Muster-Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung (Elektrosensibilität)

charles ⌂ @, Dienstag, 23.08.2016, 10:01 (vor 2795 Tagen) @ Gast

Man will es einfach nicht verstehen.

Wenn man zum Gericht geht, stellt der Richter nur zwei Fragen:
1. Sind die gezetzliche Grenzwerte eingehalten?
Antwort: ja.
2. Sind gesundheitsliche *Schäden* zu erwarten?
Antwort SSK: Unterhalb die Grenzwerte nicht.

Der Knackpunkt ist *Schäden*.
Bis jetzt haben die Mediziner noch immer nicht definiert was man unter Schäden zu verstehen hat.
Wir reden hier nicht über Krebs, sondern um die wohl bekannte Symptome, wo sehr viele Elektrosensitive an leiden.

Wieviel chronische Kopfschmerzen sind schädlich?
Wieviel Schlaflosigkeit ist schädlich?
Etc. etc.

Um das fest zu stellen braucht man gar keine Expositions-Zustände.
Nur sollen die Ärtzte hier einiges festlegen.
Ab wann ist z.B. Schlaflosigkeit schädlich?
Wenn dies festgelegt worden ist, kann man ganz einfach einen Link zur Elektrosmog machen.

Merkwürdigerweise ist kein einziger der *Protestierenden* interessiert dies mal untersuchen zu lassen, obwohl ich dies schon seit Jahren empfehle.
Ohne dass diese medische Grenzwerte wissenschaftlich festgelegt worden sind, hat das protestieren gar keinen Sinn, da hier eine Grundlage entbehrt.
Und das möchte man nicht realisieren.

Oh ja, es gibt Elektrosensitive, aber die sind nicht in der Lage zu beweisen dass sie es sind.

--
Charles Claessens
www.milieuziektes.nl


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