Duogynon: Contergan 2.0 (Allgemein)

Gast, Freitag, 05.04.2024, 21:31 (vor 37 Tagen)

Berlin: (hib/CHE) Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/10813) zum Verfahrensstand des vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Rechtsgutachtens zum Thema Duogynon gestellt. Bei Duogynon handelt es sich um ein hormonelles Kombinationspräparat, das ab 1950 auf den westdeutschen Markt gebracht wurde und als Schwangerschaftstest häufig verschrieben wurde. Damals galt Duogynon als medizinische Innovation und als die erste Möglichkeit zur frühen Feststellung einer Schwangerschaft. Doch in den 1960er und 1970er Jahren kamen viele Kinder mit Missbildungen zur Welt, deren Mütter Duogynon als Schwangerschaftstest verschrieben bekommen und eingenommen hatten. Die Unionsfraktion möchte nun unter anderem wissen, wann das vom Bundesgesundheitsministerium im November 2023 zugesagte Rechtsgutachten in Auftrag gegeben wird und ob auch Vertreter des „Netzwerk Duogynon e. V.“ in dem Verfahren angehört werden sollen.

Hintergrund
Contergan-Skandal

Tags:
Contergan, Medikamentenskandal, Schering, Duogynon

Erfolgreicher Lobbyismus hier, Diagnose-Funk dort

H. Lamarr @, München, Montag, 08.04.2024, 21:25 (vor 34 Tagen) @ Gast

[...] Die Unionsfraktion möchte nun unter anderem wissen, wann das vom Bundesgesundheitsministerium im November 2023 zugesagte Rechtsgutachten in Auftrag gegeben wird und ob auch Vertreter des „Netzwerk Duogynon e. V.“ in dem Verfahren angehört werden sollen.

Damit sollte jedem klar sein, es war der Verein, der die Unionsfraktion zu ihrer Kleinen Anfrage mobilisiert hat. Wo das Netzwerk Duogynon schon ist, nämlich politisch Einfluss auszuüben, da will auch der Anti-Mobilfunk-Verein Diagnose-Funk hin. So geschickt wie es der Verein anstellt, könnte dies womöglich schon ab 2085 klappen :-).

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Duogynon: Verfahren für die Vergabe eines Rechtsgutachtens

Gast, Freitag, 19.04.2024, 02:22 (vor 23 Tagen) @ Gast

Berlin: (hib/CHE) Die CDU/CSU-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/10813) zum Verfahrensstand des vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Rechtsgutachtens zum Thema Duogynon gestellt.

Berlin: (hib/PK) Das Verfahren für die Vergabe eines Rechtsgutachtens im Zusammenhang mit der Anwendung von Duogynon als hormonaler Schwangerschaftstest soll weitergeführt werden. Dazu sei eine Liste mit potentiellen Gutachtern vorab an den Vorsitzenden des Netzwerks Duogynon sowie die Vorsitzende des Petitionsausschusses im Bundestag, Martina Stamm-Fibich (SPD), versendet worden, heißt es in der Antwort (20/10955) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (20/10813) der Unionsfraktion.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat den Angaben zufolge 405 in Deutschland gemeldete Verdachtsberichte über Nebenwirkungen unter Duogynon-Anwendung identifiziert. 381 der Verdachtsfälle seien von Personen gemeldet worden, die nicht zum medizinischen Personal zählen. Es handele sich unter anderem um Mütter, die Duogynon eingenommen und nachfolgend ein geschädigtes Kind zur Welt gebracht haben. In den 405 Meldungen seien 44 Berichte zu Todesfällen enthalten, die Kinder und zu einem geringeren Teil Erwachsene betreffen.

Duogynon kam in den 1950er Jahren auf den Markt, es wurde ab den 1960er Jahren mit Missbildungen von Neugeborenen in Zusammenhang gebracht und Anfang der 1980er Jahre in Deutschland von der Firma Schering wieder vom Markt genommen. In Großbritannien wurde das Mittel in den 1950er Jahren unter dem Namen Primodos vertrieben. Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Anwendung des Hormonpräparats in der Schwangerschaft und Missbildungen bei Kindern ist umstritten.

Tags:
Medikamentenskandal, Schering, Duogynon, Missbildungen, Primodos

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