Bergmann II (Allgemein)

M. Hahn, Freitag, 17.11.2006, 20:05 (vor 6362 Tagen) @ M. Hahn

Beispiel 6:
Immer mehr Menschen [...] zeigen Zeichen einer Elektrosensitivität (Im ICD 10, dem Internationalen Diagnoseverzeichnis, als Z 58 aufgeführt.)

Soll dieser, auch im Original von Ihnen fett gedruckte Satz Ihre Ärzte-Kollegen überzeugen?
In diesem Verzeichnis ist "als Z 58" nicht die Elektrosensitivität im Sinne einer diagnostisch eigenständigen Entität aufgeführt.
In diesem Verzeichnis ist unter der Obergruppe
Z55-Z65: "Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken aufgrund sozioökonomischer oder psychosozialer Umstände" die Gruppe Z58 enthalten
und wie folgt näher bezeichnet:
Kontaktanlässe mit Bezug auf die physikalische Umwelt
Inkl.: Bodenverschmutzung, Lärm, Luftverschmutzung, Strahlung, Unzulängliche Trinkwasserversorgung,Wasserverschmutzung

Es handelt sich somit um den bei der Diagnosestellung erfassbaren Fakt, dass der Patient Strahlung im weitesten Sinne in der Umwelt als Anlass für den Arztbesuch nahm.
Durchaus denkbar ist, dass momentan zunehmend Patienten Ärzte konsultieren, die eine Elektrosensitivität als Beschwerdeursache angeben und deshalb von ihrem Arzt korrekt dieser Gruppe zugeordnet werden. Hieraus lässt sich nicht ableiten, dass eine anerkannte Diagnosestellung Elektrosensitivität im Sinne eines medizinisch abgesicherten Phänomens existiert. Ein Patient, dessen Trinkwasser nachweislich den gesetzlichen Vorschriften entspricht und der seine Beschwerden dennoch auf nachteilige Eigenschaften desselben zurückführt, würde vermutlich vom Arzt auch in keine andere Kategorie eingeordnet werden. Ebenso jemand, der über Beeinträchtigungen durch die kosmische Strahlung klagt.

Beispiel 7:
Darüber hinaus lassen die Art der EEG-Veränderungen beim Menschen bei Bestrahlung mit Mobilfunkwellen darauf schließen, dass auch beim Menschen die Blut-Hirn-Schranke geöffnet wird.

Dies ist eine von Ihnen vorgenommene bemerkenswert kreative, aber sprachlich etwas missglückte ad-hoc-Verbindung zweier verschiedener auf das Gehirn bezogener Effekte, deren Auslösung durch EMFdiskutiert und untersucht wird. Es dürfte Ihnen schwer fallen auch nur eine Publikation zu benennen, in denen HF-bedingte EEG-Beeinflussungen aufgrund ihrer Spezifität als Ergebnis einer Veränderung der BHS gedeutet werden. Ich lasse mich natürlich gern vom Gegenteil überzeugen.

Beispiel 8:
Dr. Rapacholi, von der Mobilfunkindustrie direkt bezahlter Physiker,...
Der richtige Name dieses Herrn, den Sie bisweilen auch Rappacholi nennen, dessen Wirken und Forschungsarbeit Sie eingehend kritisieren, lautet: Repacholi.


Wie eingangs gesagt halte ich Ihr Ansinnen, die Verbreitung medizinischer Informationen durch das IZMF kritisch zu beleuchten, für aller Ehren wert.
Mit Texten wie den von mir kritisch beleuchteten tun Sie diesem Ansinnen -nämlich bei Ihren Standeskollegen damit wirksam zu werden- (ist es das??) vermutlich eher einen Bärendienst.
Dass das IZMF als Betreiberorganisation keine ethisch anzuerkennende Legitimation zu diesen Veranstaltungen hat, ist das Eine. Nur schließt das logischerweise überhaupt nicht aus: Nämlich dass es eine große Zahl von Wissenschaftlern gibt, die die vom IZMF wiedergegebenen Ansichten zum Forschungsstand überwiegend teilen, sagen wir besser: für korrekt halten. Wäre ich selbst ein solcher Wissenschaftler, ich hätte dennoch grundsätzliche Skrupel, ausgerechnet auf diesen Veranstaltungen zu erscheinen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass angesichts des teils groben und für Fachleute schmerzhaft offenbaren Unsinns, der bisweilen volksnah (auch die meisten Ärzte dürften bzgl. EMF-Forschung getrost dem Volk zuzurechnen sein) als Wissenschaft verkauft wird, die Hemmschwelle solche Skrupel zu überwinden, eben sinkt.

Abschließend ein Wort zu den Fortbildungspunkten durch die Baden-Württembergische Ärztekammer. Die Hürden für die Vergabe scheinen in praxi tatsächlich erschreckend niedrig zu liegen. Auch die Landesärztekammer Ba-Wü. legt ihren Richtlinien die Forderungen der Bundesärztekammer
zugrunde. Dort heißt es u.a.:
Die Inhalte ärztlicher Fortbildung müssen unabhängig von kommerziellen, gesundheitsökonomischen oder werbenden Interessen Dritter sein.

Ferner heißt es dort:
Unabhängig vom individuellen Fortbildungsbedürfnis ist zwingend zu fordern, dass die Lehrinhalte einer Fortbildungsmaßnahme mit dem allgemein akzeptierten Stand der Wissenschaft übereinstimmen.

Speziell dieser letze Satz war für mich Anlass, die LÄK Baden-Württemberg nach der Grundlage zu fragen, nach denen in Fällen wie diesem Punktevergabe zustande kommt. Leider blieb mir eine befriedigende Antwort verwehrt.

Sie sehen es liegt nicht nur bei Ihnen im Argen.

M. Hahn

Tags:
Baden Württemberg, Bergmann, Aerztezirkel, Z58, Seniorenvereinigung


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