Aufräumarbeiten nach dem Urteil Elisabeth K. vs. Lerchl (Forschung)

H. Lamarr @, München, Dienstag, 02.06.2015, 12:20 (vor 3223 Tagen) @ H. Lamarr

In einem Artikel, den er für die Fachzeitschrift Laborjournal verfasste, ging Prof. A. Lerchl zu weit: Fünf seiner Äußerungen über Elisabeth K., die als Laborantin an der umstrittenen "Reflex"-Studie mitwirkte, hielten einer gerichtlichen Überprüfung vor der Pressekammer des LG Hamburg nicht stand. Das Gericht verurteile die Beklagten zur Unterlassung, sie dürfen die fünf Verbotsbehauptungen weder verbreiten noch verbreiten lassen (Urteil 324 O 511/14 vom 13.03.2015).

Von diesem Urteil sind auch zwei der mehr als 60'000 Postings im IZgMF-Forum betroffen:

Da sie eine der Verbotsbehauptungen wenn auch nicht wörtlich so doch sinngemäß enthielten, wurden die entsprechenden Textpassagen heute aus beiden Postings entfernt.

Prof. Lerchl unterlag, weil er seine Vorwürfe gegen Frau K. so formulierte, als wären sie erwiesene Tatsachen, seine Beweisführung das Gericht jedoch nicht überzeugen konnte. Hätte er nur geringfügig anders formuliert (Verdachtsberichterstattung), die Beklagten wären in Hamburg mit hoher Wahrscheinlichkeit als Sieger vom Platz gegangen.

So aber zogen die Beklagten den Kürzeren und interessierte Kreise um den Ex-Tabaklobbyisten und "Reflex"-Koordinator Franz Adlkofer versuchen seither mit teils abenteuerlichen Interpretationen, das Urteil von Hamburg in einen Persilschein für die "Reflex"-Studie (Diem et al., 2005) umzudeuten.

Hintergrund
Warum "Reflex" seit Mitte 2013 praktisch tot ist
Elisabeth K. vs. Lerchl: REFLEX juristisch nicht bestätigt
"Reflex"-Wiederbelebungsversuche

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
Entwertung, Laborantin, Intrige, Diem, Verbotsbehauptung, Lerchl, Kolportage, Aufräumarbeit


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