Bayern: Freie Wähler drängen auf bessere Telekommunikation (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 03.05.2024, 00:14 (vor 18 Tagen)

Mit einem Dringlichkeitsantrag (19/493) forderten am 21. Februar 2024 die Freien Wähler, ehemals gegenüber Mobilfunk kritisch eingestellt, im Bayerischen Landtag das Plenum auf …

Der Landtag wolle beschließen:

Die Staatsregierung wird aufgefordert, sich gegenüber dem Bund weiterhin für eine flächendeckende, leistungsfähige und zuverlässigere Versorgung der Menschen in Bayern mit Telefon und Internet einzusetzen. Insbesondere ist hinzuwirken auf

─ eine Anhebung der Mindestversorgungsrate gem. § 2 TKMV von 10 Mbit/s auf 30 Mbit/s,
─ strengere Vorgaben für die Störungsbeseitigung gem. § 58 TKG, insbesondere im Hinblick auf die Höhe der gesetzlichen Ausfallentschädigung,
─ ein schnelleres und effektiveres Verfahren für die Feststellung und Beseitigung von Unterversorgung gem. § 161 TKG,
─ eine spürbare Verbesserung der Mobilfunkversorgung, insbesondere im ländlichen Raum.

Begründung
Bayern investiert massiv in den Ausbau von Glasfaser und Mobilfunk. Die Hauptverantwortung liegt jedoch beim Bund, der seiner Aufgabe nur unzureichend nachkommt. So hat die Bundesregierung den Ländern eine Anhebung der Mindestbandbreite von 10 Mbit/s auf 15 Mbit/s bis Mitte 2023 in Aussicht gestellt. Allerdings gibt es bisher keinerlei Fortschritt. Bayern hatte bereits im Zuge des Bundesratsverfahrens zur TKMV eine Mindestversorgungsrate von 30 Mbit/s gefordert. Darüber hinaus erreichten die Bundesnetzagentur (BNetzA) von Januar bis Oktober 2023 knapp 2 300 Meldungen über eine Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten, davon fast 600 aus Bayern – mehr als aus jedem anderen Bundesland. Mit der Bearbeitung kommt die BNetzA jedoch nicht hinterher: Weit über 1 000 Verfahren waren im November 2023 in Bearbeitung, davon fast 300 aus Bayern. Selbst in den wenigen Fällen, in denen eine Unterversorgung festgestellt wurde, hat die BNetzA bisher keine weiteren Schritte für eine Verpflichtung der Anbieter zur Herstellung eines Anschlusses unternommen. Notwendig ist daher ein schnelleres und effektiveres Verfahren zur Durchsetzung des Versorgungsanspruchs. Drucksache 19/493 Bayerischer Landtag 19. Wahlperiode Seite 2 Daneben lässt auch bei bestehenden Anschlüssen die Zuverlässigkeit der Versorgung zu wünschen übrig. Nach dem starken Schneefall Anfang Dezember 2023 in Südbayern, welcher auch Telefonleitungen beschädigt hatte, mussten zahlreiche Haushalte teils wochenlang ohne Telefon- und Internetanschluss auskommen. Dies legt offen, dass die gesetzlichen Anreize zur schnellen Störungsbeseitigung für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten unzureichend sind. Auch hier gilt es nachzubessern. Auch die Mobilfunkversorgung insbesondere im ländlichen Raum ist verbesserungswürdig. Dank einer bayerischen Bundesratsinitiative wurden bereits 2021 die Regelungen für die Frequenzvergabe an die Mobilfunkunternehmen angepasst, sodass neben dem Auktionsmechanismus nun anderweitige Vergabeverfahren zulässig sind. Das ist eine wichtige Weichenstellung für bessere Netze. Die BNetzA muss nun im Rahmen der Bereitstellung der Mobilfunkfrequenzen ab 2025 für eine bessere Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum durch strenge Versorgungsauflagen sorgen.

Am 22. Februar verwies das Plenum den Antrag ohne großes Federlesen an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung, der am 29. Februar dem Plenum mehrheitlich die Beschlussempfehlung "Zustimmung" gab. SPD und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich im Ausschuss der Stimmenabgabe. Am 17. April folgte das Plenum der Beschlussempfehlung.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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