Gerichte stoppen ungerechte Gebühren (Allgemein)

Gast, Montag, 25.08.2014, 15:23 (vor 3524 Tagen)

Der Mobil­funkanbieter Call­mobile darf von seinen Kunden für eine Mahnung nicht 5,95 Euro verlangen. Auch die 15 Euro für eine Rück­last­schrift, weil das Konto nicht gedeckt war, sind unzu­lässig. Das entschied das Land­gericht Hamburg (Az. 312 O 373/13). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundes­verband.

Der Bundes­verband setzte sich in erster Instanz auch gegen Mobilcom-Debitel vor dem Land­gericht Kiel durch (Az. 4 O 95/13). Die Richter entschieden, dass die Mobil­funk­firma von ihren Kunden für Sim-Karten in der Endabrechnung kein Pfand von 9,97 Euro verlangen darf.

Kunden sollten nach Vertrags­ende die Sim-Karte binnen 14 Tagen zurück­senden – auf eigene Kosten. Taten sie das nicht, gab es die 9,97 Euro nicht zurück. Dabei werden die Karten vernichtet. „Es besteht kein anerkennens­wertes Interesse an der Rück­erlangung der deaktivierten Sim-Karten“, so die Richter.

Beide Mobil­funkanbieter haben Berufung einge­legt (Ober­landes­gericht Hamburg Az. 10 U 6/14; Ober­landes­gericht Schleswig-Holstein Az. 2 U 6/14).

Stiftung Warentest vom 19.08.2014


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