E-Plus verliert Klage gegen Stadt Albstadt ... (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Montag, 13.10.2014, 12:56 (vor 3475 Tagen)

... meldet die Bürgerwelle. Was sie nicht meldet: Strahlung spielte in der Auseinandersetzung keine Rolle, es ging allein darum, ob ein Bauwerk an Ort und Stelle höher als 888 Meter über NN sein darf.

Das aber wäre bei dem geplanten Standort auf einem Hochhaus der Fall gewesen, mit Mast würde das Haus die im Bebauungsplan festgelegte Obergrenze durchbrechen. Schaut man sich das wenig attraktive Haus an, ist es mMn allerdings so, dass die Antennen oben drauf das Gesamtbild nicht mehr nennenswert beeinträchtigen würden, der einfallslose Wohnkasten stört bereits so oder so dominant. Doch die Richter sahen dies anders. Die funktechnisch gute Lage ist damit ohne große Not verschenkt worden und wenn die Albstädter "Pech" haben, kommt der Sendemast jetzt auf ein weniger hohes Gebäude und was dann wieder los ist, nämlich Gezeter wegen angeblich lebensgefährlicher Funkimmission, das werden wir ggf. demnächst aus den Medien erfahren. Gut möglich dass die Stadt ihren "Sieg" über E-Plus noch verfluchen wird.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
, Bürgerwelle, Recht, Manipulation


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