Kunst der Verdrehung: Indien ./. Schweizer Anlagegrenzwert (Allgemein)

RDW ⌂ @, Montag, 23.04.2012, 17:45 (vor 4348 Tagen) @ H. Lamarr

Okay, also eine nur geringe Grenzwertsenkung, selbst der Schweizer Vorsorgewert wird von der geplanten Senkung auf rd. 20 V/m (1 W/m²) ums gut 3-fache überschritten. In der Praxis dürfte diese Grenzwertsenkung so gut wie keine Auswirkungen haben.

Im Gigaherz-Forum versucht jetzt ein anonymer "Experte" die neuen Grenzwerte der Inder zu dramatisieren. Ein anderer Foren-Teilnehmer hatte zuvor zutreffend angemerkt, die neuen Grenzwerte in Indien lägen "Faktor 3-4 über den schweizer Anlagegrenzwerten...".

Diesen Fakt versucht nun der Teilnehmer "Gastfreundlich" aufzuweichen. Er schreibt gar nicht freundlich:

Sie vermischen (bewusst) Immissionsgrenzwerte mit Anlagegrenzwerten, die in der Schweiz nur für Innenräume gelten. Die neuen Grenzwerte in Indien sind Immissionsgrenzwerte und damit etwa 3-mal tiefer als in der Schweiz. Umgerechnet sehen die Werte für GSM und UMTS gerundet wie folgt aus ...

Die Darstellung von "Gastfreundlich" ist in allen Punkten falsch.

Dem kann ich nicht beipflichten.
Denn erstens stammt die Unterscheidung zwischen "Immissionsgrenzwerten" und "Anlagegrenzwerten" nicht vom Poster "Gastfreundlich", sondern ist genau so in der NISV der Schweiz beschrieben. Und zweitens macht es schon einen Unterschied, daß man sich bei den sogenannten "Anlagegrenzwerten" auf Orte beschränkt, an denen sich Menschen längere Zeit aufhalten können.

Interessant an diesem Meinungsaustausch im Gigaherz-Forum ist jedoch der ausbleibende Widerspruch von Jakob auf den Beitrag von "Freidenker" vom So Apr 22, 2012 3:29 pm mit dem Inhalt:
"Bei Ihnen zu Hause muss es ziemlich dunkel sein, wenn Sie eine Gebäudedämpfung von Faktor 10 haben. Wir haben Fenster, und da wird ohne Dämpfung gerechnet, ausser die Antenne steht auf dem eigenen Haus mit Stahlbetondecke...
Die schweizer Mobilfunkbetreiber wären Ihnen dankbar, wenn sie nur die neuen indischen Immissionsgrenzwerte einhalten müssten. Zum Glück sind bei uns Wohnen und Arbeiten besser geschützt mit dem Anlagegrenzwert."

Denn ist es doch Jakob, der eben diese schweizerischen Anlagegrenzwerte immer wieder als "Schwindel" bezeichnet, da diese nach seiner Darstellung durch Gebäudedämpfungen sozusagen von selbst eingehalten werden können, solange der Immissionsgrenzwert eingehalten wird. Siehe z. B. hier, wo es heißt:
"Mit hochtechnischen Folien bewies Jakob, dass diese Strahlungswerte, die ohnehin nur an Orten empfindlicher Nutzung, wie innerhalb von Wohnungen, Innenarbeitplätzen und innerhalb von Kranken- oder Schulzimmern Gültigkeit hätten, rein aus physikalischen Gründen, wie aus der Gebäudedämpfung und der Abweichung zur vertikalen Senderichtung und natürlich aus Gründen der Distanz, ganz von selbst auf diese 10% zurückgingen."

Also entweder schläft der Präsident Jakob gerade oder er schweigt aus strategischen Gründen, welche immer das auch sein mögen - ich nehme an, daß er weiß, daß sein sogenannter "Schwindel" in Wirklichkeit gar keiner ist und er sich damit ausgerechnet im eigenen Forum leicht in Widersprüche verwickeln kann.

RDW

Tags:
Mogelpackung, Anlagengrenzwert, Gebäudedämpfung


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