Gerichte stoppen ungerechte Gebühren (Allgemein)
Der Mobilfunkanbieter Callmobile darf von seinen Kunden für eine Mahnung nicht 5,95 Euro verlangen. Auch die 15 Euro für eine Rücklastschrift, weil das Konto nicht gedeckt war, sind unzulässig. Das entschied das Landgericht Hamburg (Az. 312 O 373/13). Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband.
Der Bundesverband setzte sich in erster Instanz auch gegen Mobilcom-Debitel vor dem Landgericht Kiel durch (Az. 4 O 95/13). Die Richter entschieden, dass die Mobilfunkfirma von ihren Kunden für Sim-Karten in der Endabrechnung kein Pfand von 9,97 Euro verlangen darf.
Kunden sollten nach Vertragsende die Sim-Karte binnen 14 Tagen zurücksenden – auf eigene Kosten. Taten sie das nicht, gab es die 9,97 Euro nicht zurück. Dabei werden die Karten vernichtet. „Es besteht kein anerkennenswertes Interesse an der Rückerlangung der deaktivierten Sim-Karten“, so die Richter.
Beide Mobilfunkanbieter haben Berufung eingelegt (Oberlandesgericht Hamburg Az. 10 U 6/14; Oberlandesgericht Schleswig-Holstein Az. 2 U 6/14).
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