Darf Dr. Franz Adlkofer sich "Professor" nennen? (Allgemein)

Alexander Lerchl @, Freitag, 05.10.2012, 12:25 (vor 4214 Tagen) @ Alexander Lerchl

Franz Adlkofer nennt sich "Prof. Dr. med.". So auch hier.

Und auch im Impressum der Pandora-Stiftung.

Die Frage ist, ob Herr Adlkofer noch den Titel "Professor" führen darf. Ich meine, dass das nicht der Fall ist (jedenfalls nach den mir vorliegenden Informationen). Zu dieser Frage gibt es Antworten im Berliner Hochschulgesetz:

§ 119 Außerplanmäßige Professoren und Professorinnen
Der Leiter oder die Leiterin der Hochschule können auf Vorschlag des Fachbereichs mit Zustimmung der für Hochschulen zuständigen Senatsverwaltung Privatdozenten, die mindestens vier Jahre habilitiert sind sowie hervorragende Leistungen in Forschung und Lehre erbracht haben, die Würde eines außerplanmäßigen Professors oder einer außerplanmäßigen Professorin verleihen.
Mit der Verleihung ist die Befugnis zur Führung der akademischen Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ verbunden. 3§ 103 Absatz 2, § 116 Absatz 1 Satz 3 und § 117 gelten entsprechend.

§ 117 Rechtsstellung der Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen

(1) Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen stehen als solche in keinem Dienstverhältnis zur Hochschule. Sie haben regelmäßige Lehrveranstaltungen durchzuführen; den Umfang ihrer Lehrverpflichtung regelt der Leiter oder die Leiterin der Hochschule. Honorarprofessoren und Honorarprofessorinnen können in angemessenem Umfang auch zu den sonstigen Aufgaben von Hochschullehrern und Hochschullehrerinnen gemäß § 99 herangezogen werden.

(2) Der Honorarprofessor oder die Honorarprofessorin wird verabschiedet

1.auf eigenen Antrag,

2.wenn er oder sie in zwei aufeinanderfolgenden Semestern ohne Zustimmung der Hochschule seinen oder ihren Lehrverpflichtungen nicht nachkommt,

3.wenn die Voraussetzungen vorliegen, unter denen bei einem Beamten oder einer Beamtin gemäß § 24 des Beamtenstatusgesetzes das Beamtenverhältnis endet,

4.wenn er oder sie sich eines schweren Verstoßes gegen seine oder ihre Pflichten gemäß § 44 Absatz 1 schuldig macht.

Nach der Verabschiedung gemäß Nummer 2 bis 4 darf die Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ nicht mehr geführt werden. Im Übrigen gilt § 103 Absatz 2 entsprechend.

Kommentar: da die Voraussetzungen der Verabschiedung gleich doppelt erfüllt sind (Herr Adlkofer hat laut Vorlesungsverzeichnis nur bis 2003 Vorlesungen gehalten, Wikipedia gibt "bis 2004" an, und er das Pensionsalter längst erreicht hat), dürfte er nach meiner Meinung des Titel "Professor" nicht mehr führen. Es kann natürlich andere Gründe geben, weswegen er den Titel nach wie vor tragen darf. Davon ist mir allerdings nichts bekannt, und fragen kann man ihn auch nicht, jedenfalls funktioniert die Email-Adresse der Pandora-Stiftung nicht.

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"Ein Esoteriker kann in fünf Minuten mehr Unsinn behaupten, als ein Wissenschaftler in seinem ganzen Leben widerlegen kann." Vince Ebert

Tags:
Titel, Adlkofer, Pandora-Stiftung


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