Das 2002 eingerichtete Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine Institution des Bundesministeriums für Vebraucherschutz. Auf der Homepage des BfR ist nachzulesen, dass es “... auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittelsicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes erarbeitet.” Hört sich gut an, dachten wir, und fragten an, ob dies auch für Mobilfunk gelte. Antwort: “Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat sich bis zum heutigen Tag nicht mit diesem Thema befasst und wird dies aus in der Zukunft nicht tun. Das Thema Mobilfunk ist nicht gesetzlicher Auftrag des Bundesinstitutes für Risikobewertung.” Einen solchen Auftrag kann Kanzler Schröder erteilen – wenn er denn nur wollte. Zuletzt hat er das im Oktober 2002 gemacht, als er die Gentechnik per Organisationserlass vom Gesundheits- ins Vebraucherschutzministerium verfrachtete (1.12.03-ll).
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