"Elektrosensible" Eva vs. Süddeutsche Zeitung (Allgemein)

H. Lamarr @, München, Mittwoch, 20.08.2014, 12:51 (vor 3527 Tagen)

Eva W. aus O. in M. war über einen Artikel in der Süddeutschen empört, und wandte sich deshalb an den Presserat. Dieser hat im Juni 2014 mit 6:1 Stimmen befunden, dass die Beschwerde von Frau W. begründet sei. Infolgedessen erhielt die Redaktion der Süddeutschen vom Presserat einen "Hinweis" (siehe Hintergrund).

Die ganze Geschichte ist nachzulesen <hier> in einer Folge von Postings.

Hintergrund
http://www.presserat.de/presserat/

Im Jahr 2013 wandten sich 1347 Leser an den Presserat, um Veröffentlichungen einer presseethischen Prüfung zu unterziehen. In 80 Prozent der Fälle waren dies Privatpersonen, in 20 Prozent der Fälle waren es Vereine, Parteien oder Firmen. Zumeist richteten sich die Beschwerden gegen regionale Tageszeitungen, Publikumszeitschriften und Boulevardzeitungen. Etwa jede zweite Beschwerde, die es in einen der Beschwerdeausschüsse des Presserats schafft, wird als unbegründet eingestuft.

Ist eine Beschwerde begründet, kann
1. ein Hinweis
2. eine Missbilligung
3. eine Rüge
ausgesprochen werden. Der Beschwerdeausschuss kann trotz begründeter Beschwerde im Einzelfall auf eine Maßnahme verzichten.

Die öffentliche Rüge ist die härteste Sanktion der Beschwerdeausschüsse. Sie muss von der Redaktion in einer ihrer nächsten Ausgaben veröffentlicht werden. Zum Schutz von Betroffenen kann die Rüge auch nicht-öffentlich ausgesprochen werden. Zuletzt erwischte es "Das goldene Blatt", FAZ.net, Bild.de, Dithmarscher Landeszeitung, Focus Online, Bild online und Welt Online.

Da hat die Süddeutsche noch einmal Glück gehabt.

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Jedes komplexe Problem hat eine Lösung, die einfach, naheliegend, plausibel – und falsch ist.
– Frei nach Henry Louis Mencken (1880–1956) –

Tags:
SZ, Presserat


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