12.2008, 14:21
- Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet -
H. Lamarr,
12.12.2008, 20:04
- Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet -
charles,
12.12.2008, 20:10
- Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet - Thomas, 13.12.2008, 01:23
- Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet -
charles,
12.12.2008, 20:10
- Markenrecht: Nutzung von Zwinker-Smilys kostet -
charles,
12.12.2008, 14:02