Am 25.09.2009 strengte das IZgMF eine negative Feststellungsklage gegen Prof. Franz Adlkofer an, um sich gegen dessen strafbewehrte Unterlassungserklärung vom 15.09.2009 zu wehren. Prof Adlkofer reagierte seinerseits mit einer Widerklage, die am 12.11.2009 beim Landgericht Berlin einging. Doch um was geht es in dieser Auseinandersetzung eigentlich? (24.01.10)
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Negative Feststellungsklage? Die Feststellungsklage ist, so Wikipedia, eine Klageart des deutschen Rechts und dient dazu, das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses feststellen zu lassen, beispielsweise eines Vertrages. Dementsprechend unterscheidet man zwischen negativer Feststellungsklage um das Nichtbestehen feststellen zu lassen und positiver Feststellungsklage für das Gegenteil. Durch eine negative Feststellungsklage kann z.B. ein Abgemahnter aktiv klären, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht. |
Der Verdacht verdichtet sich
Geraume Zeit wurde der ungeheuerliche Verdacht nur als pure Spekulation betrachtet, eine, für die es zwar das plausible Motiv der Ablenkungsforschung gibt, konkrete Verdachtsmomente jedoch gab es keine. Dies änderte sich Ende Mai 2008 schlagartig: Damals informierte die Med. Universität Wien die Öffentlichkeit erstmals über den begründeten Fälschungsverdacht, der gegen die “Reflex”-Studie und eine ähnlich gelagerte Nachfolgestudie (UMTS) erhoben worden war. Dies gab dem Verdacht auf Ablenkungsforschung neue Nahrung, denn diese Art von Forschung ist zum Erfolg verdammt: sie muss unter allen Umständen etwas Besorgniserregendes finden, das zur Ablenkung taugt. Notfalls, so die neuen Spekulationen damals, müsse eben das dringend benötigte alarmierende Resultat auf Kosten der Wahrheit her. Es sollte freilich noch gut ein weiteres Jahr dauern, bevor der Faden von der mutmaßlichen Ablenkungsforschung der Tabakmultis erneut aufgegriffen wurde. Ende Juni 2009 meldete sich im IZgMF-Forum mit “Sektor3” ein Teilnehmer an, der sich Prof. Adlkofer an die Fersen heftete und akribisch nach Indizien sucht, die den Verdacht der Mobilfunk-Ablenkungsforschung durch die Tabakindustrie von der fixen Idee zur belegten Tatsache befördern können.
Der Stein des Anstoßes
Der Stein des Anstoßes kam am 01.09.2009 ins Rollen: An diesem Dienstag stellte “Sektor3” im IZgMF-Forum den Beitrag Klon-Fälscher Hwang soll ins Gefängnis ein. Zwei Wochen später am 15.09.2009 verlangte Prof. Adlkofers Rechtsanwalt vom IZgMF die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung, die eine wörtliche oder sinngemäße Wiedergabe wesentlicher Teile des Beitrags bei einer Vertragsstrafe von 10’000 Euro untersagt. Der Gegenstandswert, nach dem sich die Anwaltsgebühren berechnen, wurde von Prof. Adlkofers Rechtsanwalt auf exorbitante 100’000 Euro festgesetzt. Zum Vergleich: Als sich Prof. Guido Zimmer im Forum der Website Elektrosmoginfo einer beleidigenden Äußerung ausgesetzt sah, setzte der beauftragte Rechtsanwalt einen Streitweit von 10’000 Euro an.
Im angegriffenen Beitrag zitierte “Sektor3” Informationen zu Prof. Adlkofer aus dem Nachrichtenmagazin “Der Spiegel“ und aus den Tabakdokumenten der „Legacy Tobacco Document Library“, die im Internet von der University of California, San Francisco, bereitgestellt wird. Inhalt dieser Bibliothek sind 10 Millionen interne Dokumente aus den Aktenordnern der großen Tabakmultis, die aus unterschiedlichen Gründen den Weg in die Öffentlichkeit fanden und jetzt jedermann für Recherchen zugänglich sind. “Sektor3” bezog sich in seinem angegriffenen Posting auch auf das Magazin “stern“, das über Manipulationen der deutschen Tabakindustrie berichtete, deren wissenschaftlicher Kopf Prof. Adlkofer war.
Konkret geht es in dem angegriffenen Beitrag um die Behauptung, es gäbe Fälschungsvorwürfe gegenüber den Mobilfunkstudien Prof. Adlkofers, die dieser zunächst eingeräumt, dann aber widerrufen hätte, sowie um Fälschungs- und Manipulationsvorwürfe aus der Vergangenheit des Tabak-Wissenschaftlers. “Sektor3” stellt zudem die Frage, ob Prof. Adlkofer EU-Forschungsfördermittel zu den beanstandeten Mobilfunkstudien zu Recht bekam. Denn aus Sicht von “Sektor3” wäre Prof. Adlkofers eigentliche Arbeit als Tabaklobbyist von der EU wissentlich kaum gefördert worden.
Medienecho nach dem Bekanntwerden des Fälschungsverdachts
Prof. Adlkofer, nach eigenen Angaben “ein international anerkannter Wissenschaftler, der sich seit Jahrzehnten mit Fragen des Umweltschutzes und den Auswirkungen täglicher Umwelteinflüsse auf die menschliche Gesundheit befasst“, nennt die Behauptungen “frei erfunden“, “unwahr“ und “ohne jeden geringsten Nachweis oder Vortrag von Indiz-Tatsachen“.
Demgegenüber berichtete “Spiegel-Online” schon am 26.05.2008 unter dem Titel Beim Tricksen ertappt darüber, dass Prof. Adlkofer Manipulationen eingeräumt hat: “Nun zeigt sich Adlkofer zerknirscht. Er spricht von einer ‘Sauerei’. Bei der Studie von 2008 sei es ‘nicht mit rechten Dingen zugegangen’, sagt er. ‘Man hat uns hinters Licht geführt. Ich bin entsetzt.’“ In Ausgabe 26/2009 legte “Der Spiegel” mit dem Artikel Mauschelei um Mogelstudien nach und beleuchtet die misslungene Aufarbeitung der Fälschungsvorwürfe gegenüber den Mobilfunkstudien Prof. Adlkofers.
Der Vorspann des “stern“-Artikels Die große Vernebelung“ vom 06.07.2007 lautet: „Eine neue Studie belegt: Die Zigarettenindustrie hat deutsche Ärzte und Wissenschaftler über Jahrzehnte hinweg bestochen – und tut es noch. Mit Erfolg: Deutschland hat die lockersten Gesetze in Sachen Tabakkontrolle.“ Prof. Adlkofer war laut den Tabakdokumenten von 1976 bis 1996 wissenschaftlicher Leiter des “Verbandes der Cigarettenindustrie” (VdC). Gemäß Medienberichten von 1998, 2000 und 2002 war Prof. Adlkofer auch nach seinem Ausscheiden aus dem VdC und noch während der Mobilfunkstudie ”Reflex” (Laufzeit: 1 Februar 2000 bis 31 August 2003) als Tabaklobbyist tätig.
Hätte das IZgMF wie gefordert binnen zwei Tagen die Unterlassungserklärung unterschrieben, zöge schon das Zitieren der oben aufgeführten Presseberichte im IZgMF-Forum (durch einen Forenteilnehmer oder den Forenbetreiber) eine Vertragsstrafe von 10’000 Euro nach sich. Das IZgMF-Forum wäre damit faktisch zur sofortigen Schließung gezwungen. Deshalb lassen wir die geforderte Unterlassungserklärung gerichtlich prüfen – damit wir auch morgen noch kraftvoll zubeißen können.

Informationszentrum gegen Mobilfunk