Indien: Bewegung bei Grenzwerten für Handys und Masten (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Freitag, 20.04.2012, 10:44 (vor 4361 Tagen)

Einem Bericht der The Economic Times zufolge, plant Indiens Regierung noch dieses Jahr die offizielle Einführung des US-amerikanischen Grenzwerts für Handys (1,6 W/kg). Bislang galt in Indien inoffiziell die europäische Empfehlung (2 W/kg). Der SAR-Wert muss Käufern eines Handys in Indien künftig bekannt gegeben werden, entweder mit gedruckten Angaben oder am Display der Geräte. Hierzulande ist dies seit langem mit öffentlich einsehbaren SAR-Wertlisten und mit SAR-Werteangaben auf den Websites der Handyanbieter geregelt.

Der Grenzwert für Funkfelder von Mobilfunk-Sendemasten soll dem Entwurf der neuen Richtlinie zufolge ebenfalls gesenkt werden, auf 1/10 des bisher zulässigen Wertes. Unglücklicherweise nennt die Quelle jedoch keine Absolutwerte. Deshalb ist unklar, welche Grenzwerte nun genau im Gespräch sind, denn bislang hatte Indien für Sendemasten keine Grenzwerte öffentlich gemacht, etwa in der Länderliste der WHO. Es ist daher möglich, dass die neuen Grenzwerte sich an der ICNIRP-Empfehlung orientieren. Diese Weltkarte der Mobilfunk-Grenzwerte bringt nicht unbedingt Klarheit, denn dort wird Indien zwar als ICNIRP-Land geführt, es ist jedoch unklar, ob dies der "alte" oder der "neue" Stand ist. Und ob ich auf meine Anfrage beim Technischen Dienst der indischen Regierung jemals Antwort bekomme, das steht in den Sternen.

Einer Sekundärquelle zufolge soll der Entwurf der neuen Richtline auch vorsehen, Jugendlichen unter 16 Jahren vom Gebrauch von Handys abzuraten. Ein Verbot ist jedoch nicht im Gespräch.

Ein Gigaherz-Forenteilnehmer hat gestern diese Entwicklung in Indien thematisiert. Erste Meldungen in der Anti-Mobilfunkszene gab es bereits im Dezember 2011 als werbeverseuchtes Video von http://www.emfnews.org/

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Indien: Bewegung bei Grenzwerten für Handys und Masten

Doris @, Freitag, 20.04.2012, 13:22 (vor 4361 Tagen) @ H. Lamarr

Der Grenzwert für Funkfelder von Mobilfunk-Sendemasten soll dem Entwurf der neuen Richtlinie zufolge ebenfalls gesenkt werden, auf 1/10 des bisher zulässigen Wertes. Unglücklicherweise nennt die Quelle jedoch keine Absolutwerte. Deshalb ist unklar, welche Grenzwerte nun genau im Gespräch sind, denn bislang hatte Indien für Sendemasten keine Grenzwerte öffentlich gemacht, etwa in der Länderliste der WHO. Es ist daher möglich, dass die neuen Grenzwerte sich an der ICNIRP-Empfehlung orientieren. Diese Weltkarte der Mobilfunk-Grenzwerte bringt nicht unbedingt Klarheit, denn dort wird Indien zwar als ICNIRP-Land geführt, es ist jedoch unklar, ob dies der "alte" oder der "neue" Stand ist. Und ob ich auf meine Anfrage beim Technischen Dienst der indischen Regierung jemals Antwort bekomme, das steht in den Sternen.

In Indien gelten bisher für Mobilfunksendemasten die ICNIRP Empfehlungen (siehe Seite 8 des Expertenberichts) und das Land möchte den Grenzwerten folgen wie sie in Russland, China (0.1 Watt/m²) und Neuseeland (0,5 Watt/m²) gelten* (siehe zweiter Medienbericht bei den unten stehenden Quellen). So zumindest war es im Herbst des letzten Jahres. Gesenkt werden die Grenzwerte für Sendemasten nun aber auf 1 Watt/m²

*(wobei Russland ja wie kürzlich diskutiert sich an die ICNIRP Empfehlungen halten möchte).

Indien stützt sich auf einen Bericht, der laut WIK gezielt nur Studien bewertet, die Effekte gefunden haben. Auch spielt der Schutz von Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit der geplanten Grenzwertsenkung eine sehr große Rolle.

Im Schweizer Gigaherz hat Teilnehmer "handystrahlung" nun auch einen Link auf den Report gesetzt, auf den sich die Entscheidung der Grenzwertsenkung auf 1 W/m² stützt.

Indien setzt auf das Vorsorgeprinzip und plant auch weitere, gezielte und bessere Forschung. Außerdem hat Indien noch ein weiteres, speziell auf die indische Bevölkerung zugeschnittenes Argument. Indien diskutiert schon seit längerem, warum die ICNIRP Grenzwerte für Indien im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern zu hoch seien. Ich habe das schon lange mal gelesen und nirgends mehr gefunden.(ich dachte schon, ob ich das wohl mal irgendwann geträumt habe) In dem oben verlinkten Report habe ich es nun wieder gefunden (Seite 15)

2.7 Member Scientist, ICMR has indicated that the hot tropical climate of
the country, low body mass index (BMI), low fat content of an average Indian
as compared to European countries and high environmental concentration of
radio frequency radiation may place Indians under risk of radio frequency
radiation adverse effect.

Quellen hierzu:
WIK EMF Brief Oktober 2011
Download des Expertenberichts:
http://moef.nic.in/downloads/public-information/final_mobile_towers_report.pdf
Medienberichte:
http://www.tehelka.com/story_main50.asp?filename=Ws121011Environment.asp
http://www.firstpost.com/fwire/environ-panel-seeks-minimising-radiation-from-mobile-towers-106340.html

Indien: Bewegung bei Grenzwerten für Handys und Masten

H. Lamarr @, München, Freitag, 20.04.2012, 16:59 (vor 4361 Tagen) @ Doris

In Indien gelten bisher für Mobilfunksendemasten die ICNIRP Empfehlungen (siehe Seite 8 des Expertenberichts) und das Land möchte den Grenzwerten folgen wie sie in Russland, China (0.1 Watt/m²) und Neuseeland (0,5 Watt/m²) gelten* (siehe zweiter Medienbericht bei den unten stehenden Quellen). So zumindest war es im Herbst des letzten Jahres. Gesenkt werden die Grenzwerte für Sendemasten nun aber auf 1 Watt/m²

Okay, also eine nur geringe Grenzwertsenkung, selbst der Schweizer Vorsorgewert wird von der geplanten Senkung auf rd. 20 V/m (1 W/m²) ums gut 3-fache überschritten. In der Praxis dürfte diese Grenzwertsenkung so gut wie keine Auswirkungen haben.

*(wobei Russland ja wie kürzlich diskutiert sich an die ICNIRP Empfehlungen halten möchte).

Ja, schon seltsam, angeblich soll Russland "Beitrittskandidat" zu den ICNIRP-Grenzwerten sein.

Indien stützt sich auf einen Bericht, der laut WIK gezielt nur Studien bewertet, die Effekte gefunden haben. Auch spielt der Schutz von Pflanzen und Tieren im Zusammenhang mit der geplanten Grenzwertsenkung eine sehr große Rolle.

Nachvollziehen kann ich das mit den Pflanzen und Tieren nicht. Mein Testbaum, 16,5 Meter neben dem UMTS-Sendemasten, er strotzt auch nach rund 10 Jahren nur so vor Kraft.

Im Schweizer Gigaherz hat Teilnehmer "handystrahlung" nun auch einen Link auf den Report gesetzt, auf den sich die Entscheidung der Grenzwertsenkung auf 1 W/m² stützt.

Brav!

Indien setzt auf das Vorsorgeprinzip und plant auch weitere, gezielte und bessere Forschung.

Hmmm, also das scheint mir aber auch dringend nötig, um auf Normalniveau zu kommen. Die "Bienenstudie" aus Indien (2010) war ja nun eher ein Schlag ins Wasser, und die "Märchenkiste" erst recht.

Außerdem hat Indien noch ein weiteres, speziell auf die indische Bevölkerung zugeschnittenes Argument. Indien diskutiert schon seit längerem, warum die ICNIRP Grenzwerte für Indien im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern zu hoch seien. Ich habe das schon lange mal gelesen und nirgends mehr gefunden.(ich dachte schon, ob ich das wohl mal irgendwann geträumt habe) In dem oben verlinkten Report habe ich es nun wieder gefunden (Seite 15)

2.7 Member Scientist, ICMR has indicated that the hot tropical climate of
the country, low body mass index (BMI), low fat content of an average Indian
as compared to European countries and high environmental concentration of
radio frequency radiation may place Indians under risk of radio frequency
radiation adverse effect.

Fett schützt also gegen EMF-Einwirkung, sozusagen die körpereigene Schirmung! Sagen Sie das den Marketing-Abteilungen der Fast-Food-Ketten oder soll ich das machen? Andererseits: Neulich rief mich ein Mathematiker aus Berlin an, der erklärte mir, das Schädliche an den Funkwellen seien die mechanischen "Vibrationen", die diese angeblich bei uns Menschen bewirken. Meine Frage, wie ein Bayerisches Mittelgewicht es schaffen soll, unter einem GSM-Masten 900 Millionen mal pro Sekunde zu schwingen, das konnte auch er mir allerdings nicht näher bringen. Das Gespräch endete nach rund 10 Minuten ziemlich abrupt. So ist das halt mit einzelnen Stimmen, mal ein Mathematiker aus Berlin, mal ein indianischer Rat von Medizinmännern aus New Delhi.

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Kunst der Verdrehung: Indien ./. Schweizer Anlagegrenzwert

H. Lamarr @, München, Sonntag, 22.04.2012, 22:47 (vor 4359 Tagen) @ H. Lamarr

Okay, also eine nur geringe Grenzwertsenkung, selbst der Schweizer Vorsorgewert wird von der geplanten Senkung auf rd. 20 V/m (1 W/m²) ums gut 3-fache überschritten. In der Praxis dürfte diese Grenzwertsenkung so gut wie keine Auswirkungen haben.

Im Gigaherz-Forum versucht jetzt ein anonymer "Experte" die neuen Grenzwerte der Inder zu dramatisieren. Ein anderer Foren-Teilnehmer hatte zuvor zutreffend angemerkt, die neuen Grenzwerte in Indien lägen "Faktor 3-4 über den schweizer Anlagegrenzwerten...".

Diesen Fakt versucht nun der Teilnehmer "Gastfreundlich" aufzuweichen. Er schreibt gar nicht freundlich:

Sie vermischen (bewusst) Immissionsgrenzwerte mit Anlagegrenzwerten, die in der Schweiz nur für Innenräume gelten. Die neuen Grenzwerte in Indien sind Immissionsgrenzwerte und damit etwa 3-mal tiefer als in der Schweiz. Umgerechnet sehen die Werte für GSM und UMTS gerundet wie folgt aus ...

Die Darstellung von "Gastfreundlich" ist in allen Punkten falsch.

Begründung

1. Der Satz "Die neuen Grenzwerte in Indien sind Immissionsgrenzwerte und damit etwa 3-mal tiefer als in der Schweiz" ist sinnfrei, denn Grenzwerte für elektromagnetische Felder gelten per se immer für die Immission und selbstverständlich nicht für die Emission. So ein Herumgeeiere, ob ein Grenzwert nun drinnen oder draußen gilt, gab es schon vor zehn Jahren um den "Salzburger Vorsorgewert". Die Fragestellung ist typisch für Anfänger, die sich im Dickicht der Begriffe noch nicht zurecht gefunden haben. Drinnen oder draußen, Fenster offen oder Fenster zu, alle diese Fragen sind völlig belanglos, denn es kommt einzig und allein darauf an, welche Immission auf einen Menschen im Funkfeld eines Senders einwirken kann, wenn sich der Mensch über längere Zeit (mindestens sechs Minuten) an irgendeinem begehbaren Ort im Funkfeld aufhält. Ob das Sonntag oder Montag ist, Nachts oder bei Tag, drinnen oder draußen passiert usw. spielt keine Rolle, denn an diesem Ort darf das auf den Menschen einwirkende Funkfeld den Grenzwert nicht überschreiten. Punkt. So einfach ist das.

2. Der Satz "Rechnet man die Immissionsgrenzwerte wegen der durchschnittlichen Dämpfung von Gebäudehüllen um den Faktor 10 herunter, dann ergeben sich ebenfalls rund 3-mal tiefere 'Anlagegrenzwerte' für Indien" ist ebenfalls sinnfrei und vergleichbar der Feststellung: "Nachts ist es kälter als draußen". Augenscheinlich hat "Gastfreundlich" eine eigenwillige Vorstellung von "Immission", nämlich eine Immission draußen vor der Mauer und eine Immission drinnen hinter der Mauer. Der Teilnehmer hat die Bedeutung des Begriffs nicht verstanden, es ist ja gerade der Clou an der Immission, dass sie die Einwirkung direkt am Menschen beschreibt.

3. "Gastfreundlich" behauptet, der Schweizer Anlagegrenzwert (für Orte mit empfindlicher Nutzung) gelte nur für Innenräume. Auch dies ist falsch. Richtig ist, dass die NISV (PDF, 22 Seiten, deutsch) Orte mit empfindlicher Nutzung wie folgt definiert:

Als Orte mit empfindlicher Nutzung gelten:
a. Räume in Gebäuden, in denen sich Personen regelmässig während längerer
Zeit aufhalten;
b. öffentliche oder private, raumplanungsrechtlich festgesetzte Kinderspielplätze;
c. diejenigen Bereiche von unüberbauten Grundstücken, in denen Nutzungen
nach den Buchstaben a und b zugelassen sind.

Die abschließende Aufforderung des "Experten" ...

Bitte in Zukunft nicht mehr Birnen mit Äpfeln vergleichen und den Lesern Sand in die Augen streuen wollen ...

... sie zeigt einmal mehr einen Mobilfunkgegner, der fest an die Selbstüberschätzung seiner eigenen Fähigkeiten glaubt. Fakt ist und bleibt:

Die neuen Grenzwerte in Indien überschreiten den Schweizer Anlagegrenzwert ungefähr ums 3-fache. Die Differenzierung eines "Immissionsgrenzwerts" ist banal und völlig unnötig, da alle Mobilfunk-Grenzwerte sowieso seit jeher die Einwirkung auf den Menschen beschreiben (Immission). Vermutlich verbirgt sich hinter "Gastfreundlich" ein emsiger Sendemastengegner, der sich von der Dramatisierung der Grenzwertsenkung in Indien positive Impulse für sein Geschäft verspricht.

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Tags:
Anlagengrenzwert

Kunst der Verdrehung: Indien ./. Schweizer Anlagegrenzwert

RDW ⌂ @, Montag, 23.04.2012, 17:45 (vor 4358 Tagen) @ H. Lamarr

Okay, also eine nur geringe Grenzwertsenkung, selbst der Schweizer Vorsorgewert wird von der geplanten Senkung auf rd. 20 V/m (1 W/m²) ums gut 3-fache überschritten. In der Praxis dürfte diese Grenzwertsenkung so gut wie keine Auswirkungen haben.

Im Gigaherz-Forum versucht jetzt ein anonymer "Experte" die neuen Grenzwerte der Inder zu dramatisieren. Ein anderer Foren-Teilnehmer hatte zuvor zutreffend angemerkt, die neuen Grenzwerte in Indien lägen "Faktor 3-4 über den schweizer Anlagegrenzwerten...".

Diesen Fakt versucht nun der Teilnehmer "Gastfreundlich" aufzuweichen. Er schreibt gar nicht freundlich:

Sie vermischen (bewusst) Immissionsgrenzwerte mit Anlagegrenzwerten, die in der Schweiz nur für Innenräume gelten. Die neuen Grenzwerte in Indien sind Immissionsgrenzwerte und damit etwa 3-mal tiefer als in der Schweiz. Umgerechnet sehen die Werte für GSM und UMTS gerundet wie folgt aus ...

Die Darstellung von "Gastfreundlich" ist in allen Punkten falsch.

Dem kann ich nicht beipflichten.
Denn erstens stammt die Unterscheidung zwischen "Immissionsgrenzwerten" und "Anlagegrenzwerten" nicht vom Poster "Gastfreundlich", sondern ist genau so in der NISV der Schweiz beschrieben. Und zweitens macht es schon einen Unterschied, daß man sich bei den sogenannten "Anlagegrenzwerten" auf Orte beschränkt, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten können.

Interessant an diesem Meinungsaustausch im Gigaherz-Forum ist jedoch der ausbleibende Widerspruch von Jakob auf den Beitrag von "Freidenker" vom So Apr 22, 2012 3:29 pm mit dem Inhalt:
"Bei Ihnen zu Hause muss es ziemlich dunkel sein, wenn Sie eine Gebäudedämpfung von Faktor 10 haben. Wir haben Fenster, und da wird ohne Dämpfung gerechnet, ausser die Antenne steht auf dem eigenen Haus mit Stahlbetondecke...
Die schweizer Mobilfunkbetreiber wären Ihnen dankbar, wenn sie nur die neuen indischen Immissionsgrenzwerte einhalten müssten. Zum Glück sind bei uns Wohnen und Arbeiten besser geschützt mit dem Anlagegrenzwert."

Denn ist es doch Jakob, der eben diese schweizerischen Anlagegrenzwerte immer wieder als "Schwindel" bezeichnet, da diese nach seiner Darstellung durch Gebäudedämpfungen sozusagen von selbst eingehalten werden können, solange der Immissionsgrenzwert eingehalten wird. Siehe z. B. hier, wo es heißt:
"Mit hochtechnischen Folien bewies Jakob, dass diese Strahlungswerte, die ohnehin nur an Orten empfindlicher Nutzung, wie innerhalb von Wohnungen, Innenarbeitplätzen und innerhalb von Kranken- oder Schulzimmern Gültigkeit hätten, rein aus physikalischen Gründen, wie aus der Gebäudedämpfung und der Abweichung zur vertikalen Senderichtung und natürlich aus Gründen der Distanz, ganz von selbst auf diese 10% zurückgingen."

Also entweder schläft der Präsident Jakob gerade oder er schweigt aus strategischen Gründen, welche immer das auch sein mögen - ich nehme an, daß er weiß, daß sein sogenannter "Schwindel" in Wirklichkeit gar keiner ist und er sich damit ausgerechnet im eigenen Forum leicht in Widersprüche verwickeln kann.

RDW

Tags:
Mogelpackung, Anlagengrenzwert, Gebäudedämpfung

Kunst der Verdrehung: Indien ./. Schweizer Anlagegrenzwert

H. Lamarr @, München, Montag, 23.04.2012, 21:32 (vor 4358 Tagen) @ RDW

Die Darstellung von "Gastfreundlich" ist in allen Punkten falsch.

Dem kann ich nicht beipflichten.

Das ist in diesem Forum ihr gutes Recht und risikolos zu praktizieren.

Denn erstens stammt die Unterscheidung zwischen "Immissionsgrenzwerten" und "Anlagegrenzwerten" nicht vom Poster "Gastfreundlich", sondern ist genau so in der NISV der Schweiz beschrieben. Und zweitens macht es schon einen Unterschied, daß man sich bei den sogenannten "Anlagegrenzwerten" auf Orte beschränkt, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten können.

"Immissionsgrenzwert" und "Anlagegrenzwert" sind doch nur Wortschöpfungen der NISV, um zwei Grenzwerte auseinander halten zu können. Sonderlich gelungen finde ich diese Wortwahl nicht, denn auch der "Anlagegrenzwert" ist, das sind wir uns sicher einig, ein Grenzwert, der auf der Immission von Funkfeldern auf den Menschen beruht.

Das Bafu differenziert z.B. so:

Die Immissionsgrenzwerte müssen überall eingehalten werden, wo sich Personen - auch nur kurzfristig - aufhalten können.

Die Anlagegrenzwerte müssen nur an Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten werden.

Das alles hat mit den Verdrehungen von "Gastfreundlich" nichts zu tun, denn der versucht die Quadratur des Kreises indem er willkürlich indische "Anlagegrenzwerte" erfindet, nur um seine fixe Idee zu begründen, die indischen Grenzwerte lägen 3-mal tiefer als der Schweizer Anlagegrenzwert.

Für ein Büro vor einem UMTS-Masten in Bern gilt der Anlagegrenzwert von 6 V/m. Für ein Büro vor einem 3G-Masten in Kalkutta gilt der Grenzwert von 20 V/m. In beiden Fällen kommt es auf die Immission direkt beim Menschen an, so dass weder Fenster oder Mauern, noch schwedische Gardinen oder dergleichen in die Betrachtung aufgenommen werden müssen.

So gesehen ist es natürlich Stuss von HJU, wenn er immerzu mit der Gebäudedämpfung gegen den Anlagegrenzwert argumentiert. Ob HJU überhaupt zu "strategischen" Überlegungen imstande ist, halte ich für fraglich. Wahrscheinlicher ist mMn, sogar er hat in seinem mühsamen Lernprozess inzwischen mitgekriegt, dass er da - für Au0enstehende leicht nachprüfbar - Quatsch verbreitet hat. Und deshalb hält er jetzt betreten die Klappe, um sich nicht noch tiefer in die Sch... zu reiten.

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Kunst der Verdrehung

RDW ⌂ @, Montag, 23.04.2012, 22:10 (vor 4358 Tagen) @ H. Lamarr

So gesehen ist es natürlich Stuss von HJU, wenn er immerzu mit der Gebäudedämpfung gegen den Anlagegrenzwert argumentiert. Ob HJU überhaupt zu "strategischen" Überlegungen imstande ist, halte ich für fraglich. Wahrscheinlicher ist mMn, sogar er hat in seinem mühsamen Lernprozess inzwischen mitgekriegt, dass er da - für Au0enstehende leicht nachprüfbar - Quatsch verbreitet hat. Und deshalb hält er jetzt betreten die Klappe, um sich nicht noch tiefer in die Sch... zu reiten.

Es hat zwar über einen Tag gedauert, bis Jakob nun doch noch auf den Eintrag in seinem Forum reagiert hat; aber gerade nur mal eine Stunde, nachdem er hier daran "erinnert" wurde. :wink:

Wer aufmerksam den von ihm gesetzten Link (natürlich auf eine seiner Seiten) mit der NISV (speziell Kapitel 1, Artikel 3, Abschnitt 3) vergleicht, der versteht, daß Jakob besser weiter geschwiegen hätte....
Er kann einfach so gut wie nie die tatsächlichen Fakten zutreffend und richtig nennen, seine Geschreibe ist immer an einer oder mehreren Stellen falsch oder zumindest irreführend.

Und wer einen Eindruck davon gewinnen möchte, wie sinnlos kompliziert es mit der NISV in der Schweiz geworden ist, der kann mal z. B. diese Diplomarbeit lesen: http://www.umwelt.tg.ch/documents/D%C3%B6nni_KonflikteNISVollzug.pdf
Und was es bringt (oder auch nicht bringt), kann man z. B. diesem Ländervergleich aus dieser Studie entnehmen.

RDW

Tags:
Jakob, Schweiz, Querulant, Pseudowissen, Nature, Fachjournal

Sandmännchen

H. Lamarr @, München, Dienstag, 24.04.2012, 23:27 (vor 4357 Tagen) @ H. Lamarr

Bitte in Zukunft nicht mehr Birnen mit Äpfeln vergleichen und den Lesern Sand in die Augen streuen wollen ...

Am 23. April legt "Gastfreundlich" noch einmal nach und ermahnt abermals:

"Versuchen Sie bitte nicht, den Lesern weiterhin mit unsachlichen Vergleichen Sand in die Augen zu streuen."

Das finde ich grandios dreist: Selber versuchen, mit willkürlich zusammengeschusterten Vergleichen dem neuen EMF-Grenzwert Indiens künstliche Dramatik einzuhauchen, - und anderen zugleich die eigenen Sünden vorwerfen.

Ja, stimmt, es ist langweilig, sinnleere Postings zu kommentieren. Ich überlasse daher jetzt dem Sandmann den Sandkasten.

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Indien: PDF der Regierungsverordnung

H. Lamarr @, München, Freitag, 20.04.2012, 17:20 (vor 4361 Tagen) @ Doris

Teilnehmer "handystrahlung" bei Gighaerz hat doch tatsächlich das Original der Regierungsverordnung ausgegraben (PDF, 2 Seiten, englisch).

Diesem Papier zufolge stimmt die Angabe 1 W/m² nur teilweise, nämlich ab einer Frequenz von 2 GHz. Darunter ist der Grenzwert im Frequenzbereich 400 MHz bis 2 GHz kleiner und wird frequenzabhängig nach der Formel berechnet:

Grenzwert = f/2000 W/m² [mit f = Frequenz in MHz]

Das ergibt dann zum Beispiel bei GSM 900 einen Grenzwert von 0,45 W/m² (rd. 13 V/m).

Und hier noch der Download-Link zu dem 58-seitigen "REPORT OF THE INTER-MINISTERIAL COMMITTEE ON EMF RADIATION" (PDF, englisch), den ebenfalls "handystrahlung" bei GHz eingestellt hat. Dieser "Report" ist vom Januar 2011 und damit deutlich älter als der Entwurf der Regierungsverordnung vom November 2011.

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Indien hat 5,4 Lacs an Cell Towers

H. Lamarr @, München, Freitag, 20.04.2012, 18:10 (vor 4361 Tagen) @ H. Lamarr

Und hier noch der Download-Link zu dem 58-seitigen "REPORT OF THE INTER-MINISTERIAL COMMITTEE ON EMF RADIATION" (PDF, englisch) ...

Die Anzahl der Mobilfunk-Basisstationen in Indien wird dort mit 5,4 Lacs angegeben. Also nicht Hering, nicht Thunfisch, sondern Lacs.

Da muss man als Ostinder erstmal drauf kommen:

Lac (=Lakh) steht für hunderttausend. In Indien ein allgegenwärtiger Begriff.

Indien hat also 540'000 Basisstationen. Deutschland hat zum Vergleich rund 70'000, es ist allerdings auch ein wenig kleiner als Indien.

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Indien: Bewegung bei Grenzwerten für Handys und Masten

RDW ⌂ @, Freitag, 20.04.2012, 17:34 (vor 4361 Tagen) @ Doris

Indien setzt auf das Vorsorgeprinzip und plant auch weitere, gezielte und bessere Forschung.

Nun ja, die Inder sind derzeit noch auf einem Niveau wie der übliche Mobilfunkkritiker am Anfang seiner Karriere: Unfähig, den Unterschied zwischen guten und schlechten Studien sowie zwischen Fakten und Irrtum zu erkennen.
Man braucht nur die genannten Quellen und ihre Referenzen anschauen, dann wird das sofort klar: Das Ganze ist geprägt von einem Niveau à la Santini und Cherry, dazu gewürzt mit baubiologischen Richtwerten und z. B. dem Irrglauben, der frühere Salzburger Vorsorgewert gälte für ganz Österreich.

Doch die Inder sind nicht dumm, das braucht einfach seine Zeit und dann werden sie schon merken, auf was alles sie da vorübergehend hereingefallen sind.

RDW

Indien: Bewegung bei Grenzwerten für Handys und Masten

H. Lamarr @, München, Freitag, 20.04.2012, 17:56 (vor 4361 Tagen) @ RDW

Doch die Inder sind nicht dumm ...

Meines Wissens sind sie die ersten, die nicht nur die Grenzwerte für Sendemasten (ein bisschen) senken, sondern auch den Grenzwert für Handys um immerhin 20 Prozent nach unten korrigieren. Damit sind die besten Voraussetzungen für eine moderate Verdichtung der Funknetze in Indien geschaffen.

Nicht ganz klar ist mir, ob der EU-SAR-Wert von 2 W/kg mit dem US-Wert von 1,6 W/kg so einfach 1:1 verglichen werden darf. Da war doch etwas, was diesem direkten Vergleich im Wege stand, ich meine es war die Mittelung über unterschiedliche Volumen an Gewebe (EU: 10-g-Würfel, USA: 1-g-Würfel). Sind Sie da auf aktuellem Stand?

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Indien: Bewegung wohin und wozu?

RDW ⌂ @, Freitag, 20.04.2012, 18:30 (vor 4361 Tagen) @ H. Lamarr

Doch die Inder sind nicht dumm ...

Meines Wissens sind sie die ersten, die nicht nur die Grenzwerte für Sendemasten (ein bisschen) senken, sondern auch den Grenzwert für Handys um immerhin 20 Prozent nach unten korrigieren. Damit sind die besten Voraussetzungen für eine moderate Verdichtung der Funknetze in Indien geschaffen.

Die Frage ist nur, was sie damit bezwecken wollen?
Mehr Sendemasten oder weniger, dichter bei den Nutzern oder weiter weg? Reduzierung der durchschnittlichen Sendeleistung am Kopf oder vielleicht eher mehr, dafür mit einem geringeren Maximalwert? Mehr Schutz für Anwohner auf Kosten der Nutzer oder umgekehrt, falls Mobilfunk in irgend einer Weise schädlich sein soll?
Alles hängt in sich zusammen, schließlich funktioniert die Biologie und die Physik der Funkübertragung in Indien genauso wie im Rest der Welt. Manche wollen das einfach nur nicht wahrhaben und schauen wie in einem Blitzlicht auf einen Teilaspekt, doch das ändert nichts an den Tatsachen und fördert lediglich unsinnige Entscheidungen.

Nicht ganz klar ist mir, ob der EU-SAR-Wert von 2 W/kg mit dem US-Wert von 1,6 W/kg so einfach 1:1 verglichen werden darf. Da war doch etwas, was diesem direkten Vergleich im Wege stand, ich meine es war die Mittelung über unterschiedliche Volumen an Gewebe (EU: 10-g-Würfel, USA: 1-g-Würfel). Sind Sie da auf aktuellem Stand?

Ja, dieser Stand war und ist so, wobei die Mittelung auf 1g sogar noch höhere SAR-Werte hervorbringt. Doch ich halte diesen maximalen SAR-Wert sowieso für Unfug; was sollen diese paar Prozent Unterschied zwischen einzelnen Mobiltelefontypen oder deren Grenzwerten, wenn eine gute oder schlechte Verbindung zum Sendemast um Größenordnungen höhere Differenzen in der Sendeleistung und damit dem SAR-Wert bewirken?

RDW

Erlaubt/Verboten: Mit 2-W/kg-Handy in USA telefonieren

H. Lamarr @, München, Freitag, 20.04.2012, 19:25 (vor 4361 Tagen) @ RDW

Die Frage ist nur, was sie damit bezwecken wollen?
Mehr Sendemasten oder weniger, dichter bei den Nutzern oder weiter weg? Reduzierung der durchschnittlichen Sendeleistung am Kopf oder vielleicht eher mehr, dafür mit einem geringeren Maximalwert? Mehr Schutz für Anwohner auf Kosten der Nutzer oder umgekehrt, falls Mobilfunk in irgend einer Weise schädlich sein soll?

Hmmm, ich weiß es nicht und hoffe, dass wenigstens die Verantwortlichen in Indien es wissen.

Nicht ganz klar ist mir, ob der EU-SAR-Wert von 2 W/kg mit dem US-Wert von 1,6 W/kg so einfach 1:1 verglichen werden darf. Da war doch etwas, was diesem direkten Vergleich im Wege stand, ich meine es war die Mittelung über unterschiedliche Volumen an Gewebe (EU: 10-g-Würfel, USA: 1-g-Würfel). Sind Sie da auf aktuellem Stand?

Ja, dieser Stand war und ist so, wobei die Mittelung auf 1g sogar noch höhere SAR-Werte hervorbringt.

Bei folgender Frage geht's mir ums Prinzip, die Rechtssicherheit, nicht um die Sinnfälligkeit:

Wenn ich mit einem in der EU gekauften Multiband-Handy nach USA reise und es dort in Betrieb nehme, betreibe ich dort das Gerät dann außerhalb geltender Vorschriften? Sie wissen schon, worauf ich raus will: Weil es gut Verbindung hält, habe ich (fiktiv) in Europa ein Handy mit SAR 2,0 W/kg gekauft. Wenn ich nun in die USA reise und dort bei schlechten Empfangsverhältnissen telefoniere, dann betreibe ich mein Handy, weil oberhalb 1,6 W/kg, wahrscheinlich widerrechtlich. Das ist zwar konstruiert aber nicht abwegig. Oder mache ich da irgendwo einen Denkfehler?

Doch ich halte diesen maximalen SAR-Wert sowieso für Unfug; was sollen diese paar Prozent Unterschied zwischen einzelnen Mobiltelefontypen oder deren Grenzwerten, wenn eine gute oder schlechte Verbindung zum Sendemast um Größenordnungen höhere Differenzen in der Sendeleistung und damit dem SAR-Wert bewirken?

Ja, aber es muss doch eine Obergrenze geben, um den Energieeintrag in den Kopf des Benutzers unter ungünstigen Bedingungen auf ein verträgliches Maß zu begrenzen. Solange das mit der intensiven Langzeitnutzung noch nicht ganz klar ist, finde ich es schon beruhigend zu wissen, dass mein Handy XY den maximal erlaubten SAR-Wert sagen wir mal nur zu maximal 40 Prozent ausschöpft.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Erlaubt/Verboten: Mit 2-W/kg-Handy in USA telefonieren

RDW ⌂ @, Freitag, 20.04.2012, 22:35 (vor 4361 Tagen) @ H. Lamarr

Wenn ich mit einem in der EU gekauften Multiband-Handy nach USA reise und es dort in Betrieb nehme, betreibe ich dort das Gerät dann außerhalb geltender Vorschriften? Sie wissen schon, worauf ich raus will: Weil es gut Verbindung hält, habe ich (fiktiv) in Europa ein Handy mit SAR 2,0 W/kg gekauft. Wenn ich nun in die USA reise und dort bei schlechten Empfangsverhältnissen telefoniere, dann betreibe ich mein Handy, weil oberhalb 1,6 W/kg, wahrscheinlich widerrechtlich. Das ist zwar konstruiert aber nicht abwegig. Oder mache ich da irgendwo einen Denkfehler?

Zumindest in der EU und in der Schweiz ist die Sache mit den Grenzwerten für Mobiltelefone so zu verstehen, daß nur solche Geräte auf den Markt und somit in den Verkauf gebracht werden dürfen, welche diese SAR von 2W/kg unterschreiten. Das hat mit deren Betrieb zunächst einmal nichts zu tun.
Meines Wissens ist es in den USA ähnlich, nur eben mit einem anderen SAR-Wert und als Tourist verkauft man sein mitgebrachtes und selbstgenutztes Gerät ja nicht als Händler.

RDW

Indien - Versuchslabor der Pharmakonzerne

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 09.05.2012, 10:38 (vor 4342 Tagen) @ RDW

Doch die Inder sind nicht dumm ...

Nein, dumm sind sie nicht, aber arm. Und das hat Folgen.

Indien gilt als Paradies für Pharmakonzerne: Die Ärzte sind gut ausgebildet und trotzdem billig, die Patienten so arm, dass klinische Tests oft die einzige Chance auf Behandlung sind. SPIEGEL ONLINE zeigt in einem Reportage-Special, wie das Land zum globalen Medizin-Versuchsfeld wird.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

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